Finanzierung des Sockelgrundeinkommens

Was wir unter dem Label Grundeinkommen (Antrag Grund-3) vorschlagen, ist eigentlich eine Steuerreform. Es ist nämlich nicht so, dass bei unserem Modell jeder ein Grundeinkommen ausbezahlt bekommt, sondern das Grundeinkommen wird in die Steuerreform integriert. Bei der Steuerreform schlagen wir im Grunde genommen zwei Dinge vor:

1. werden die bereits heute vorhandenen Grundfreibeträge in Form von Grundeinkommen deutlich angehoben

2. ändern wir die Steuersystematik.

Grundeinkommen als Steuerreform

Ich versuche das 2. kurz anhand der heutigen Behandlung von Kindern zu erklären. Heute ist es so, dass im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt (natürlich per Programm) zwei mal gerechnet wird. Zunächst wird die Steuerlast ohne Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen gerechnet und dann noch einmal unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen (das geht so, dass die Kinderfreibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und dann das verbleibende Einkommen versteuert wird). Dann werden die beiden Ergebnisse verglichen. Bei hohen Einkommen liegen zwischen Ergebnis 1 und Ergebnis 2 bei einem Kind ca. 255,- Euro. Bei sehr niedrigen Einkommen ist die Differenz 0,- Euro. Als nächstes wird das Rechenergebnis gegen das Kindergeld geprüft. War die Steuerdifferenz aus den 2 Rechnungen kleiner oder gleich dem Kindergeld, bleibt es beim bereits erhaltenen Kindergeld und es werden keine Kinderfreibeträge angerechnet. Es wird also das 1. Rechenergebnis verwendet. War die Steuerdifferenz allerdings größer als das Kindergeld, werden ein oder mehrere Kinderfreibeträge angerechnet, das heißt, das zu versteuernde Einkommen wird um die Kinderfreibeträge gekürzt. Es gilt in diesem Fall also das Steuerergebnis der 2. Berechnung. Im Gegenzug wird aber die berechnete Steuer um das bereits erhaltene Kindergeld erhöht. Der Steuerpflichtige erhält also zum bereits erhaltenen Kindergeld noch die Steuerdifferenz aus den 2 Berechnungen abzüglich Kindergeld, also bei hohen Einkommen sind das dann bei einem Kind die 255,- Euro, nämlich 154,- Euro Kindergeld plus 101,- Euro Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag. In Summe erhalten “Besserverdienende” also 255,- Euro pro Kind.

Unser heutiges Steuersystem arbeitet in den meisten Fällen so wie oben beschrieben. Vergünstigungen (wie der Grundfreibetrag, das Kindergeld, Werbungskosten etc.) werden von den Einkünften abgezogen und dann wird die Steuer berechnet. Hat jemand nun ein geringes Einkommen, geht das daneben, denn von den Einkünften wird nur so lange abgezogen, bis 0,- Euro erreicht sind. Kommt theoretisch unter 0,- Euro heraus, geht das schlicht verloren. Weniger als 0,- Euro Steuer kann man schließlich nicht zahlen.

Genau an der Stelle setzt unser Vorschlag an. Wir drehen die Systematik um. Denn wir sagen: das Einkommen wird zuerst versteuert und dann werden die Verünstigungen (Grundfreibetrag in Form von Grundeinkommen je Erwachsener, Kinderfreibetrag in Form von Grundeinkommen für Kinder etc.), bedingungslos abgezogen und wenn da dann weniger als 0,- Euro rauskommen, wird das vom Finanzamt als negative Einkommensteuer ausbezahlt.

So einfach ist das!!!!

Die Sache hat allerdings einen Haken! Heute ist es so, dass Vergünstigungen (alle obigen, aber auch das Ehegattensplitting und ganz ganz viele andere) fast immer zuerst das zu versteuernde Einkommen mindern und dann erst die Steuer berechnet wird. Das hat zur Folge, dass derjenige, der im Prinzip viel Steuern zahlen müsste sehr viel Steuern spart. Man muss nur dafür sorgen, dass viel vom Einkommen vor der Steuerberechnung abgezogen wird, dann muss man trotz real hohen Einkommens aber mit – nach den ganzen Abzügen – niedrigem zu versteuerndem Einkommen kaum oder sogar keine Steuern zahlen. Das ist übrigens keine Theorie sondern häufig anzutreffende Praxis. Wer demgegenüber kein hohes reales Einkommen hat, der geht leer aus, denn wenn er eh keine oder nur wenig Steuer zahlen muss, dann helfen ihm die vielen Vergünstigungsmöglichkeiten nicht oder kaum weiter. Wie gesagt: weniger als 0,- Euro Steuern geht in unserem heutigen System nicht.

Unser Vorschlag dagegen (Einkommen erst versteuern und dann Vergünstigungen von der berechneten Steuer abziehen) wirkt für alle gleich. Jeder hat aus den Vergünstigungen den gleichen Vorteil. Und wenn die Steuer abzüglich Vergünstigungen kleiner 0,- Euro wird, dann wird eben ausgezahlt. Es geht also nie eine Vergünstigung verloren. Wichtig ist zu verstehen, dass bei unserem Vorschlag der Fall des besserverdienenden Zahnarztes, der auch noch ein Grundeinkommen bezieht, gar nicht vorkommt. Denn der Zahnarzt muss erst sein hohes reales Einkommen voll (mit Progression) versteuern. Dann wird der Grundfreibetrag in Höhe des Grundeinkommens abgezogen. Den Rest zahlt er natürlich als Steuer. Und das ist nach Umkehrung der Steuersystematik ceteris paribus, also auch wenn sonst überhaupt nichts geändert würde, deutlich mehr als heute!!!

Das ist eigentlich schon fast alles bzw. den Rest wollen wir ja weitgehend unverändert lassen. Die Sozialversicherung soll fast unverändert beibehalten werden und bei der Steuer wollen wir ja auch nur die Grundfreibeträge in Form der Grundeinkommensbeträge erhöhen und die Systematik ändern. Beides ist über eine etwas geänderte Steuerformel sehr einfach machbar.

Wie teuer wird es?

Und jetzt kommt, was die meisten nicht glauben wollen oder sich nicht vorstellen können: das Ganze würde innerhalb der Einkommensteuer funktionieren, ohne dass irgendwo sonst auch nur das Geringste geändert werden müsste und ohne dass der Staat auch nur einen Euro weniger an Einkommensteuer einnehmen würde als heute.

Reine Zauberei?

Lasst Euch überraschen!!

Der Gesamtbetrag der Einkünfte (Summe aller Einkommensarten, die in der Einkommensteuer relevant sind wie Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen etc.), der heute in der Einkommensteuer erfasst wird, liegt bei ungefähr 1,15 Billionen Euro (1.150.000.000.000 Euro). Aus diesem Einkunftsvolumen ergibt sich eine Einkommensteuer von ungefähr 185 Milliarden Euro (185.000.000.000 Euro). Das entspricht knapp 16 %. Schon das ist bemerkenswert!!! Bedeutet es doch, dass im Durchschnitt und tatsächlich/real heute “nur” 16 % Einkommensteuer bezahlt werden. Das ist doch schon etwas überraschend, wenn Ihr bedenkt, dass unser heutiges Steuersystem einen nominalen Einstiegssteuersatz von 15 % hat (das ist der überhaupt niedrigste Steuersatz, der zur Anwendung kommt) und die Steuerprogression dann nominal bis 45 % geht. Wie kann es sein, dass dann durchschnittlich nur knapp 16 % reale Steuer rauskommen?

Das erkläre ich gleich, aber dafür muss ich die Begriffe nominal und real noch kurz erklären. Steuersätze, die auf dem Papier stehen und z.B. in der Steuerformel verarbeitet werden, werden nominal genannt. Sie sind es praktisch nur dem Namen (nominal) nach. Denn wie Ihr oben gesehen habt, werden ja heute erst noch jede Menge Verünstigungen von den Einkünften abgezogen bevor der nominale Steuersatz zur Anwendung kommt. Und wenn man dann das kleine verbleibende Steuer-Häufchen ins Verhältnis zu den Einkünften vor den ganzen Abzügen setzt, kommt was ganz anderes als der nominale Steuersatz heraus. Und der Steuerprozentsatz, der dabei heraus kommt, wird realer Steuersatz genannt. Und so kann es dann ohne weiteres sein, dass ein sehr gut verdienender Zahnarzt, der eigentlich die Reichensteuer mit einem nominalen Steuersatz von 45% bezahlen müsste, tatsächlich einen realen Steuersatz von sagen wir 10 % hat. Über alles gerechnet haben wir heute also einen realen Steuersatz von durchschnittlich knapp 16 %.

So und jetzt wird es spannend. Ahnt Ihr schon was jetzt kommt?

Wenn wir also die Steuersystematik umkehren – wie oben beschrieben – und einen durchschnittlichen nominalen Steuersatz von z.B. 35 % anwenden würden, ergäbe sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte zunächst ein nominales Steueraufkommen von ungefähr 400 Milliarden Euro (400.000.000.000 Euro). Denn dann würden wir ja erst die Einkünfte versteuern, also den nominalen Satz auf die Summe der Einkünfte anwenden bevor dann mögliche Verünstigungen von der nominal berechneten Steuer abgezogen würden. Wenn wir weiter nichts täten, wäre das natürlich viel zu viel!! Ihr erinnert Euch: der Staat nimmt heute ja “nur” 185 Milliarden Einkommensteuer ein. Was machen wir denn jetzt mit dem Überschuss von 215 Milliarden Euro? Ganz einfach: wir führen ein bedingungsloses Grundeinkommen in Form von Grundfreibeträgen in der Einkommensteuer ein. Nach der neuen Systematik müssen wir das dann von der nominalen Steuer von rund 400 Milliarden abziehen. Und wenn dabei dann wieder eine durchschnittliche reale Steuer von 16 % herauskommt, hat sich für den Staat absolut nichts geändert!! Er hat also vorher und nachher exakt das gleiche Steueraufkommen.

So und jetzt wollen wir mal sehen, ob das aufgehen kann: nach unserem Vorschlag bekämen rund 65 Millionen Bürgerinnen und Bürger das Grundeinkommen in Form eines steuerlichen Grundfreibetrages. Die Rentner wollen wir ja im Prinzip vorerst außen vor lassen, denn sie haben sich ihre Rente ja durch Beiträge verdient (und finanziert) und die Mittel dafür sind bei der Rentenversicherung ja bereits vorhanden. Wir würden nur aufstocken, wenn die Rente unter unserem Sockelgrundeinkommen liegen würde. Das lassen wir mal außen vor, da es sich nicht um große Summen handeln würde. Die übrigen 65 Millionen bekommen sagen wir mal durchschnittlich 390 Euro (Mittel aus Erwachsenen- und Kinder-Grundeinkommen). Das wären dann insgesamt rund 300 Milliarden. Unser Überschuss beträgt aber “nur” 215 Milliarden. Es fehlen uns also rund 85 Milliarden!!!! Was machen wir jetzt? Wir haben noch was vergessen. Denn mit Einführung des Grundeinkommens fallen ja die ALG II-Sockel, das Kindergeld, das Ehegattensplitting etc. weg. Die müssen wir natürlich gegenrechnen, denn der Staat muss das ja nicht mehr an anderer Stelle ausgeben. Das was wegfällt ist mehr als die fehlenden 85 Milliarden. Also geht die Rechnung auf. Herzlichen Glückwunsch auch!!!!

Was können wir daraus schließen?

Unsere durchschnittliche und nur auf die Einkommensteuer fixierte Betrachtung hat ergeben, dass die Einführung des von uns vorgeschlagenen Sockelgrundeinkommens steuerneutral zu finanzieren ist. Und das bei einem durschschnittlichen nominalen Steuersatz von 35% und einem durchschnittlichen realen Steuersatz von – wie bisher – 16 %. Selbstverständlich können wir auch in der neuen Systematik bei der Progression bleiben. Das würde dann bedeuten, dass wir wie bisher niedrige Einkünfte – jetzt aber vor Abzug von Verünstigungen – mit weniger als 35 % besteuern würden und höhere eben wie bisher mit bis zu 45 % Steuern. So weit so gut. Selbstverständlich können wir auch einen Steuermix zur Finanzierung heranziehen. In diesem Fall könnten wir das Einkommensteueraufkommen entsprechend verringern, oder die zusätzlichen Steuern anderweitig verwenden. Bei Verringerung des Einkommensteueraufkommens könnten dann die nominalen Steuersätze entsprechend gesenkt werden.

Wie funktioniert das eigentlich, dass vorher und hinterher für den Staat das gleiche raus kommt? Das funktioniert dadurch, dass eine “Innenfinanzierung” innerhalb der Einkommensteuer stattfindet. Niedrige Einkünfte werden begünstigt und zwar um so mehr, je niedriger sie sind und das geht bis zur Auszahlung von negativer Einkommensteuer. Durch die Umkehrung der Steuersystematik packt die Steuer bei höheren Einkommen relativ stramm zu. Das heißt, dass der Vorteil der Grundfreibeträge ab einem bestimmten Einkommen – je nach Konstellation – nach und nach aufgezehrt wird und dann die Geschichte kippt. Über der “Kipp-Grenze” wird dann mehr Steuer gezahlt als heute. Je höher die Einkommen sind, desto mehr tragen sie zu den realen 16% Steuer bei. Das ergibt übrigens schon bei einer reinen Durchschnittsteuer von 35% einen deutlichen Progressionseffekt! Das schöne an unserem Konzept ist, dass die Entlastung ganz gezielt und nur an der unteren Kante sehr deutlich ist, die Belastung in der Mitte des Einkommensspektrums mehr oder weniger der heutigen Belastung entspricht, während die Belastung der höheren Einkommen über der heutigen Belastung liegt. Es kann also per Saldo gesagt werden, dass nur die unteren Einkommen durch das Grundeinkommen begünstigt werden. Bei den mittleren Einkommen wäre die Einführung unseres Grundeinkommens praktisch neutral. Bei den hohen Einkommen wäre sogar das Gegenteil der Fall. Also noch einmal: bei unserem Vorschlag kommt der Fall, dass Besserverdiener auch noch ein Grundeinkommen beziehen, gar nicht vor.

Ein Kommentar zu “Finanzierung des Sockelgrundeinkommens”

  1. till we *) . Blog » Blog Archive » Wie kann ein Sockelgrundeinkommen finanziert werden?

    [...] der Projektgruppe. Hier beschreibt er die konkrete Umsetzung einer negativen Einkommenssteuer, und an dieser Stelle stellt er gut verständlich dar, wie das Finanzierungsmodell hinter dem Sockelgrundeinkommen [...]

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