Arbeit von Hartz-IV-EmpfängerInnen oft nicht anerkannt

Mal abgesehen davon, dass sich auch gerne andere an der Debatte beteiligen dürfen, möchte ich mich doch schon wieder zu Wort melden, und zwar mit einem Hinweis auf einer Studie an der Uni Leipzig, wo unter arbeitspsychologischen Gesichtspunkten untersucht wird, ob die (bezahlte und unbezahlte) Arbeit von Hartz-IV-EmpfängerInnen gesellschaftlich anerkannt ist — ja ein wichtiges Motiv in dieser ganzen Debatte. Interessant sowohl für AnhängerInnen des Prinzips “Motivation durch Zwang” (muss ich das jetzt als Ironie kennzeichnen?) als auch für GrundeinkommensbefürworterInnen ist das Fazit der Pressemitteilung zur Studie:

Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist, dass gesellschaftliche Anerkennung nicht ausschließlich über Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird. Eine positive Bedeutung scheinen generell solche Arbeitstätigkeiten zu haben, die regelmäßig ausgeführt werden, soziale Kontakte auch außerhalb des eigenen Haushalts und der Familie ermöglichen und einen genügend großen Handlungsspielraum bieten: “Hartz-IV”-EmpfängerInnen, die den Eindruck äußern, selbst über ihre Arbeit entscheiden zu können, erfahren größere Anerkennung durch ihr gesellschaftliches Umfeld als diejenigen, die angeben fremdbestimmt zu handeln.

Zum Teil zeigen sich sogar deutlich niedrigere Depressivitätswerte. Dr. Göttling folgert daraus: “Erstens erscheint es aus arbeitspsychologischer Sicht grundsätzlich nicht sinnvoll, Bezieher staatlicher Leistungen unter Androhung von Sanktionen in beliebige ‘Maßnahmen’ zu vermitteln. Zweitens sollten Mitarbeiter, ob bezahlt oder unbezahlt, die Möglichkeit haben, Arbeitsaufgaben und -beziehungen ihren eigenen Bedürfnissen entsprechend mitzugestalten. Den Einzelnen stellt sich dabei natürlich immer die Aufgabe, die eigenen Interessen auch zu äußern und entsprechende Handlungsspielräume einzufordern.”

Die komplette Dissertation von Dr. Sascha Göttling mit dem Titel “Am Rande der Arbeitsgesellschaft – psychologische Analyse der Arbeit langzeiterwerbsloser Menschen”, auf der die Pressemitteilung beruht, kann übrigens auch online nachgelesen werden.

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