Änderungsanträge
Da ich weiss, dass einige Änderungsanträge zum Eckpunktepapier (offiziell: Antrag Grund-1 auf dem Landesausschuss) zirkulieren, und es durchaus auch Leute gibt, die noch UnterstützerInnen suchen — hier besteht die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Eckpunktepapier als Kommentar einzustellen.
Ergänzung: Hier noch der Link zur offiziellen grünen Website, Anträge Länderausschuss
Am 25. Juni 2007 um 12:06 Uhr
Liebe Grünen aus BaWü,
ich habe zwei Änderungsanträge für den Landesausschuss am 30.06 zum Antrag des Landesvorstand Grund 1 formuliert. Es würde mich sehr freuen wenn einige von euch bereit wären meine Änderungsanträge unterstützen. Bitte gebt mir möglichst schnell eine Rückmeldung, da am Mi. Einsendeschluß für die Tischvorlage bei der LGS ist. Meldet euch einfach per Mail bei mir.
Mit grünen Grüßen aus Tübingen
Chris
Änderungsantrag 1.
AntragstellerIn: Christian Kühn (KV Tübingen) u.a.
Änderungsantrag zu Grund 1
Der Landesausschuss möge beschließen:
S.1 Zeile 10, streichen: Wir wollen die derzeitige Praxis von Hartz IV verändern, dafür einfügen: Wir wollen die soziale Sicherung weiterentwickeln.
S.1, Zeile 16/17, ersatzlos streichen: Sanktionsmaßnahmen sollen darauf überprüft werden, ob mit ihnen die angestrebten Ziele erreicht werden und ihr Einsatz angemessen ist.
S1, Zeile 19/20, ersatzlos streichen: Mit dem grünen Altersvorsorgekonto können individuelle Rücklagen gebildet werden, die bei einer Bedarfsprüfung frei gestellt sind.
Begründung:
Das Grundsatzpapier Sieben Eckpunkte für ein grünes Modell einer neuen sozialen Sicherung soll Leitlinien für die Debatte um Grundsicherung oder Grundeinkommen formulieren und nicht die derzeitige Praxis von Hartz IV kommentieren. Die Unterpunkte zu den Sanktionsmaßnahmen und zur Bedarfsprüfung zielt meiner Ansicht nach aber bereits auf eine Festlegung Richtung dem Modell einer Grundsicherung. Da nur bei diesem Modell Sanktionsmaßnahmen oder eine Bedarfsprüfung erforderlich sind. Deshalb sind diese Absätze zu streichen, da die Debatte ob Grundsicherung oder Grundeinkommen im Sinne der Antragssteller offen gehalten werden soll.
AntragsstellerIn:
Christian Kühn (KV Tübingen)
Änderungsantrag 2.
AntragstellerIn: Christian Kühn (KV Tübingen) u.a.
Änderungsantrag zu Grund 1
Der Landesausschuss möge beschließen:
S.2, Zeile 3, streichen: Für junge Menschen wollen wir eine Ausbildung gewährleisten, dafür einfügen: Für junge Menschen wollen wir uns für ein Recht auf Ausbildung einsetzen.
Begründung:
Im Wahlprogramm von 1998 findet man explizit die Forderung nach einem Recht auf Ausbildung (S. 101) für alle Jugendlichen. Hinter diese Forderung sollten wir heute nicht zurückfallen, zumal sich die Situation der Jugendarbeitslosigkeit nicht wesentlich verändert hat. Bildung und Ausbildung sind ein Grundrecht für das wir uns von B90/Die Grünen stark machen sollten.
AntragstellerIn:
Christian Kühn (KV Tübingen)
Am 25. Juni 2007 um 22:35 Uhr
Hier die Änderungsanträge des KV Breisgau-Hochschwarzwald (Beschluss der KMV vom 18.06.)
1. Änderungsantrag (S. 1, Z. 10) – Aus Fehlern lernen, und das auch sagen
Die Formulierung „Wir wollen die derzeitige Praxis von Hartz IV verändern“ legt nahe, dass es uns mit dem grünen Modell einer neuen sozialen Sicherung um eine Weiterentwicklung von Hartz IV geht. Dies halten wir für das falsche Signal und schlagen deswegen vor, diesen Absatz unter folgende neue Überschrift zu setzen:
„Wir wollen aus den Fehlern von Hartz IV lernen“
Es ist ein Zeichen von Stärke, Fehler deutlich einzuräumen. Alternativ dazu – aber nicht von uns beantragt – müsste von der Gliederung her klarer zwischen der Kritik an Hartz IV (die eher in die Einleitung des Papiers gehören würde) und den daraus abgeleiteten Kriterien für ein neues Modell getrennt werden.
2. Änderungsantrag (S. 1, Z. 16/17) – Anreize statt Sanktionen
Z.16/17 neu: „Wir wollen das System der Sanktionen durch ein System der Anreize ersetzen.“
Begründung: Die derzeitige Formulierung lässt offen, ob das System der Sanktionen insgesamt für überprüfungsbedürftig gehalten wird, oder ob es nur um einzelne Sanktionsmaßnahmen geht. Wir sind der festen Überzeugung, dass Sanktionen keine Arbeitsplätze schaffen und einen der größten Fehler des Hartz-IV-Modells darstellen. Deswegen schlagen wir vor, Z.16/17 durch eine aussagekräftigere Formulierung zu ersetzen.
3. Änderungsantrag (S. 1, Z. 30/31) – Mindestlohndebatte
Streichung von „branchenspezifischen und regional differenzierten“.
Begründung: Es ist auch uns wichtig, Grundeinkommensdebatte und die Forderung nach einem Mindestlohn zu verknüpfen. Die Grundeinkommensdebatte jedoch damit zu belasten, hier klären zu wollen, was für eine Art von Mindestlohn am wirkungsvollsten ist, halten wir jedoch für falsch. Deswegen schlagen wir vor, die genannten Adjektive zu streichen und so – wie dies ja auch bei anderen Punkten geschieht – die Verknüpfung mit anderen Politikfeldern herauszustellen, ohne ins hier nicht notwendige Detail zu gehen.
4. Änderungsantrag (S. 2, Z. 2) – Teilzeitarbeit
Z. 2 neu formulieren: „Erwerbsarbeit nimmt weiterhin einen wichtigen Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Wir möchten Chancen auf die Teilhabe an Erwerbsarbeit für alle BürgerInnen schaffen, etwa über die organisatorische Erleichterung von Teilzeitarbeit und entsprechende Anreize für Unternehmen. Dies kann ein wichtiges Gegenstück zu einem Modell der Grundsicherung oder des Grundeinkommens darstellen.“
Begründung: s.u., Änderungsantrag 5
5. Änderungsantrag (S. 2, Z. 2) – Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit
Z. 2 ergänzen: „Zugleich setzen wir uns dafür ein, die gesellschaftliche Fokussierung auf Erwerbsarbeit zu überwinden. Ein grünes Modell für eine neue soziale Sicherung muss dazu beitragen, Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit zu unterstützen und Räume für deren gesellschaftliche Anerkennung zu öffnen. Hier liegt gegenüber der derzeitigen Praxis ein zentrales Moment von Selbstbestimmung und Freiheitlichkeit.“
Begründung: Zuerst einmal müssen wir uns dafür entschuldigen, mit den Änderungsantragen 4 und 5 einen etwas ausführlicheren Stichpunkt vorzuschlagen. Hintergrund dafür ist der vorherige Eckpunkt, der ja deutlich darstellt, dass der gesellschaftliche Stellenwert von Erwerbsarbeit sich verschiebt. Auch wenn uns nicht die Arbeit ausgeht, so wird Erwerbsarbeit doch so unsicher, dass es nicht mehr sinnvoll erscheint, soziale Sicherungssysteme nur daran zu koppeln – mit ein Grund dafür, dass wir ausführlich über Grundeinkommen und Grundsicherung diskutieren. Deswegen halten wir es etwas zu kurz gegriffen, wenn mit S. 2, Z. 2 in der Originalformulierung („Ziel muss bleiben, für alle BürgerInnen Chancen auf Erwerbsarbeit zu schaffen“) die Zentralität von Erwerbsarbeit – über die Hintertür – wieder eingeführt wird. Wir schlagen eine differenzierte Formulierung vor, die zum einen deutlich macht, dass Erwerbsarbeit – teilweise gezwungenermaßen, von vielen jedoch durchaus gewollt – in Zukunft viel häufiger als heute Teilzeitarbeit sein wird, und dass dies politisch unterstützt werden muss. Dies ist ein wichtiges Gegenstück zu einem Grundsicherungs- oder Grundeinkommensmodell; das Modell muss also dazu passen. Zum anderen liegt der Charme neuer Modelle ja gerade darin, Formen gesellschaftlicher Teilhabe und sinnerfüllter Tätigkeit zu ermöglichen und finanziell abzusichern, die eben gerade nicht dem üblichen Modell der „Normalarbeit“ entsprechen, häufig gar nicht „Erwerbsarbeit“ im klassischen Sinn darstellen. Diese Aspekte, die ja viel damit zu tun haben, dass ein neues Grundsicherungs- oder Grundeinkommensmodell dazu beitragen kann, im Sinne eines grünen Menschenbildes Selbstbestimmtheit und mehr individuelle Freiheit zu ermöglichen, müssen im Eckpunktepapier auf jeden Fall auftauchen.
Am 26. Juni 2007 um 13:12 Uhr
Hallo ihr,
(ich weiß; die Zeit der Diskussion neigt sich dem Ende, und hier ist sowieso nicht der Platz dafür, und ich lebe nicht in BaWü. Da mir die Sache aber wichtig ist, folgendes als Wunsch und nochmaliger Kommentar kontra ‘Gegenleistung’. Ich hoffe, es stört nicht all zu sehr)
“49 Die Bedarfsprüfung ist verbunden mit der
Frage der Einbeziehung von Bedarfsgemeinschaf-
50 ten, wie oben ausgeführt. Eine Bedarfsprüf-
ung bedeutet, dass AntragstellerInnen die Vor-
51 aussetzungen nachweisen müssen und dadurch
bürokratischer Aufwand entsteht.
2 Die Bedingungslosigkeit entbindet BürgerInnen
von der Verpflichtung, sich um eine Beschäf-
3 tigung zu bemühen. Darüber hinaus läuft eine
Leistung ohne institutionalisierte Einforderung
4 einer Gegenleistung bestimmten Gerechtigkeits-
vorstellungen zuwider, die paradigmatisch
5 Grundlage des bestehenden sozialen Sicher-
ungssystems sind.” (S.4+5)
Zum ersten Zitat aus eurem Bericht;
Hier würde ich mir wünschen die Differenzierung in zumindest zwei Arten der Prüfung.
Deren erste wäre die Bedarfsprüfung, in der – ähnlich wie beim heutigen Wohngeld – Daten erhoben würden über die finanzielle Situation der/des Antragenden.
Der zweite, neue Begriff wäre jener der Bereitschaftsprüfung, in welcher – ähnlich wie im heutigen SGB2 – Daten erhoben würden, die Auskunft geben über die Erwerbssituation.
Zwar entbände die Bedingungslosigkeit von der Bereitschaft, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, der Umkehrschluß, daß, wer (bei fehlender Bedingungslosigkeit) diese Bereitschaft als Antragender nicht zeigt, keinen _Bedarf_ habe, ist jedoch falsch. Der mögliche und heute wirkliche Schluß aus der entsprechenden Prüfung ist, daß die/der unbereite Antragende keinen _Anspruch_ hat.
Das Ziel dieser Differenzierung ist zwar eine Art ‘Doppelbeschluß’ (in dem die Bereitschaftsprüfung nur kreiert wird, um sie sogleich abzuschaffen), trotzdessen erscheint sie mir unerlässlich, da einerseits eine Bedarfsprüfung (zB. des Wohngeld) weitgehend unwidersprochen bleibt, andererseits aber bei Tradierung der Bereitschaftsprüfung von einem Grundeinkommen nicht mehr gesprochen werden könnte.
Zum zweiten;
Ich behaupte, dieses Verlangen nach einer ‘Gegenleistung’ ist keiner Gerechtigkeitsvorstellung, sondern viel mehr bloßer Gewohnheit geschuldet.
Ich will, auch wenn in eurem Text (wie in allen anderen) nur eine Behauptung aufgestellt wird (und ihr euch diese ja noch nicht unbedingt zu eigen macht) (die tatsächlich tiefgreifende Verknüpfung des Verlangens in unserem Sozialrecht ändert prinzipiell nichts an seinem möglichen Status grundloser Gewohnheit), versuchen meine Behauptung zu begründen.
Die genaue Betrachtung der Forderung nach einer Gegenleistung wird ergeben, daß hier nicht die Menschen eine Pflicht sich auferlegen wollen, sondern einige einem Zwang unterworfen werden sollen.
Als vom Zwang unterscheidende Merkmale einer Pflicht können die allgemeine Geltung und die fehlende existentielle Betroffenheit angenommen werden. Eine Pflicht hat entweder jedeR gleichermaßen zu erfüllen (Schulpflicht) oder sie betrifft keine grundlegenden Freiheitsrechte (Lohnsteuerpflicht). Dem gegenüber unterliegen einem Zwang nur bestimmte Menschen (Straftäter) und sie unterliegen ihm existentiell (Freiheitsentzug).
An wen richtet sich diese aktuell so oft zur Tradition empfohlene Forderung nach einer ‘Gegenleistung’? Indem die solche Forderung Aufstellenden an anderer Stelle mit doch großer Selbstverständlichekteit von einem ‘Niedriglohnsektor’ und sogar von ‘gering Qualifizierten’ sprechen, müssen sie auch jener Qualifikation unserer Gesellschaft zustimmen, die sie als eine ’sich in Kasten verstehende’ beschreibt. Diese stillschweigende Hinnahme des Kastenwesen nährt den Verdacht, das Verlangen nach Gegenleistung _soll_ nur wenige, eben eine genügende Zahl betreffen.
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Die Formulierung der Forderung besagt ja nicht etwa, daß von denen, die nicht arbeiten eine Gegenleistung verlangt werden soll dafür, daß sie ein Einkommen beziehen.
Nur das ihr Einkommen aus nicht-öffentlicher Hand stammt, soll schon die Annahme begründen, daß sie genügend zum Gemeinwohl beitragen.
Und nur, wer nicht arbeitet _und_ kein privates Einkommen hat, unterliegt dem Verlangen nach Erbringung einer Gegenleistung. Nur von dem, der weder Arbeit noch Geld hat, soll sie verlangt, dh. erzwungen werden.
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Das allerdings hat mit Gerechtigkeit überhauptnichts zu tun. Es ist die bloße Gewohnheit, sich derer zu bedienen, derer man habhaft werden kann ohne große Gegenwehr befürchten zu müssen. Es wären die Mitglieder der stets gleichen Teilmenge der Bevölkerung, von denen wir den Beitrag zur Besorgung des Allgemeinwohl verlangten, während ein den Großteil ausmachender ‘Rest’ Tätigkeiten willkürlichen/fragwürdigen Wertes nachgehen, und damit nicht selten vergleichsweise hohe Einkünfte erzielten darf.
Legitim wäre die Forderung des Gesetzgebers nach Gegenleistung nur, indem feststeht, das niemand sich freikaufen kann von der Pflicht zum Dienst am Gemeinwohl.
Wenn wir die Rede von der Gegenleistung noch immer nicht unterlassen wollen: Ein Gesetz zwingt uns – über den Umweg der Genehmigung zum Feuermachen – zum Erwerb von Atemluft. Dieses Gesetz zielt nun aber nicht darauf, jemanden von der Teilhabe an Atemluft auszuschließen, sondern darauf, bestimmte interne, den Umgang mit Feuer betreffende, Regeln zu beachten. Indem wir uns dem unterwerfen, erwerben wir den Anspruch auf eine Gegenleistung von dem uns auch kein andere Gebiete betreffendes Gesetz indirekt wieder ausschließen darf.
Wer Menschen von sich abhängig gemacht hat, übernimmt damit eine Fürsorgepflicht und wer sagt, dieser oder jene kann den Rechtsanspruch auf Atemluft verlieren, fällt potentiell Todesurteile.
Niemand, also nicht nur der Verbrecher, sondern auch der Arbeitsverweigerer mit 25 Jahren Bauakkordschicht nicht, darf nach dem Willen der Grünen in Zukunft des Anspruch auf Atemluft verlustig gehen.
Solange wir zu dieser Aussage unfähig sind, mangelt es uns am Verständnis für die Notwendigkeit, Wirtschaft vom Sozialen zu trennen. Erst, indem unsere Sozialpolitiker Sozialpolitik formulieren, und Wirtschaftpolitiker auf die ihnen zukommenden Plätze verwiesen werden, werden wir fähig sein zu einer fortschrittlichen, eigenständigen, grünen Sozialpolitik. Ziel muß sein, dem Sozialen einen Status einzuräumen wie der Ökologie; nicht als beizeiten lästiges Anhängsel, sondern als notwendiges und mehr noch als willkommenes, gleichberechtigtes Strukturmoment.
Die mit Macht betriebene Einführung des Begriff einer ‘Gegenleistung’ bedeutete dem entgegen einen verheerenden Rückschritt gegenüber unserem güligen Grundsatzprogramm von 2002.
weiterhin;
liebe grüße -
bernd
Am 27. Juni 2007 um 19:48 Uhr
Kurz ein Hinweis darauf, dass inzwischen die Tischvorlage mit weiteren Änderungsanträgen (neben den oben dargestellten) online vorliegt:
> Alex Bonde u.a. (noch nicht einzeln verlinkbar, siehe aber Tischvorlage gesamt)
> Pforzheim-Enz
Am 2. Juli 2007 um 21:44 Uhr
Nur mal kurz als Lagebericht (leider ist der verabschiedete Beschluss noch nicht online):
- Ä1 bis Ä3 (explizite Ablehnung der Grundeinkommensmodelle von Werner, Straubhaar und Althaus — von Alex Bonde et al.) wurden abgelehnt;
- Von den Anträgen des KV Breisgau-Hochschwarzwald wurde Ä4 (Hartz-IV-Kritik) zugunsten der neutraleren Formulierung aus Tübingen, die von den AntragsstellerInnen übernommen wurde, zurückgezogen;
- Ä5 (Sanktionen abschaffen) wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten des Tübinger Antrags, das Thema Sanktionen hier gar nicht zu behandeln (sondern erst auf der LDK);
- Ä6 (Mindestlohn) wurde abgelehnt;
- Ä7 (Teilzeitarbeit) wurde in modifizierter Form übernommen (sprich, Teilzeitarbeit wird erwähnt);
- Ä8 (Zukunft der Erwerbsarbeit) wurde teilweise übernommen (Hinweis auf Anerkennung von Nichterwerbsarbeit sowie auf die emanzipatorischen Potenziale von einem neuen sozialen Sicherungsmodell.
- Ä9 (2./3. Arbeitsmarkt, Pforzheim-Enz) wurde übernommen;
- die Tübinger Anträge (Ä10-Ä13) wurden m.W. alle übernommen.
Am 4. Juli 2007 um 13:57 Uhr
[...] online. Schade, weil das Ergebnis recht erfreulich ist. Eine kurze Übersicht darüber, welche Änderungsanträge wie behandelt wurden habe ich in das Grundsicherungs-Blog [...]