Bundesweit geht’s weiter (Update)

Heute hat die Kommission “Zukunft der sozialen Sicherungssysteme” der Bundespartei ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser gliedert sich in drei Teile — gemeinsame Einleitung, grüne Grundsicherung (von einem Teil der Kommission unterstützt) und grünes Grundeinkommen (von einem Teil der Kommission unterstützt). Der Bericht dient der Vorbereitung der Bundesdelegiertenkonferenz Ende November in Nürnberg, bei der die Frage Grundeinkommen vs. Grundsicherung auf der Tagesordnung stehen wird, und bei der mehrere Landesverbände — und sicher auch andere — Anträge zu diesen Themen einbringen werden.

Der Bericht kann hier als PDF nachgelesen werden.

Udpate: (1.11.2007) Die Anträge zur BDK gibt es jetzt auch online, wir sind Z-02.

9 Kommentare zu “Bundesweit geht’s weiter (Update)”

  1. Entwicklungspotenziale » Blog Archive » Bütikhofer schwebt negative Einkommensteuer vor

    [...] Vorbereitung besteht die Möglichkeiten auf den Seiten der Grünen aus Baden-Württemberg [...]

  2. BerndK. (Stadtverband Osnabrück)

    Hallo ihr,

    für meinen Tonfall am Ende meines letzen Beitrag (vor der ldk) bitte ich um Entschuldigung.
    Die Argumentation davor, gegenüber der als Neuerung behaupteten ‘Nachrangigkeit in der Arbeitszuweisung’, lehnt sich an, an die von Ullrich Hahn für den http://www.versoehnungsbund.de/ formulierten “Thesen zum Gewaltverzicht”.
    Ich halte diese Argumentation für schlüssig, und den von mir daraus in Hinsicht auf die Grundsicherungsproblematik übernommenen Teil für zwingend. Eine Überwindung der “Ära Fischer” war dabei keinerlei Thema.

    Ich möchte hier – an Hand eines vlt. nicht einfachen Textes (Link s.u.) – noch einmal versuchen zu erklären, warum ich das Ende der Zuweisung von Arbeit für unabdingbar halte, warum ich meine, daß wir auf den Übergang zu einem republikanischen Arbeits-/Sozialrecht nicht verzichten können.
    Dies gerade auch bezüglich O. Metzgers Aufforderung, wir GrundeinkommlerInnen sollten uns einmal in die “sozialen Brennpunkte” begeben, um dort zu sehen “…welche fatalen Folgen es hat, wenn Menschen den mentalen Zusammenhang zwischen persönlichem Einsatz und Einkommen von Kindheit an verlieren.” (mein folgender Text bedeutet keine Zustimmung zu Thesen einer besonders gewalttätigen, oder gewalterzeugenden Faulheit in der, Unterschicht)
    __

    In einem sich als Republik verstehenden Staat gründet die Pflicht zur Achtung der Rechtsordnung (des Gewaltmonopol) auf freiwilliger Anerkennung. Die Pflicht ist damit eine moralische und die Republik “…darauf angewiesen, daß ihre Bürger als moralische Wesen ansprechbar sind, als Menschen also, die verstehen, was es heißt, im moralischen Sinne verpflichtet zu sein, und die grundsätzlich bereit sind, ihr Verhalten nach moralischen Normen auszurichten.” (Paul Tiedemann; http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-1997/beitrag.html#punkt1 Nr.10)

    Die für die Republik unverzichtbare Bereitschaft ihrer Bürger zu Moralität setzt die Erfahrung von Moralität voraus. “Jeder, der fähig ist, moralisch zu handeln, muß selbst zuvor moralisch behandelt worden sein. Nur wer um seiner selbst willen ohne Wenn und Aber anerkannt worden ist, bevor er anerkennen konnte, kann die Fähigkeit und den Willen aufbringen, andere bedingungslos anzuerkennen. Weil ein solcher Mensch am eigenen Leib erfahren hat, daß er, um mit Kant zu reden, keinen Preis, sondern eine Würde hat, kann und will er auch jedem andern diese Würde zusprechen.” (ebd.14)

    “…how can I give love when love is something I ain’t never had?” (John Lennon; Imagine; ‘How?’)

    Wo Menschen die Rechtsordnung akzeptieren aus Furcht vor Strafe oder Zwang ist der Staat nicht republikanisch und ihr Bewußtsein um die moralische Pflicht wird dort nicht entstehen. Ihre Handlungen werden geleitet sein von Strategien und Nutzenkalkülen. “Ein Staatswesen, das darin [mit Zwang und Gewalt zu sozial kompatiblem Verhalten anhalten] seine Aufgabe und seinen Zweck sieht, mag noch so effektiv und wirkungsvoll sein, eine Republik ist es nicht mehr.” (ebd.17)
    Wo der Staat sich als Republik versteht, wird er den Menschen als Zweck-an-sich anerkennen und damit den Grund legen für das moralische Verhalten seiner Bürger untereinander aber auch in Bezug auf ihn selber. Republik ist darauf angewiesen, daß sich ihre Bürger “im Geiste der Brüderlichkeit begegnen”. Das sie dieses sollen bedeutet, daß ein so motiviertes Verhalten nicht erzwungen werden kann.

    liebe grüße -
    bernd

  3. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Den folgenden Text hab ich fürs grüne Bundesfraktionsforum gleich mitverfasst, aber ich weiß noch nicht ob ich den da rein setze, weil das Klima dort arg schlecht ist.
    Kommentar zur grünen Sozialstaatsdebatte zur Vorbereitung der BDK Ende November. Über folgende Punkte sind sich die Grünen einig: Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwebsfähige war richtig, aber die Ausgestaltung von Hartz IV ist eine Verletzung der Menschenwürde wegen unzureichender Leistungen, übermäßiger Bürokratie und Schikane. Der Eckregelsatz muss auf 420 Euro angehoben und künftig durch ein transparentes sachgerechtes Verfahren ermittelt und an die Inflation gekoppelt werden. Ein Mindestlohn muss eingeführt werden und mehr Geld in soziale Infrastruktur, insbesondere Bildung und Kinderbetreuung investiert werden, um ärmeren Kindern bessere Startschancen zu ermöglichen. Die Altersvorsorge bei Hartz IV muss besser geschützt, die Zuverdienstmöglichkeiten erweitert und die Anrechnung von Partnereinkommen abgebaut werden. Außerdem müssen die Sozialsysteme an die Veränderung der Arbeitswelt mit unsteten Erwerbsbiografien besser angepasst werden. Es muss eine Bürgerversicherung eingeführt werden und einige andere Sachen, die in den entsprechenden Papieren ausführlicher stehn.
    Also diese Ziele sind bei den Grünen die Mehrheitsmeinung.
    Und nun gibt es zur Weiterentwicklung des Sozialstaates drei verschiedende Modelle: die Weiterentwicklung von Hartz IV zu einer Grünen Grundsicherung, ein klassisches Bedingungsloses Grundeinkommen sowie ein Sockeleinkommen, das auch verschiedene Module enthalten kann.
    Das klassische, bislang am häufigsten diskutierte Bedingungslose Grundeinkommen, bei dem jeder das Soziokulturelle Existenzminimum gratis erhalten soll und unbegrenzt hinzuverdienen kann ohne Erwerbszwang, hat sich bislang als nicht umsetzungsreif erwiesen und keine Abstimmung in den Landesverbänden gewonnen. Aber als Zukunftsvision bleibt das erhalten und besonders empfehlenswert zu dem Thema finde ich das Modell der Grünen Jugend Baden Württemberg und das Buch “Einkommen für alle” von Götz Werner, aber auch viele andere Texte und Literatur.
    Einer Weiterentwicklung von Hartz IV zu einer Grünen Grundsicherung stehe ich skeptisch gegenüber, weil dadurch die Probleme zwar abgemildert werden sollen, aber die Problemlösung erst mit dem Erreichen von Vollbeschäftigung im klassischen Sinne erreicht wird, wobei aber meine Geduld mit dem Vertrösten auf eine bessere Zukunft schon lange am Ende ist. Die Grünen hatten 7 Jahre Zeit, Vollbeschäftigung herzustellen, erreicht worden ist eine weitere Verschwendung von Lebenszeit und verschlimmerte Drangsalierung der Armutsbevölkerung und Verängstigung der Erwerbstätigen. Die Ausweitung von Leiden steht in keinem Verhältnis zu geringfügigen Erfolgen der Reform, deren Tragfähigkeit man zudem erst beim nächsten Abschwung bewerten kann. Außerdem fehlt mir bei der Darstellung des Grundsicherungsmodells eine qualifizierte Analyse der Ursachen der Schikane auf den Ämtern. Zwar wird immer gesagt, dass man das geändert haben will, aber ich glaube, dass wenn man die Ursachen für die Missstände bei der “Betreuung” und Verwaltung der Langzeitarbeitslosen irgendwann zutreffend analysiert haben wird, auch gleichzeitig erkennt, dass die Probleme systemimmanent nicht lösbar sind. Und außerdem werden bei einer Ausweitung der Anspruchsberechtigung im erwünschten Umfang ein Großteil der Bevölkerung zu Bedürftigen, und die Finanzierung aller erwünschten Verbesserungen werden wir gar nicht durch bekommen.
    Jetzt zum bedingungslosen Sockeleinkommen von 420 Euro für jeden in Form von Negativer Einkommenssteuer mit ergänzendem Wohngeld auf Antrag bei Bedürftigkeit. Dieses Modell kann auch in verschiedenen Modulen umgesetzt werden wie z.B. Kindergrundeinkommen, Altersgrundeinkommen, Bildungsgrundeinkommen und das Übrige etwas differenziert. Dieses halte ich für ein zeitgemäßes und realistisches Modell, und ich empfehle dringend jedem, das Modell nachzulesen im letzten Teil des grünen Kommissionsberichts zur “Zukunft der sozialen Sicherung”. Daran haben auch namhafte Sozialwissenschaftler und Finanzwissenschaftler mitgewirkt, und die Darstellung ist sehr qualifiziert, und so ähnlich sind auch die Modelle, die sich in Baden Württemberg und Reinland Pfalz durchgesetzt haben und das in Berlin knapp gescheitert ist.
    Beim Sockeleinkommens-Modell sehe ich vor allem den Vorteil, dass viele mit geringen oder schwankenden Einkommen und Leute mit geringen Renten sich aus der Abhängigkeit von den bedürftigkeitsgeprüften Schikane-Bürokratien befreien können. Ein weiterer Vorteil ist die Vereinfachung des Steuer- und Leistungssystems, und dass die Finanzierung leicht ist. Weitere Einzelheiten bitte ich dort nachzulesen.
    Nach gründlicher Überlegung würde ich nun folgenden Kompromiss anbieten:
    Wir führen das Sockeleinkommen ein, um schonmal viele vor der Bedürftigkeit zu bewahren. Und für die verbleibenden Bedürftigen führen wir die Grüne Grundsicherung ein.

  4. BerndK. (Stadtverband Osnabrück)

    Hallo ihr,

    ich möchte hier einen Sachverhalt aus meinem obigen Beitrag noch einmal etwas detaillierter betrachten. Ich schrieb dort:
    “Wo der Staat sich als Republik versteht, wird er den Menschen als Zweck-an-sich anerkennen und damit den Grund legen für das moralische Verhalten seiner Bürger…”
    Bei Paul Tiedemann heißt es:
    “Wer einen anderen anerkennt, und einen Zweck dafür angeben kann, hat das Wesen der Anerkennung bereits verfehlt.” (ebd.Nr.18)

    In einem Gesetz wird als dessen Ziel benannt, daß die unter dieses Fallenden möglichst schnell wieder davon los kommen (SGB II). Man könnte aber auch dessen Grund nennen; ‘damit diese Menschen in Würde leben können’. Möglich ist auch, diesen eigentlichen Grund eines Anspruches als Ziel zu formulieren (SBG XII).

    Noch genauer kann man differenzieren – zB. bei der Arbeit von Parteien – zwischen Ziel und Ergebnis; eine kann ein Wahlziel angeben (zB.12%), eine andere ein anderes (zB. das Grundeinkommen). Beide Parteien erzielen dann ein (Wahl-)Ergebnis, letztere zielt aber nicht auf dieses Ergebnis. Schon Ziel und Ergebnis sind also nicht identisch.

    Jedes Gesetz hat einen Grund. Der Grund eines Gesetzes ist nicht (notwendig) auch sein Ziel. Der Grund des Grundeinkommen wäre die Anerkennung der Menschenwürde (deren Begründung hier offen gelassen werden kann).
    Das Grundeinkommen hätte also, damit es dem Gebot der bedingungslosen Anerkennung genügt, nicht die Moralität der Bürger zum Ziel, aber doch (möglweise) zum Ergebnis.

    liebe grüße -
    bernd

  5. albert

    zu:
    http://www.pz-news.de/suedwest/97136/

    wie schön, wie schön. man darf über die strategie der grünen spekulieren. die segeln im wind des bedingungslosen grundeinkommens möchte die meritokratie-spitze bei den grünen das alte schiff, die bismarck weiterführen. ich frage mich, wie so was denn zustande kommt? die entscheidung palmers. wie ist es denn an der spitze? handelt man wirklich nach dem gewissen? herr mezger. ist er wirklich überzeugt? mal angenommen es läuft alles anders, als sich so otto-normal-bürger das alles vorstellt. handelt die meritokratie-spitze der grünen geschlossen, obwohl sie ihrem gewissen entsprechend sich in gegenüberliegenden lagern verankert glaubt? das einzge trojanische pferd scheint mir nur das taktiernetzwerk der grünen spitze zu sein.

  6. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Danke für den Hinweis.

    Sachlich steckt dahinter vermutlich folgendes: es gibt Menschen in der “Meritokratie-Spitze”, die sehr überzeugt davon sind, dass ein Parteitag, der einen Antrag beschließt, der quer zum Leitantrag des Bundesvorstands steht, den Bundesvorstand — und damit auch die Partei — schädigt (“Führungsschwäche” usw.). Ich mache mir diese Sicht nicht zu eigen, weiss aber, dass sie sehr verbreitet ist.

    Zum Bundesparteitag gibt es also einen von der Bundestagsfraktion unterstützten Buvo-Antrag (Grundsicherung, Z-01), und den “Gegenantrag” aus Baden-Württemberg (normalerweise sind wir ja immer die Guten …) (Grundeinkommen, Z-02). Und statt das als Sachentscheidung Grundsicherung oder Grundeinkommen darzustellen, gibt es (nicht zuletzt seit und wegen des Sonderparteitags in Göttingen zu Afghanistan) immer wieder den Versuch, die Zukunft der Sozialpolitik als “Machtentscheidung” Führung+Realos gegen Basis+Linke zu präsentieren. Ich bin immer noch überzeugt davon, dass der Grundeinkommensantrag nicht nur von den damit verbundenen Konsequenzen besser ist, sondern auch schlicht besser finanzierbar ist (und ich vermute sogar, dass Boris das im Grunde seines Herzens auch so sieht) — aber ich kann verstehen, dass es vielen jetzt schwerfällt, angeblich gleich die Führung zu stürzen, nur weil die Sachentscheidung falsch gefällt wird.

    ((Vielleicht mag ja auch eine oder einer der hier mitlesenden Grundsicherungs-FreundInnen meine Einschätzung korrigieren))

  7. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Jetzt hat auch der Bundesvorstand die Abschaffung von Sanktionen in seinen Antrag mit aufgenommen. Es heißt dort:”Der Grundbedarf muss jederzeit gewährleistet sein und darf künftig nicht durch Sanktionen angetastet werden.” Damit ist nun erfreulicherweise Zwangsarbeit in allen zur Abstimmung stehenden grünen Modellen, die ich kenne, abgeschafft. Aber leider ist das für die vorliegenden Modelle nicht sachgerecht und wird sich vorraussichtlich so in der Praxis nicht bewähren. Ob man nun Grundsicherung nimmt oder partielles Grundeinkommen, diese Modelle gewähren (auch) einkommensabhängige Sozialleistungen. Wenn nun der Zwang, sich für den Bezug der Hilfe zum Lebensunterhalt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen entfällt, dann kann jeder, der will, sich durch Einkommenslosigkeit bedürftig machen und das Soziokulturelle Existenzminimum gratis beziehn. Das ist zwar schön, hat aber zwei gravierende Nachteile: erstens ist diese Grundsicherung oder Wohngeld einkommensabhängig, das heißt, die dürfen nur beschränkt hinzuverdienen, um ihre Bedürftigkeit nicht zu verlieren, was eine Armutsfalle ist. Zweitens entsteht eine finanzielle Privilegierung der freiwillig Bedürftigen, die dann als unfair empfunden wird gegenüber denen, die sich für jeden Cent abrackern und die sich dann auch lieber bedürftig machen. Es würde den heutigen Sozialneid auf die Armen noch verschlimmern, wenn die eine finanzielle Belohnung für freiwilligen Erwerbsverzicht bekommen und ist von vornherein auch mit den andern gar nicht gesellschaftlich durchsetzbar, das wird es so nie geben.
    Sachgerechte Abschaffung von lebensbedrohlichen Sanktionen ginge nur durch ein komplettes, existenzsicherndes Bedingungsloses Grundeinkommen für alle, und hier dürfte sich mit der Zeit die Erkenntnis vertiefen, dass dies total gerecht ist, weil das in Wahrheit gerecht ist. In der Grundeinkommensgesellschaft mit einem kompletten Grundeinkommen wird sich niemand mehr für einen Euro abrackern müssen und neidisch sein auf den, der das nicht tut. Und dann wird Arbeit rein positiv besetzt sein, wenn damit keine negative Konditionierung durch Zwangsarbeit und Ausbeutung mehr verbunden ist.
    Dass wir mit den vorliegenden Modellen tödliche Sanktionen und Zwangsarbeit abschaffen könnten, damit machen wir nur uns selbst und gegenseitig und den anderen etwas vor, was ich aber nicht kann. Trotzdem würde ich für eines der partiellen Grundeinkommensmodelle stimmen als Einstieg für ein zukünftiges komplettes Grundeinkommen.

    Jetzt noch zur Idee des Öko-Bonus, die jetzt auch in allen Modellen drinsteht. Ich warne davor, diese Idee als sozial zu bezeichnen, solange kein Gutachten dazu vorliegt.
    Arme Hausbesitzer haben kein Geld für Investition in Wärmedämmung, und die meisten Armen wohnen zur Miete und sind haustechnisch machtlos. Arme halten sich überwiegend zuhause auf, worüber es auch eine Statistik gibt, wieviel länger die zuhause verbringen. Und Arme müssen regelmäßig kochen, weil es zu teuer ist, Essen von der Pommes-Bude zu holen. Und Arme verwenden Altgeräte, weil die sich keine modernen Geräte mit weniger Stromverbrauch kaufen können. Und Alte und Kranke haben wahrscheinlich einen höheren Energiebedarf, schätze ich. Allerdings könnte über Grundsicherungs-Leistungen das Soziokulturelle Existenzminimum für Energie trotzdem sichergestellt werden, was dann aber auch gemacht werden muss und nicht wieder verschlürt wie bei der letzten Energiesteuer-Reform.

  8. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Zum Antrag der BAG-Behindertenpolitik, der in der Antragsliste zur BDK steht. Falls Grundeinkommensmodelle so verstanden worden sein sollten, dass dadurch Behinderten-Sonderbedarf abgeschafft werden könnte, dann widerspreche ich dem. Das sieht kein Modell vor, nicht nur unsere, sondern auch die anderen. Wenn Bestrebungen auftauchen sollten, Behinderten-Sonderbedarf abzuschaffen, dann handelt es sich um Verbrecher, die vom demokratischen Rechtsstaat zurückgewieden werden müssen.
    Dann entnehme ich dem Text, wenn ich das richtig verstehe, dass die Behinderten besonderen Nachdruck auf Gleichstellung im Arbeitsleben legen und fürchten, dass ein Grundeinkommen als Stillegungsprämie für Behinderte gelten könnte. Das Grundeinkommen sieht aber keine Änderung in der rechtlichen Gleichstellung Behinderter vor und Arbeitsintergationsmaßnahmen werden auch fortgesetzt. Ich kann dem Antrag keine behindertenspezifischen Gründe entnehmen, die gegen ein Grundeinkommen sprechen. Allerdings kenne ich behindertenspezifische Gründe, die für ein Grundeinkommen sprechen. Zwar nicht bei Körperbehinderten, die geistig genauso leistungsfähig sind wie Nichtbehinderte und auch Minister und Bundeskanzler werden können. Aber bei Chronisch Kranken und Seelisch Behinderten, die durch Leiden oder nervliche Störungen in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Die müssen auf jeden Fall eine stärkere Berücksichtigung finden in der Sozialpolitik. In Speyer ist ein lernbehinderter Hartz4-Empfänger verhungert, und seine depressive Mutter wäre fast verhungert. Und ein herzkranker Hartz4-Empfänger oder armer Frührentner hat sich wegen der Sozialpolitik das Leben genommen. Und auf einer Medizinseite steht, dass die meisten Krankheiten stressbedingt sind.

  9. Grüne Grundsicherungsdebatte » Blog » Parteimitglieder dürfen jetzt auch bundesweit diskutieren

    [...] gerade eben ist nämlich — zehn Tage vor dem Bundesparteitag — ein partei-internes Blog gestartet worden. Lesen dürfen die Debatte um die Zukunft der [...]

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