Individuen und Institutionen

Anmerkungen zur aktuellen Grundsicherungs-Debatte aus emanzipatorischer und gerechtigkeitsorientierter Perspektive

Peter SillerGastbeitrag von Peter Siller, Leiter der Abteilung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung

In der politischen Landschaft der Bundesrepublik ist unübersehbar, dass die Suchbemühungen – und teilweise auch die Sehnsucht – nach einer größeren politischen Erzählung wachsen. Trotz und gegen die Thesen vom Siegeszug des Pragmatismus, vom Verschwinden der Lager und vom Ende der Großtheorie ist in verschiedenen politischen Lagern eine zumindest zaghafte Suchbewegung sichtbar, in der nach tragfähigen Begriffen und Formeln gesucht wird, die den „Plot“ einer solchen politischen Erzählung bilden könnten. Das gilt mehr als für andere Parteien für die Grünen, bei denen erst langsam wirklich ankommt, dass die ursprünglich ambitionierte Erzählung der eigenen Regierungszeit nicht nur jäh abbricht, sondern mit Blick auf die zweite Legislatur kaum im Gedächtnis der Bürgerinnen und Bürger hängen geblieben ist. Doch auch unabhängig von den Grünen gibt es einige Indizien, dass Selbstverwirklichungs-Optimismus, Erlebnis-Paradigma und Ironie der neunziger Jahre zwar nicht verschwunden sind, aber doch gegenüber dem Bedürfnis nach einem stärkeren politischen Narrativ zurückgetreten sind.


Bestärkt wird das Bedürfnis nach einer politischen Erzählung durch eine veränderte Rezeption der gesellschaftlichen Realität, mit der ein Ende alter, vertrauter Erzählungen einherging. Ein entscheidender Wendepunkt dieser Rezeption waren ohne Zweifel die Anschläge des 11. September, mit denen das bisher eher abstrakte Ende der alten, nach Blöcken geordneten Welt konkret wurde. Hinzu kamen aber auch die innergesellschaftlichen Analysen einer neuen „Unterschicht“ bzw. „Unterklasse“ sowie einer Prekarisierung der Mittelschichten, die ihrerseits der Erzählung vom „rheinischen Kapitalismus“ und dem damit einhergehenden Wohlfahrtsversprechen für alle endgültig ein Ende setzten. Und auch das Ende der ökologischen Sorglosigkeit wurde für Viele in der Gesellschaft erst in der jüngsten Vergangenheit von einer abstrakten Vorhaltung zu einem konkreten Faktum.

1. Erzählungen nach den Ideologien

Dieses Bewusstsein für die Notwendigkeit einer größeren Erzählung ist – entgegen dem postmodernen Diktum vom „Ende der großen Erzählungen“ (Lyotard, La condition postmoderne) – für das politische Klein-Klein und all die pragmatischen Schritte ist eine große Chance. Denn ohne eine Auskunft über die Wegweiser des eigenen politischen Handelns, ohne Landkarte und Kompass, verliert sich jede einzelne Handlung in Beliebigkeit. Verloren geht damit der Anspruch, die Bürgerinnen und Bürger von einem politischen Kurs zu überzeugen, Gründe und Hintergründe zu benennen. Verloren geht damit letztlich die Chance, Menschen für eine bestimmte Politik zu gewinnen.
Diese Effekte sind jedoch nur dann als positiv zu bewerten, wenn der Inhalt – wenn man so will der „Plot“ – der politischen Erzählung stimmt. Auf der Suche nach der größeren Erzählung kommt es deshalb darauf an, die Gefahren und Untiefen in der beschriebenen Sehnsucht zu erkennen und zu berücksichtigen. Eine politische Erzählung darf kein Selbstzweck sein, dem man Inhalte beliebig unterordnet. Vielmehr müssen in der Politik am Anfang Ideen, Grundsätze und Kriterien, aus deren Vollzug in der politischen Praxis sich dann eine bestimmte Erzählung ergibt. Dort, wo die Sehnsucht nach der großen Erzählung am Anfang steht, und nicht die Anteil nehmende Zuwendung zur Welt, verkehrt sie sich zur blinden Ideologie. Eine größere politische Erzählung rechtfertigt sich also durch ihre Inhalte und muss den Menschen zugewandt sein, anstatt sich im Erzählrausch abzuwenden. Es geht um eine Erzählung von Selbstbestimmung und Gerechtigkeit, die Konsistenz einfordert, die ein Stachel ist und die Sinne schärft, für das, was vorgeht in der Welt.
Wie könnte eine größere Erzählung von Gerechtigkeit und Selbstbestimmung aussehen, die weder nostalgisch im Gestern schwelgt noch den Menschen eine Geschichte überstülpt, die nichts mit ihrer eigenen zu tun hat. Eine solche Erzählung muss berichten, wo man her kommt, sie muss beschreiben, wo man steht, und sie muss ausblicken, wo es hingeht.
Sie muss also erstens den Mut haben, von den eigenen Erfahrungen zu berichten und diese zu bewerten. Das gilt für die längeren Entwicklungslinien, für die großen Brüche und Umbrüche. Das gilt mit Blick auf die Grünen aber auch für die jüngste Vergangenheit der Regierungserfahrung von 1998 bis 2005.
Sie muss zweitens den Mut haben zur erkennbaren Verortung – in den konkreten Konzepten, aber auch in den grundlegenden Werten und Motiven. Für eine größere Erzählung reicht es in keiner Weise aus, dem reinen Pragmatismus zu entkommen. Es bedarf vielmehr einer kontroversen, streitbaren Verortung in der nur scheinbar konsensualen Welt der „Werte“. Der politische Rekurs auf die Notwendigkeit einer „Werteorientierung“ ist inzwischen zur hohldrehenden Leerformel geworden, zur Nebelkerze der eigenen Ratlosigkeit. Denn erst wenn man im Universum möglicher „Werte“ streitbar benennt, welche der eigenen Politik eine Richtung geben sollen, und welche nicht, in welcher Interpretation und Anordnung, und in welcher nicht, wird aus dem Blendwerk eine erkennbare Position, von der aus sich etwas erzählen lässt. „Werte“ zu haben ist kein Wert an sich. Und das Etikett „werteorientiert“ ist auch nicht geeignet, um damit spezifische und hoch strittige Weltbilder zu kaschieren – ein beliebter semantischer Trick gerade bei Konservativen, die sich offenkundig gar nicht vorstellen können, dass es noch andere Werteanordnungen und politische Weltbilder gibt, als die eigenen.
Streitbarkeit ist hinsichtlich der Jetzt-Zeit nicht nur mit Blick auf die normative Ebene der Werte unabdingbar, sondern auch mit Blick auf die Beschreibung der sozialen Realität. Auch hier wird oft – unter Hinzuziehung der immer gleichen Schlagwörter – ein Konsens angenommen, anstatt sich in dem diversen und auch widersprüchlichen Spektrum der Klassen-, Schichten- und Sozialanalysen zu verorten. Diese Verortung ist aber notwendig, um einen eigenen Blick auf die Welt zu werfen.
Und schließlich drittens erfordert sie den Mut, die politische Erzählung in die Zukunft weiter zu schreiben, in Anerkennung ihrer Unsicherheiten und Unwägbarkeiten, aber doch mit der Courage zu Konzepten und Vorschlägen, wie es weiter gehen soll.
Und wie könnte eine Erzählung für Europa oder gar für die Welt aussehen, wenn sie uns schon im Nahbereich solche Schwierigkeiten bereitet? In wieweit lassen sich diese Erzählungen überhaupt (noch) trennen? Für ein vollständiges Narrativ ist der nationale Bezugsrahmen heute völlig unzureichend. Das macht die Aufgabe nicht leichter.
Zu einer gemeinsamen Erzählung wird sie nur, wenn sie sich vom Bild von Sender und Empfänger löst, wenn sie im Gespräch erzählt wird. Eine politische Erzählung, die sich an alle richtet, darf nicht zu abstrakt sein, darf sich aber auch nicht auf ein thematisches Segment oder eine Klientel zurückziehen. Sie erfordert im politischen Raum Begriffe und Bilder die verständlich sind, ohne sich anzubiedern. Sie verlangt eine gewisse Einfachheit und Klarheit, ohne verkürzend bzw. einfältig zu sein oder zu behaupten, alles erklären zu können. Sie erfordert Raum für Interpretation und Fantasie, aber gleichzeitig muss sie in den Grundzügen konsistent sein. Sie erfordert Reflexion und Beharrlichkeit, also Dinge, mit denen der aktuelle Politikbetrieb seine Schwierigkeiten hat.

2. Suche nach Stoffen

Bei aller Unsicherheit und Unklarheit: Es gibt zaghafte Ansätze größerer politischer Erzählungen. „Gerechtigkeit durch mehr Freiheit“ war der Kernslogan für den bisherigen CDU-Grundsatzprogramm-Prozess und zierte eine Zeit lang jedes Rednerpult der Parteivorsitzenden Angela Merkel. Dieser „Plot“ bildete in gewisser Weise auch die Blaupause der Union für den Bundestagswahlkampf 2005 und dahinter stand eine klare wirtschaftsliberale Haltung, die versuchte, sich auch noch den Begriff der Gerechtigkeit anzueignen bzw. diesen umzuschreiben. Dass das alles nicht gut zur diagnostizierten sozialen Verunsicherung der „Unter-“ und „Mittelschichten“ passte, zeigte sich dann im Wahlergebnis und wurde im Anschluss revidiert. Aber immerhin: Es war der Ansatz einer Erzählung.
Die SPD weigerte sich im Bundestagswahlkampf 2005 überhaupt noch etwas zu erzählen. Von der eigenen, rot-grünen Geschichte distanzierte man sich, und eine andere Erzählung hatte man nicht in petto. Ein – wenn auch nicht umgesetzter – Ansatz wäre die Figur der „solidarischen Mitte“ aus dem Bundestagsprogramm gewesen, die immerhin anders als die Formel von der „neuen Mitte“ eine Mittelschichtspolitik mit dem Ansatz einer Integration aller in die sozioökonomische Mitte verband. Ein weiterer Ansatz findet sich in der Kernformulierung des Entwurfs für ein neues Grundsatzprogramm vom „vorsorgenden Sozialstaat“. Hier wiederum wird der Sozialstaats-Gedanke mit der Nachhaltigkeit zusammengeschlossen – ein für die Sozialdemokratie ungewohntes, aber für eine neue sozialdemokratische Erzählung durchaus aussichtsreiches Unterfangen. Schade nur, dass die SPD mit dem Parteivorsitzenden Beck einen „Erzähler“ hat, zu dem dieser Stoff einfach nicht passt. Insofern ist es konsequent, dass er sich daran erst gar nicht versucht.
Und die Grünen? Auch hier tut man sich schwer – und doch finden sich einige gute Expoées, die weitergeführt werden müssten. Mit dem Begriff der „Erweiterten Gerechtigkeit“ gibt es einen hervorragenden Begriff für das ideelle Zentrum grüner Politik, aus dem aber noch keine Erzählung geworden ist. Der grüne Anspruch ist reklamiert, Gerechtigkeit mit Selbstbestimmung zu verbinden und mit Blick auf die neuen sozialen Lagen und Bedrohungen neu auszurichten. „Erzählt“ ist dieser Stoff noch nicht, weder mit Blick auf die soziale Bedrohung durch den Klimawandel, noch mit Blick auf die neuen Formen sozialer Exklusion in unserer Gesellschaft, noch mit Blick auf die globale Transformation.
Andere Vorschläge für die grünen Erzählung liegen in einem „radikalen Realismus“ als Haltung zu den großen Transformationen der Gegenwart, in der Proklamation des Begriffs der „Öffentlichen Güter“ oder auch der „Commons“, in der Forderung nach einer „Neuen Institutionenpolitik“ („Institution matters“) und dem damit verbundenen Verweis auf das „Skandinavische Modell“, in der unbestimmten Formel der „Teilhabe“ oder in dem unbestimmten und normativ fragwürdigen Narrativ der „Mitte“.
Auf einer konkreteren Ebene feiert die Figur der „Grundeinkommens“ gerade im grünen Milieu eine gewisse Renaissance bei der Suche nach der grünen Erzählung. Dieses Motiv ist nicht neu, sondern kann auf eine Jahrzehnte lange Ideengeschichte zurück blicken. Und doch scheint es derzeit – nach über einem Jahrzehnt weitgehender Abstinenz – für einen Teil der Grünen die richtige Ingredienz, um das erzählerische Fantasma in der Nachregierungs-Ära zu beflügeln. Bis hin zum neunen politischen „Erweckungserlebnis“ mit allem dazugehörigen Missionarstum. Und dies obgleich es in den unterschiedlichsten Gestalten und aus den unterschiedlichsten Lagern auftaucht. Von seinem neoliberalen „Erfinder“ Milton Friedmann bis zur linksradikalen Tradition von Gorz bis Engler. Vom Paradigma der „Kulturgesellschaft“ über den Drogerie-Unternehmer Götz Werner bis zum „Bürgergeld“ von Althaus oder der FDP.
Im Kontrast dazu steht der Begriff der „Grundsicherung“, und auch hierum versammeln sich zahlreiche Grüne. Konzepte der „Grundsicherung“ zielen ebenfalls auf eine Strategie der individuellen Absicherung unter Bedingungen von Armutskreisläufen und Prekarität, sind jedoch breiter angelegt, da sie neben der Frage individueller Transfers auch die institutionellen Elemente sozialer Sicherheit einbeziehen und zugleich die Forderung der „Bedingungslosigkeit“ von Sozialtransfers in Frage stellen oder zumindest differenzieren.
Ziel der folgenden Ausführungen ist es – sozusagen einige Stufe unter den wichtigen aber abstrakten Überlegungen zum Begriff der Erweiterten Gerechtigkeit – einige andere Motive einer möglichen grünen Erzählung auf ihrer Tragfähigkeit zu untersuchen. Ausgangspunkt ist dabei ein Blick auf den Begriff des „Öffentlichen Guts“ bzw. der Proklamation eines „Vorrangs der öffentlichen Güter“. Hierbei geht es zunächst darum, einen im politischen Raum sehr vagen und zugleich hoch suggestiven Begriff sinnvoll zu bestimmen. Dies mündet mit Blick auf die Analysen der sozialen Lagen in unserer Gesellschaft in eine Unterscheidung zwischen „individuellem Transfer“ und „institutionellem Transfer“, ohne die sich die Konsequenzen der Forderung nach einem „Vorrang öffentlicher Güter“ nicht beschreiben lassen. Daraus wiederum werden einige Rückschlüsse auf Tragfähigkeit und Grenzen von „Grundsicherung“ und „Grundeinkommen“ als Stoff einer grünen Erzählung gezogen.

3. Was ist ein „Öffentliches Gut“?

Greifen wir also einen Erzählfaden grüner Politik auf und schauen, was sich daraus machen lässt: Die Geschichte von der Bedeutung oder auch vom Vorrang „öffentlicher Güter“ bzw. von „Commons“, wie man im internationalen Raum – mit anderer Akzentuierung – sagen würde. Öffentliche Güter, das klingt gut, das klingt nach Gemeinwohl und Vergesellschaftung und nach einem einigermaßen klaren Begriff, auf den man eine politische Erzählung aufbauen kann. Aber was meinen wir eigentlich genau, wenn wir von einem öffentlichen Gut sprechen? Bei genauerer Betrachtung verwandelt sich die vermeintliche Klarheit schnell in Verwirrung.
Seinen Ursprung hat der Begriff des „Öffentlichen Guts“ in den Wirtschaftswissenschaften. Von dort aus wurde er schnell auch ausschlaggebend für Teile des öffentlichen Rechts. Nach der herrschenden Meinung in wirtschaftswissenschaftlichen Theorie lässt sich ein „öffentliches Gut“ entweder kumulativ oder alternativ durch die Merkmale der Nichtausschließbarkeit und der Nichtrivalität im Konsum definieren. Ein solches Gut kann nach dieser Bestimmung ohne Beeinträchtigung der einzelnen Nutzer von vielen gleichzeitig genutzt werden, so dass es unmöglich oder ineffizient ist, weitere Nutzer auszuschließen. Ursache der Nichtausschließbarkeit seien technische Effekte, die nicht durch entsprechende Marktmechanismen widergespiegelt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass in den angesprochenen Wissenschaften als typische öffentliche Güter etwa die innere Sicherheit, die Rechtsordnung, das Währungssystem, Staatsfunktionen wie Polizei, Justiz, Gesetzgebung oder die Landesverteidigung angesprochen werden und keineswegs jene Güter, die im politischen Raum unter dem Rubrum „öffentliches Gut“ verhandelt werden, wie etwa Kinderbetreuung, Bildung, Wasserversorgung oder ähnliches. Letztere sind nämlich – bei allen Querverbindungen – sehr wohl ausschließbar und unterliegen auch der Rivalität im Konsum. Selbst mit Blick auf so unteilbare Dinge, wie etwa das Klima stellt sich bei genauerer Betrachtung heraus, dass etwa Umweltbedingungen und Umweltbelastungen durch die Klimasituation sehr wohl verteilbar sind, nach geographischer Lage, nach „arm“ und „reich“ o.ä. Darin liegt ja gerade ein Grund für die Notwendigkeit, die Klimadebatte mit der Gerechtigkeitsfrage zu verbinden, wie es die Formel vom „Klima der Gerechtigkeit“ zum Ausdruck bringt.
Im politischen Raum muss also etwas anderes gemeint sein, wenn es sich dabei tatsächlich um einen einigermaßen trennscharfen Begriff handeln soll, und nicht nur um rhetorisches Blendwerk. Sinnvollerweise gemeint sind mit der Rede vom öffentlichen Gut wohl Grundgüter, von denen wir annehmen und für die wir begründen können, dass Teilhabe an ihnen jeder und jedem offen stehen sollte. Eine Spezifizierung dieser Güter folgt freilich starken normativen Annahmen und ist zudem ab einem bestimmten Punkt von den subjektiven Bedeutungszuschreibungen an Güter durch die Individuen selbst abhängig, und damit auch von den jeweiligen sozialen und kulturellen Kontexten der Zeit. (Das Gut „Arbeit“ beispielsweise hatte zu unterschiedlichen Epochen nicht nur sehr unterschiedliche Bestimmungen, sondern auch sehr unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen. Daran zeigt sich die Situiertheit öffentlicher Güter in einem bestimmten Kontext.)
Definiert man öffentliche Güter als Grundgüter, an denen alle teil haben sollen, so stehen an erster Stelle ganz basale Ansprüche wie das Recht, überhaupt Rechte zu haben, die grundlegenden Menschenrechte, Demokratie und Mitspracherechte, aber auch grundlegende Ressourcen wie Nahrung, Wasser oder ein Dach über dem Kopf. All das aber taucht scheinbar paradoxerweise in der bundesrepublikanischen Debatte um öffentliche Güter ebenfalls nicht auf. Der Grund ist nicht, dass es sich dabei nicht um öffentliche Güter handelt, sondern dass uns der Zugang zu diesen Gütern offenkundig so selbstverständlich erscheint, dass sie gar nicht mehr genannt werden.
Im Zentrum der Rede von „öffentlichen Gütern“ stehen vielmehr offensichtlich gerade die Güter, deren Status umstritten ist. Güter, von denen man meint, explizit sagen zu müssen, dass es sich dabei um „öffentliche“ handelt, weil das Teile der Gesellschaft anders sehen. In diesen Bereichen ist es jedoch gleichzeitig besonders schwer zu beschreiben was genau gemeint ist, wenn wir etwas als „öffentliches Gut“ bezeichnen. Also zum Beispiel: welche Bildungsmöglichkeiten, oder welche Arbeitsmöglichkeiten – und bis zu welchem Grad.
Gerade im grünen Milieu scheint die Versuchung groß, den Begriff des „öffentlichen Guts“ möglichst weit zu fassen. (Eine ähnliche Psychologie greift im Diskurs um die Interpretation der Menschenrechte, in dem man auch am Liebsten jeden sinnvollen Anspruch zum Menschenrecht erklären würde). Das Problem dieser weiten Auslegungen liegt jedoch darin, dass die normativ wichtigen Begriffe „schwächer“ werden, wenn man sie zu „weit“ fast. Wenn alle Güter „öffentliche Güter“ sind, ist am Ende keines mehr eins. (Und wenn alle Rechte „Menschenrechte“ sind, ist am Ende ebenfalls keines mehr eins.) Die Durchschlagskraft politisch-moralischer Kategorien bezieht sich gerade daraus, dass ihr Kern erkennbar bleibt und sie nicht bis zur Unkenntlichkeit „gestreckt“ werden. Das ist auch wichtig, wenn eine grüne Erzählung gelingen soll.

4. Hoheitliche und marktförmige Gewährleistung

Wenn wir nun etwas klarer haben, was ein „öffentliches Gut“ auszeichnet bleibt die Frage, was im politischen Raum eigentlich daraus folgt.
Eine Annahme, die mitunter mit dem Status eines Guts als „öffentlich“ verbunden wird, ist die Notwendigkeit der staatlichen Erbringung und eine entsprechende Fassung als hoheitliche Aufgabe. Aus den Kriterien der Nichtausschließbarkeit bzw. Nichtrivalität wird geschlussfolgert, dass mit Blick auf öffentliche Güter der Markt versagen muss, da hier das Spiel von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt ist.
Mit Blick auf die vorgeschlagene Definition des „Öffentlichen Guts“ jenseits von Nichtausschließbarkeit und Nichtrivalität lässt sich jedoch dieser Rückschluss von der „Öffentlichkeit“ eines Guts auf seine staatliche Erbringung nicht Aufrecht erhalten. Selbst die „klassisch“ hoheitlichen Bereiche erbringen bei sorgfältiger Abgrenzung der darin zusammengefassten Angebote jedenfalls zum Teil Leistungen, die unter entsprechenden ordnungspolitischen Bedingungen auch von Privaten angeboten werden können. Für die Frage, ob und in wie weit ein öffentliches Gut durch den Staat zu erbringen ist bzw. sinnvoller Weise durch den Markt, hängt vielmehr von der ökonomischen, sozialen und auch kulturellen Bedingung einer Gesellschaft ab und von den ordnungspolitischen Arrangements, für die sie sich entscheidet. Grundlegende knappe Ressourcen wie Brot oder Butter wurden beispielsweise unter bestimmten Bedingungen strikt hoheitlich verwaltet, um ein Minimum für alle zu gewährleisten. Heute werden sie in unserer Gesellschaft unproblematisch über den Markt zur Verfügung gestellt. Stattdessen stellt sich mit Bezug auf andere Güter die Frage nach dem politischen Arrangement zwischen Staat und Markt. In der Bildung, in der Umweltfrage, aber auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt.
Auch wird aus dem Status des „öffentlichen Guts“ mitunter die Notwendigkeit einer Gewährleistung ohne Gegenleistung gefolgert. Doch auch diese Schlussfolgerung erweist sich als haltlos, wenn wir berücksichtigen, dass selbst basale Ressourcen wie Nahrung, Kleidung oder Wohnung unproblematisch mit einer Gegenleistung in Form von Bezahlung verbunden sein können, soweit der Empfänger zu dieser Gegenleistung in der Lage ist. Gemeint ist also zunächst einmal nur die Notwendigkeit einer „Bürgschaft“ des Staates, die unter Bedingungen von Mittellosigkeit greift.
Gleichwohl hat diese staatliche „Bürgschaft“ für öffentliche Güter weitreichende Konsequenzen für Selbstverständnis und Aufgabenbeschreibung des Staates. Der Staat – und damit die Demokratie – sind verantwortlich für die Gewährleistung öffentlicher Güter. Dabei steht ihm die Entscheidung offen, ob er dieses Ziel marktförmig über eine entsprechende Ordnungspolitik erreichen will oder unmittelbar staatlich oder ob gar kein Handlungsbedarf besteht, weil der Zugang zu einem öffentlichen Gut bereits auf der Grundlage geltender Arrangements besteht.
Dabei unterliegt es über die festgeschriebenen Menschen- und Bürgerrechte hinaus dem demokratischen Diskurs, welchen Gütern eine Gesellschaft den Status eines „öffentlichen Guts“ zuweisen will und auf welchem Weg sie die Gewährleistung dieses Guts für alle erbringen will. Deshalb ist die Debatte um öffentliche Güter eng mit der Frage der Demokratie verkoppelt. Eine Politik der öffentlichen Güter braucht den Mut zum offenen Austragen der mitunter kontroversen Grundannahmen und manchmal auch komplexen Abwägungsfragen, die sich bei der Bestimmung und Gewährleistung eines öffentlichen Guts stellen. Die Neigung mancher, diese Fragen der Bestimmung und Gewährleistung als Frage von Menschen- oder Bürgerrechten weitgehend aus dem demokratischen Prozess auszublenden und unmittelbar zu Rechtsfragen zu erklären, die man am Besten direkt beim Bundesverfassungsgericht einklagt, ist vor diesem Hintergrund nicht nur falsch, sondern auch alles andere als „republikanisch“. Anstatt in der demokratischen Auseinandersetzung zu streiten, werden so letztlich Gründe und Argumente verweigert.

5. Zweierlei Ausschluss

Wenn wir nun fragen, welche Politiken, welche Strategien, und auch: welche Erzählungen, notwendig sind, um den Menschen die reale Teilhabe an den öffentlichen Güter zu gewährleisten, ist unabdingbar, die konkrete soziale Situation der Menschen genauer zu betrachten. Konzepte und Strategien, die sich für die objektiven Lagen und die subjektiven Begehren der Menschen, auf die sie zielen, nicht interessieren, können nicht gelingen. Mehr noch: Sie richten sich gegen die Individuen, in deren Namen gesprochen wird. In den letzten Jahren hatten wir eine Vielzahl von Studien und Analysen, die sich mit den sozialen Lagen und der sozialen Entwicklung in der bundesrepublikanischen Gesellschaft befasst haben. Und auch wenn viele Daten noch fehlen und viele damit verbundene Interpretationen unhaltbar sind, so haben wir doch eine Grundlage, um genauere Aussagen zu treffen, wie soziale Ausschluss in verschiedenen Teilen der Gesellschaft funktioniert. Die Rede von der „sozialen Frage“, von „Exklusion“ und „Armut“ wird in der politischen Debatte nach wie vor sehr pauschal und eigentlich ohne echtes Interesse für die Betroffenen geführt wird. Aus Subjekten werden so Objekte gemacht, die ohne Blick auf die Welt in die falsch gestanzten Schablonen gezwängt werden.
Für eine Strategie der „öffentlichen Güter“ wie auch einer darauf aufbauenden „Grundsicherung“ kommt es mindestens darauf an, zwei sehr grundlegende Mechanismen von Exklusion und damit zwei sehr unterschiedliche Gruppen zu unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es eine wachsende Zahl an „Armutskarrieren“, in denen sich Bildungs- und Einkommensarmut von Generation zu Generation vererbt. Für diese Gruppe – abgekoppelt von Bildung und Mobilität – beruht die Exklusion auf einer strukturellen Unterprivilegierung, die dann paternalistisch mit den Begriff „Unterschicht“ oder gar „Unterklasse“ belegt wird. Auf der anderen Seite gibt es eine wachsende Zahl von Menschen, die gut gebildet und hoch mobil sind, aber gleichwohl – oder gerade deshalb – mit einer hohen sozialen „Prekarität“ konfrontiert sind. Einkommensphasen wechseln hier mit Arbeitslosigkeit, auf das Großprojekt folgt der Taxi-Job und viele finden nie den Ausweg aus der Praktikums-Falle. (Hinzu kommt die Angst derer, die gar nicht ausgeschlossen sind, sich jedoch von Ausschluss bedroht fühlen.) Dahinter stehen völlig andere Situationen und andere Milieus.
Natürlich gibt es zwischen diesen beiden sozialen Lagen zahlreiche Mischformen und es gibt weitere Faktoren, wie beispielsweise Alleinerziehungsverantwortung, Pflegeverantwortung, Alter, Sprachschwierigkeiten, Behinderung oder Krankheit, die in Kombination mit anderen Faktoren zu Mechanismen des sozialen Ausschlusses führen können. Gleichwohl ist es wichtig festzuhalten, dass es zwischen einem stabilen Ausschluss auf Grund von Armutsvererbung und Bildungsarmut und einem prekären Ausschluss trotz hoher Mobilität und guter Bildung erhebliche Unterschiede gibt.
Eine Politik, die sich um die grundlegenden Unterschiede dieser Exklusions-Lagen nicht schert, die zu dieser Differenzierung nicht in der Lage ist, wird keinem helfen. Weder den „Hängengebliebenen“ noch den „Prekären“. Mehr noch: Sie ist letztlich zur Klientelpolitik verdammt. Denn wer beispielsweise unterstellt, die sozialen Probleme des mobilen, gebildeten Prekariats (etwa aus grünen Milieus) seien auf alle verallgemeinerbar, macht am Ende eben doch nur Politik für die eigene Klientel. Das gilt auch umgekehrt: Wer so tut, als wäre die einzige soziale Gefährdungslage in der sog. klassischen „Unterschicht“ zu finden (wie das etwa in der Linkpartei und Teilen der SPD unterstellt wird), der interessiert sich offenkundig auch nur für soziale Fragen des eigenen Milieus. Von einer Politik der Gerechtigkeit kann jedoch nur die Rede sein, wenn sie – unabhängig von der eigenen Parteiklientel – die Kraft zur Parteinahme für Schwächere aufbringt, ganz gleich in welchen Milieus sie sich finden lassen.

6. Institutionelle und individuelle Transfers

Verfolgt man nun die Konsequenzen einer solchen Unterscheidung von Lebenslagen weiter, so stößt man auf eine weitere Unterscheidung öffentlicher Güter. Es wird deutlich, dass sich bestimmte öffentliche Güter nur in einem gesellschaftlich koordinierten, solidarischen Akt für alle generieren lassen, während andere durch einzelne Privatanbieter für alle generierbar sind. Trinkwasser ist eine lebensnotwendige Ressource, die aber in der Bundesrepublik momentan auch über Privatanbieter für alle erwerblich ist. (Das ist in anderen Regionen der Welt ganz anders, und auch hier sieht man wieder die Situiertheit eines Öffentlichen Guts und ihre Konsequenzen für die Gewährleistung). Bildung hingegen ist ein Gut, das für alle nur über den Zugang zu einer koordinierten Bildungsinstitution generiert werden kann. Zwar können sich natürlich die Reichen und Wohlhabenden zusammentun, und sich ihre eigene Bildungseinrichtung schaffen. Als öffentliche Institution, in denen ein öffentliches Gut allen zur Verfügung steht, ist dies aber allein über eine individuelle, monetäre Koordination nicht möglich. Hier erfordert es eine andere Art der koordinierten, solidarischen Investition in öffentliche Institutionen.
Gerade grundlegende ideelle Güter wie etwa Bildung oder Gesundheit setzen aber häufig genau einen solchen institutionellen Akt voraus. (Und es ist zu fragen, in wie weit das auch für Institutionen der Arbeit gilt). Während es bei der prekären Mittelschicht eher darum geht, die bereits erreichten institutionellen Vorteile in eine entsprechende Lebenspraxis umzusetzen, ist mit Blick auf die soziale Exklusion der bildungsarmen, stetig Ausgeschlossenen genau ein Ausschluss von jenen Gütern festzustellen, die nur über eine Politik der Institutionen zu gewährleisten sind. Ohne ein Bewusstsein für diese Institutionen bleibt Freiheit für diese Menschen ein leeres Versprechen, denn es fehlt die gute Schule auf die man auch gehen kann, der Arzt, der einen auch versorgt, und das Arbeitsamt, das auch wirklich unterstützt.
Hierin liegt die tiefe gerechtigkeitspolitische Bedeutung der Parole „Institution Matters!“. Gesellschaftliche Solidarität zeigt sich im Umgang mit den Institutionen, auf die die Menschen angewiesen sind, um an öffentlichen Gütern teil zu haben. Öffentliche Institutionen sind wichtig.
Auch aus diesem Plädoyer für öffentliche, allgemein zugängliche Institutionen folgt nicht zwingend eine rein hoheitliche Handlungsform, da die Gewährleistung unter Umständen auch über private Träger gesteuert werden kann. Öffentliche Institutionen müssen nicht zwingend staatlich sein. Es erfordert jedoch die staatliche Gewährleistung dieser Institutionen, ihrer Qualität, entsprechender Zugangsrechte, wie auch ihrer finanziellen Absicherung. Da hier also in jedem Fall eine große staatliche Koordinierungsleistung gefordert ist, ist der hoheitliche Anteil bei der Gewährleistung solcher Institutionen in jedem Fall groß, selbst wenn der Träger ein Privater sein sollte oder die Binnensteuerung modernen Management-Ansätzen folgt.
Gerade in dieser Hinsicht ist das skandinavische Modell mit seinem Arrangement von öffentlichem Dienstleistungssektor und Steuerpolitik hoch interessant. So sind qualitative Dienstleistungen in Bereichen wie Bildung oder Gesundheit für alle zugänglich, und nicht nur für die, die sich’s leisten können. Wenn Steuereinnahmen in Dienstleistungen wie Bildung oder Betreuung „ausgezahlt“ werden, heißt das aber auch, dass es weniger Bares gibt, solange kein Bedarf festgestellt ist. Die Statussicherung nimmt also ab, die soziale Grundsicherung zu.
Aus dem ideellen Zentrum von Gerechtigkeit und Selbstbestimmung ergibt sich also vor dem Hintergrund der beschriebenen sozialen Realität die Dringlichkeit institutioneller Investitionen als kollektiver Akt der Gewährleistung grundlegender, öffentlicher Güter. Das muss zum Bestandteil der „grünen Erzählung“ werden, wenn diese sich nicht nur an das eigene Milieu adressieren, sondern zum Anwalt der sozial Schwächeren werden will. Gerade als Partei der einkommensstarken und gebildeten Mittelschicht können die Grünen die Kraft zu diesem Akt der Solidarität aufbringen.

7. Öffentliche Güter und Grundsicherungs-Modelle

Geht man nun einen Schritt weiter und fragt nach der Bedeutung der bisherigen Erzählung für die aktuelle Debatte um Grundsicherung bzw. Grundeinkommen, so stößt man auf ein weites Feld von Anschlussfragen. In jedem Fall folgt aus den bisherigen Überlegungen nicht, dass Überlegungen der Grundsicherung im Sinne von neuen Arrangements des individuellen Transfers falsch sind. Es verbietet sich jedoch zumindest eine Vereinseitigung von Reformansätzen zugunsten von Formen des Individualtransfers. Lässt man sich auf einen Abwägungsprozess hinsichtlich der Mittelverteilung unter Bedingungen limitierter Ressourcen ein, hinter dem einschlägige Milieuinteressenstehen, so kommt es am Ende wohl darauf an, wie viel an Gewährleistung über individuellen Transfer möglich ist, nach dem die grundlegenden institutionellen Gewährleistungen erfolgt sind.
Wer sich dieser Abwägung verweigert und sie als „zu wenig radikal“ zurückweist hat nicht verstanden was „Radikalität“ in Moral und Politik sinnvoller Weise bedeuten muss: Sich unter Bedingungen beschränkter Ressourcen zu entscheiden. Unter den irrealen Bedingungen unbeschränkter Ressourcen bräuchte es vermutlich weder der Politik, noch des Rechts, vielleicht sogar nicht einmal der Moral. Radikalität aber, die in diesem irrealen Raum verharrt, die nicht von dieser Welt ist, bleibt entweder auf dem Papier oder richtet sich im Moment ihrer Realisierung gegen die Subjekte der vermeintlichen Fürsorge.
Es sind grundsätzliche, idealistische Gründe, die eine Aussage verlangen, was man in Folge einer Entscheidung bereit ist, an anderer Stelle zu unterlassen. Diese Abwägung und damit auch die Benennung von Zahlen ist deshalb nicht nur Beiwerk, sondern steht mit im Zentrum der politisch-moralischen Legitimation. Und die Zahlen, die wir bei aller Varianz bislang kennen, machen den Grundeinkommens-Enthusiasmus einiger mit Blick auf die erforderliche Abwägung von individuellen und institutionellen Transfers nicht gerade plausibler.

8. Ende der Erwerbsarbeit?

Eine These, die den meisten Konzepten eines Grundeinkommens zu Grund liegt, besteht in der Feststellung einer Unmöglichkeit, die strukturelle (Erwerbs-)Arbeitslosigkeit in unserer Gesellschaft nochmals zu überwinden. In dem Ziel der Vollerwerbs-Gesellschaft liege die eigentliche Realitätsverweigerung. Zwar könne sich die Arbeitslosigkeit je nach Konjunktur und Arbeitsmarkt-Strategien erhöhen oder senken, der Grundtatbestand struktureller Massenarbeitslosigkeit aber bleibe in jedem Fall bestehen.
Es bedarf noch nicht einmal des Blicks in andere Länder, um zu erkennen, dass diese Hypothese falsch ist. (Die Erwerbsquote in anderen europäischen Ländern ist wesentlich höher als bei uns). Schon eine noch abstrakte arbeitmarktpolitische Überlegung zeigt, dass die Möglichkeit einer gravierenden Senkung der Arbeitslosigkeit etwa durchaus möglich ist, wenn man bereit ist, einen entsprechenden Preis dafür zu bezahlen: Billiglöhne, Working-Poor, tiefe Einschnitte in das Sozialsystem und rigide Kontrolle. Die Frage lautet also nicht, ob sich strukturelle Arbeitslosigkeit überwinden lässt oder nicht, sondern ob sie sich auf eine Art und Weise überwinden lässt, die mit unseren starken Vorstellungen von Selbstbestimmung und Gerechtigkeit vereinbar ist.
Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass das Potential an gesellschaftlich sinnvoller Arbeit mit dem Anwachsen der gesellschaftlichen Herausforderungen und Probleme gerade rapide im Bewusstsein steigt. Die Frage, unter welchen Bedingungen wir leben wollen und welche gesellschaftlichen Herausforderungen wir damit verbinden, muss mit der Arbeitsfrage verkoppelt werden. Dabei geht es nicht darum, der Wirtschaft genaue Wachstumsbereiche „vorzugeben“. Wo genau wirtschaftliche Entwicklung stattfindet, entscheidet sich immer auch im wirtschaftlichen Wettbewerb. Es geht aber sehr wohl darum, die gesellschaftlichen Anforderungen an den Arbeitsbedarf der Zukunft zu beschreiben, ja überhaupt erst zu entdecken, und so über die Richtung der staatlichen Unterstützung und Flankierung bestimmter Entwicklungen mitzubestimmen. Die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft, von der Gesundheitspolitik über die Pflege bis hin zu einer altersgerechten Kommunalpolitik, markieren ein zentrales Beschäftigungsfeld der Zukunft. Die erhöhten Bildungsanforderungen einerseits und die gestiegenen Anzahl an Kinderbetreuungsaufgaben andererseits stellen ein zweites entscheidendes Beschäftigungsfeld dar. Der steigende Druck auf neue Energiequellen, Energieeffizienz und Energieeinsparung führen zu einem weiteren Beschäftigungsfeld, das von großer arbeitspolitischer Bedeutung sein wird. Gleiches gilt für die Lösung der Mobilitätsfrage, die ein erhebliches Maß an Arbeit erfordern wird. Und Ähnliches gilt für die anderen technologischen Bereiche, in denen Kreativität und Innovationsgeist gefragt sind, die sich schließlich auch im industriellen Sektor in Form neuer Produkte niederschlagen. Schließlich wird bei der Arbeit der Zukunft die Frage des kommunalen Zusammenlebens eine wichtige Rolle spielen, denn hier hat die Gesellschaft ihren konkreten Ort, von der kulturellen und jugendkulturellen Betätigung über soziale Anlaufstellen bis hin zu Stadtteil- und Infrastruktur-Gestaltung. Neue Beschäftigungsfelder sind also insbesondere in den Bereichen zu suchen, in denen sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse neuer Arbeitsbedarf entsteht.
Die Bundesrepublik muss einen qualitativ hochwertigen Dienstleistungssektor aufbauen, in der Bildung, der Gesundheit, der Freizeit, der Mobilität, der Infrastruktur. Hier liegt die Bundesrepublik im europäischen Vergleich 15% zurück. Und hier geht es um keine „einfachen“ Dienstleistungen, sondern irgendwie auch um ein gutes Leben, das es ja in Wahrheit nur im Plural gibt. Es geht um Wissen, um Kommunikation, um Kinder und Alte, also um uns alle. Die Länder, in denen die Beschäftigungsquoten erheblich höher liegen als in Deutschland haben ihre Erfolge insbesondere in diesen Bereichen erzielt, die dem internationalen Wettbewerb weniger ausgesetzt sind. Dazu gehören das Gesundheitswesen einschließlich der Pflege- und Betreuungsdienste, Bildung und Weiterbildung, Unterhaltung, Freizeit, Sport und Tourismus, Instandhaltung und Instandsetzung, Einzelhandel, Restaurants, Hotels, und so fort. Im Wesentlichen geht es hier also um personenbezogene, soziale Dienstleistungen, die lokal konsumiert und lokal erbracht werden. In den beschäftigungspolitisch besonders erfolgreichen Ländern verdankt dieser Bereich sein dynamisches Wachstum zudem der Transformation unbezahlter Haus- und Familienarbeit in bezahlte Erwerbsarbeit. Sie ermöglicht hoch qualifizierten Frauen die Verbindung von Mutterschaft und anspruchsvoller Berufstätigkeit und erzeugt zugleich die Nachfrage nach Dienstleistungen zu ihrer Entlastung und Unterstützung.
Hinzu kommt, dass wir mit Blick auf die globale Transformation der Ökonomie möglicherweise vor einer gewissen Renaissance des produktiven Sektors in der Bundesrepublik stehen. So richtig die These von der wachsenden Bedeutung von Wissen und auch Kultur in modernen Gesellschaften ist, so richtig ist auch, dass die Vorstellung einer arbeitsteiligen Welt, in der die einen für das Wissen und die anderen für das Produzieren zuständig sind, auf Dauer nicht funktionieren wird. Der Leitgedanke „Je billiger andere sind, desto besser müssen wir sein“ (Horst Köhler), klingt vielleicht beim ersten hören gut, ist aber faktisch wie normativ grob irreführend. Denn zum einen holen die Schwellen-Länder, die am Anfang nur Produktionsstädte und verlängerte Werkbank waren, nach und nach das Wissen und das Knowhow nach, wie wir an China oder Indien beobachten können. Und zum anderen sollten wir diesen Prozess begrüßen und mit unterstützen. Alles andere wäre paternalistisch und arrogant. Insofern kommt es für unsere Gesellschaft darauf an, das Wissens- und Kulturparadigma mit dem Gedanken eines nachhaltigen, ökologisch und sozial ausgerichteten Produktivsektors neu zu verbinden. (Die Frage der Vergütung über den ersten Arbeitsmarkt stellt sich für den Dienstleistungsektor freilich anders als für den Produktivsektor und darin liegt ein Grund des skandinavischen Modells, den Bereich qualitativer Dienstleistungen stärker als steuerfinanzierten oder zumindest mischfinanzierten öffentlichen Sektor zu fassen.)
In unserer Gesellschaft gibt es viel zu tun und damit ohne Zweifel auch viel Arbeit. Was bleibt, ist die Frage nach der Entlohnung dieser Arbeit und damit nach dem Zusammenhang von Erwerbsarbeit und Anerkennung.

9. Arbeit und Anerkennung

Hinsichtlich des Zusammenhangs von Erwerbsarbeit und Anerkennung enthalten die Konzepte des Grundeinkommens ebenfalls eine starke These, nämlich, dass es den Konnex zwischen Arbeitleistung und finanzieller Entlohnung zu durchbrechen gelte. Kritisiert und attackiert wird eine vermeintlich überholte Arbeitskultur, in der Einkommen fälschlicher Weise an Arbeit gekoppelt würde. Einkommen würde man aber nicht „verdienen“, sondern sei – unabhängig von der Arbeitsleistung – ein „Bürgerrecht“.
Nun lässt sich in der Tat beobachten, dass sich in bestimmten Milieus der soziokulturellen Mittelschicht der Wunsch nach Annerkennung von Arbeit ein Stück weit von der Frage der finanziellen Entlohnung entkoppelt hat. Insofern ist es konsequent, dass der Umfang an ehrenamtlicher Tätigkeit in bestimmten Bereichen zugenommen hat. Ebenso unbestreitbar ist aber, dass die Frage der Entlohnung von Tätigkeit nach wie vor tief in die soziale Grammatik von Anerkennung in unserer Gesellschaft eingeschrieben ist. (Gerade im Bereich der Erziehungs- und Familienarbeit, die bislang einseitig zu Lasten der Frauen „ehrenamtlich“ abgewickelt wurde, zeigt sich dieser Konnex zwischen Entlohnung und Anerkennung.) Die Vorstellung diesen Anspruch auf Anerkennung über Entlohnung – sozusagen ex machina – als kulturellen Irrweg zu brandmarken und außer Kraft zu setzen, dürfte nicht nur praktisch unmöglich sein, sondern heißt auch, die faktischen Ansprüche von Individuen auf Anerkennung zu verweigern.
In diesem Zusammenhang gilt es auch nochmals zu bedenken, worin eigentlich genau die „Anerkennungsleistung“ einer Entlohnung in Geld besteht. Bei aller berechtigten Kritik an der Verselbstständigung von Geld als Fetisch und Selbstzweck im Spätkapitalismus, darf nicht übersehen werden, dass Geld in vielerlei Hinsicht eine Grundvoraussetzung ist, um abstrakte Freiheitsoptionen auch tatsächlich realisieren zu können, ob es sich dabei um Mobilität, kulturelle Zugänge oder anderes handelt. Diese sehr fundamentale Funktion von Einkommen und Vermögen pauschal als „oberflächlich“ oder „konsumistisch“ zu geißeln, kann vermutlich nur Milieus einfallen, die so saturiert sind, dass sie die materiellen Grundlagen des eigenen Postmaterialismus aus dem Blick verloren haben.
Auch gibt es einen erklärungsbedürftigen, aber sinnvollen Konnex zwischen Anerkennung durch Entlohnung und Leistung, selbst wenn man die ebenfalls notwendige Frage nach dem Zusammenhang zwischen Leistungsanreizen und Wertschöpfung noch außer Acht lässt. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ist in unserer Gesellschaft zweifelsohne verankert. Wer mehr arbeitet, mehr Verantwortung übernimmt, ein höheres Risiko eingeht, sich größere Anstrengungen auflädt oder schwierigere Aufgaben übernimmt soll dafür belohnt werden. Anstatt also den Begriff der Leistung unter Anerkennungs-Gesichtspunkten einfach zu negieren, käme es vielmehr darauf an, darauf hin zu weisen wie der Begriff der „Leistungsgerechtigkeit“ im neoliberalen Raum pervertiert wird. Ein adäquat interpretiertes Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ist für eine Politik der Gerechtigkeit notwendig, es bestehen aber starke Zweifel, dass ein solches derzeit annäherungsweise realisiert ist. Unablässig wird dieses Ideal in der derzeitigen Reformdebatte ins Feld geführt. Behauptet wird, die Ausgeschlossenen wollten nicht arbeiten und in Deutschland lohne sich Leistung nicht mehr. Fakt ist aber, dass in Deutschland das Leistungsverständnis im Wandel begriffen ist. Während früher die eigene Anstrengung als Indikator für Leistung betrachtet wurde, scheint heute überwiegend ein Leistungsbegriff zu gelten, der nur noch auf den Erfolg schaut, also in der Regel auf den finanziellen Output. Das bloße Einstreichen hoher Gewinne scheint selbst dann eine große “Leistung”, so könnte man meinen, wenn jemand gar nicht arbeitet.
Ob es den sogenannten „Fahrstuhleffekt“ noch gibt, bei dem alle nach oben fahren, egal von welchem Niveau aus, scheint mehr als fragwürdig. Es gibt mehr als ein Anzeichen dafür, dass wir in einer Zeit leistungsloser Radikalüberschüsse für ein Milieu von Globalisierungs- und Modernisierungsgewinnern leben, denen reale oder drohende Modernisierungsverluste im unteren Drittel der Gesellschaft gegenüberstehen. Während etwa vom Sozialhilfeempfänger mit moralischer Emphase eine gemeinnützige „Gegenleistung“ für seine nackte Existenzsicherung eingeklagt wird, lebt die Erbengeneration auf der gesicherten Grundlage von Vermögenserträgen – und damit bestenfalls von der Leistung ihrer Vorfahren. Eine – man ist versucht zu sagen „neofeudale“ – Oberschicht entsteht, in der man niemals Begriffe wie „Zumutbarkeitsgrenze“ oder „Anrechnung des Partnereinkommens“ hören wird. Das Problem besteht nicht in der natürlichen Ungleichheit der Talente und Energien, die die Einzelnen voneinander unterscheiden, sondern in der gravierenden, völlig leistungsentkoppelten Ungleichheit der ökonomischen und gesellschaftlichen Teilhabe.

10. Erwerbsarbeit und Wertschöpfung

Hinzu kommt die volkswirtschaftliche Frage nach dem Zusammenhang von entlohnungsgesteuerten Leistungsanreizen und Wertschöpfung. Von Vertretern des Grundeinkommens wird der Konnex zwischen Wettbewerb durch Entlohnungsanreize und marktwirtschaftlicher Wertschöpfung tendenziell bestritten. Während es in früheren Grundeinkommens-Philosophien eher die fortschreitenden Rationalisierung war, also die Ersetzung von Menschenarbeit durch Maschinenarbeit, die zu der Annahme vom Ende des Zusammenhangs zwischen Erwerbsarbeit und Wertschöpfung führte, so sind es heute eher die wachsenden Kapitalerträge und die entsprechenden Vermögensanhäufungen, die zu dieser Hypothese führen. Auch hierin liegt jedoch ein Kurzschluss: So unhinnehmbar die massive Akkumulation von Kapitalvermögen ist, so falsch ist die Annahme, dass in der Anhäufung von Vermögen über Kapitalerträge bereits ein Beitrag zur Wertschöpfung liege. Im Gegenteil: Nur durch einen stärkeren steuerlichen Zugriff auf Kapitalerträge (insbesondere durch das an anderer Stelle ausgeführte Modell einer Einkommenssteuer-Reform) ist jene Quersubventionierung von Arbeit und Arbeitsleistung möglich, die wir dringend für die Erzeugung von gesellschaftlichem Mehrwert brauchen.
Die Annahme, dass die Generierung von allgemeinem Wohlstand auf die dynamisierende Wirkung einer Anreizstruktur über Erwerbsarbeit verzichten könnte, ist unhaltbar. (Ein interessantes Anschauungsfeld ist in diesem Zusammenhang die Relation von Schwarzarbeit und Entlohnungsstruktur). Das Wettbewerbs-Moment über angemessene Entlohnung trägt zu einer Wertschöpfungs-Dynamik bei, die bei einer entsprechenden Einhegung auch den Schwächsten in der Gesellschaft zu Gute kommt. Genau darin liegt der gerechtigkeitstheoretische Grund etwa bei Rawls, selbst ohne eine ausgeprägte Idee von Leistungsgerechtigkeit gewisse Ungleichheiten in der Verteilung zu akzeptieren, nämlich dann, wenn auch die sozial Schwächeren profitieren.

11. Finanzierung und Finanzierungszwecke

Wenn die These stimmt, dass es in der Politik darauf ankommt, unter Bedingungen limitierter Ressourcen gerechtigkeitsorientierte Entscheidungen über den Einsatz von Mitteln zu treffen, dann ist die Finanzierungsfrage – mit all den beschriebenen Effekten für Wertschöpfung und Verteilung – mehr als ein technisches Problem. Die Finanzierungsfrage steht mit im Kern einer politischen Strategie, die sich für Schwerpunkte und Akzente bewusst entscheidet. Mit Blick auf die verschiedenen Modelle der Grundsicherung geht es dabei unter anderem um eine Anordnung von individuellen und institutionellen Transfers.
In der Debatte zu Grundeinkommensmodellen gibt es hinsichtlich der Finanzierungsfrage viele verschiedene Auffassungen, Herangehensweisen und Ergebnisse. Unterschiedliche Sichtweisen und mitunter auch große Unklarheiten gibt es hinsichtlich der Höhe eines Grundeinkommens, hinsichtlich der Finanzierungsmodelle und der steuerpolitischen Ausgestaltung (Einkommens- und/oder Verbrauchsbesteuerung), hinsichtlich einer evtl. Ergänzung um bedarfsorientierte Elemente, wie auch hinsichtlich einer Kombination mit Mindestlohn-Modellen.
Unabhängig vom gewählten Modell lässt sich in jedem Fall sagen, dass die Umverteilungs-Volumina gigantisch sind. Da die verfassungsrechtlich geschützten Rentenversicherungsansprüche nicht zur Gegenfinanzierung heranziehbar sind, wird das Umverteilungsvolumen selbst für ein eher bescheidenes Niveau von monatlich 800 Euro auf mindestens 200 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Die meisten Vorschläge liegen weit darüber. Betrachtet man die dazu gehörigen Finanzierungsvorschläge, so wird schnell deutlich, dass diese gerade mit Blick auf die verfolgte Intention von mehr Inklusion und mehr Autonomie höchst problematisch sind.
Ein Vorschlag besteht in einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Dabei ist von einem Mehrwertsteuersatz von mehr als 40 % die Rede (Götz Werner u.a.). Dieser Finanzierungsvorschlag richtet sich jedoch gerade gegen diejenigen, die Begünstigt werden sollen. Geringeinkommensbezieher haben allemal die Hauptlast höherer Preise zu tragen. Gewiss ließen sich Lebensmittel und Mieten weiterhin von der Steuererhöhung ausnehmen. Aber auch Unterhaltungs- und Mobilitätsgüter zählen zum kulturellen Existenzminimum. Vor dem Hintergrund eines ohnehin sehr bescheidenen Lebensstandards wäre hier eine massive Verteuerung die Konsequenz, auch wenn sich das Einkommen erhöhen würde. Zudem wäre die Konsequenz eine massive Dämpfung des Konsums, was den Exklusionsdruck wiederum erhöhen würde (Wiesenthal).
Ein anderer Vorschlag setzt zur Finanzierung eines Grundeinkommens auf die Einkommenssteuer, teilweise unter Einbeziehung einer sog. „negativen Einkommenssteuer.“ Dabei scheint bereits äußerst fragwürdig, ob eine solche Einkommenssteuer-Reform das notwendige Volumen generieren kann, ohne unter Bedingungen einer globalen Wirtschaft ökonomische Effekte zu erzeugen, die selbst starke Idealisten nicht wollen können.
Hinzu kommt, dass auch einkommenssteuerbasierte Finanzierungsmodelle in der notwendigen Größenordnung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten katastrophale Verteilungs-Effekte gegen die Interessen derer zeitigen können, die eigentlich entlastet werden sollen. Das zeigt sich etwa mit Blick auf das Grundeinkommens-Modell von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus. Sein Konzept für ein “solidarisches Bürgergeld” sieht 800 bedingungslose Euro für jeden Erwachsenen und 500 Euro für jedes Kind vor. Von diesem Geld gehen jeweils 200 Euro als Gesundheitsprämie ab. Im Gegenzug sollen, mit Ausnahme der Krankenversicherung, alle existierenden Sozialleistungen und Steuervorteile gestrichen werden. Finanzieren will Althaus dieses Modell mit einer „Flat Tax“ von 50 Prozent. Wer mehr als 1.600 Euro verdient, erhält die Hälfte des Bürgergeldes, zahlt dafür einen Steuersatz von nur 25 Prozent. Althaus will also Menschen mit kleinen Einkommen doppelt so stark besteuern wie Besserverdiener. Gleichzeitig entfiele mit der progressiven Einkommensteuer ein zentrales Umverteilungsinstrument. Hinzu kommt, dass die meisten Empfänger nach dem Althaus-Modell weniger Geld in der Tasche hätten als heute. Dass das Althaus-Modell den Staat in extreme Finanznöte bringen würde, erkennen auch die Autoren der jüngsten Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zum solidarischen Bürgergeld. Sie bescheinigen dem Konzept eine Finanzierungslücke von 190 Milliarden Euro. Insgesamt würde das solidarische Bürgergeld demnach 740 Milliarden Euro jährlich kosten. Dies entspricht knapp einem Drittel der Wirtschaftsleistung Deutschlands. Um diese Summe aufzubringen müsste der Einkommensteuersatz nicht bei 50 Prozent für Geringverdiener und 25 Prozent für Besserverdiener liegen, sondern bei 80 und 30 Prozent. In der Welt des solidarischen Bürgergeldes könnte ein Geringverdiener von einem Euro Gehalt also gerade 20 Cent behalten (Schneider).
Doch selbst wenn es möglich wäre, das Umverteilungsvolumen gerecht und ohne ein Überwiegen der negativen volkswirtschaftlichen Effekte aufzubringen, wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen (gleich welcher Ausprägung) in jedem Fall nur möglich, wenn man die erhöhten steuerlichen Realerträge einseitig in das Grundeinkommen investiert. Die notwendige und beschriebene Offensive bei institutionellen Investitionen wäre dadurch verbaut. Das heißt jedoch, dass ein entscheidendes Moment von Grundsicherung und Teilhabe gekappt wird, mit fatalen Konsequenzen für die Ausgeschlossenen aus der sog. „Unterschicht“.
Es besteht kein Zweifel, dass die Bundesrepublik höhere steuerliche Realerträge und deshalb eine Reform der Einkommenssteuer benötigt. Der Grund für die Notwendigkeit höherer Steuereinnahmen kann jedoch keineswegs nur im Bereich eines anderen Arrangements von individuellen Transfers liegen. Insbesondere geht es um Investitionen in öffentliche Institutionen und öffentliche Güter, aber auch um eine Senkung der Lohnnebenkosten und ein Abschmelzen des Schuldenbergs. Dafür müssen Steuerschlupflöcher geschlossen, Steuerflucht bekämpft, aber auch auf intelligente Weise die Steuern erhöht werden. Notwendig ist ein Steuermodell, durch das wir nicht das Gegenteil von dem bewirken, was wir erreichen wollen, nämlich höhere Realerträge. Deshalb müssen wir verhindern, dass höhere Steuern die Steuerflucht dramatisch erhöhen, und dass über Steuern der Faktor Arbeit wieder verteuert wird. Hohe Unternehmenssteuern alleine fallen deshalb aus. Schwierig ist auch eine hohe Mehrwertssteuer, denn die belastet die sozial Schwächeren überproportional, haut auf die Konjunktur und erfasst vor allem den Dienstleistungsbereich, den wir ja gerade fördern wollen. Sinnvoll ist vielmehr die Erhöhung der privaten Einkommenssteuer. Dabei müssen – anders als in Skandinavien – auch die privaten Kapitalerträge voll einbezogen werden und nicht nur die gefährdeten Arbeitseinkommen. Wenn es stimmt, dass eine Millionärssteuer zwar gut wäre, aber das Volumen alleine nicht bringt, dann muss das Geld auch aus der gehobenen Mittelschicht kommen, bei den gut und besser Verdienenden. Keine solidarische Modernisierung ohne den Beitrag der gehobenen Mittelschicht.
Für das Ziel von Investitionen in öffentliche Institutionen und damit in eine spürbare qualitative Verbesserung von öffentlichen Sektoren wie Bildung, Gesundheit, Pflege oder Kinderbetreuung besteht darüber hinaus eine gute Aussicht, dass sich die Bereitschaft für eine solidarische Finanzierung über Steuern auch herstellen lässt. Wer sieht, wie sich die öffentliche Infrastruktur verbessert, wie das allgemeine Angebot an guten Schulen, guten Krankenhäusern. und ökologischer Mobilität steigt, wird eher zu einer entsprechenden Solidarleistung bereit sein. Auch das zeigen die Erfahrungen aus dem skandinavischen Raum.

12. Bürokratie und Bedarf

So richtig die Notwendigkeit von Bürokratieabbau in der Bundesrepublik ist, so richtig ist der Hinweis, dass eine Politik der Gerechtigkeit konkrete Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger nicht ausblenden darf. Natürlich stößt die Berücksichtigung von Bedürftigkeiten im demokratischen Rechtsstaat an Grenzen, wenn der Verwaltungsapparat nicht zum Kontrollapparat werden soll. Deshalb bedarf es Grenzen und Typisierungen. Genauso klar ist aber, dass etwa Schwerbehinderte mehr Ressourcen benötigen als Nichtbehinderte oder Erziehende mehr als Nichterziehende. Wer schon diese Bedürfnisorientierung des Sozialstaats als „Bürokratie“ geißelt, hat die Gerechtigkeitsfunktion des Sozialstaats nicht verstanden.
Eine Vereinfachung und Zusammenfassung der zahlreichen und komplexen Zuwendungs-Quellen von Sozialtransfers macht freilich Sinn und wäre ein wichtiger Schritt der Entbürokratisierung, der im Interesse der Empfänger liegt. Notwendig ist auch eine Verlagerung der Aufgaben von der fernen Bürokratie einer zentralen Arbeitsagentur auf die – mit der konkreten Situation vertrauten – Kommunen vor Ort. Insbesondere aber sollten dort Pauschalierungen bei Sozialtransfers greifen, wo bestimmte Gruppen besonders belastet sind und deshalb dringend Entlastung brauchen. Wer etwa Kinder allein erziehend betreut, sollte ohne die Forderung nach einem Nachweis der Arbeitsbereitschaft unbürokratisch eine Grundsicherung bekommen.

13. Grundsicherung und Grundrente

Die vorgetragenen grundlegenden Einwände gegen das Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens – von der Anerkennungsfrage über die Wertschöpfungsdynamik bis hin zur Bedeutung institutioneller Transfers – legen umgekehrt eine Aktualisierung der Debatte um eine Grundrente als Sicherung gegen Alterarmut nahe. Weder verbindet sich die Rente per se mit der Frage der Entlohnung von aktueller Arbeit, noch stellt sich hier die Frage ökonomischer Dynamik durch Arbeitsanreize. Gleichzeitig ist das notwendige steuerliche Umverteilungsvolumen zwar beträchtlich, jedoch vergleichsweise überschaubar und lässt Raum für die notwendige Politik institutioneller Investitionen. Die Notwendigkeit von Bedingungen hinsichtlich Gegenleistung, Zeit oder Vermögenshintergrund könnten damit entfallen. Klar ist, dass die Umstellung auf eine armutsfeste Grundrente schon alleine auf Grund der Rechtsansprüche langfristig angelegt sein müsste. Finanzierbar aber wäre eine Systemumstellung innerhalb des Grundsatzes der Umlagefinanzierung. Die Einnahmen müssten in erster Linie durch die vorgeschlagene Reform der Einkommenssteuer sowie durch die Beseitigung indirekter Steuersubventionen gewährleistet werden.

14. Brücken-Grundsicherung und Bildungs-Grundsicherung

Eine angemessene Strategie der Grundsicherung muss sich zusammensetzen aus einem Konzept öffentlicher Institutionen und einem Konzept individueller Transfers. Auch hinsichtlich des Arrangements individueller Transfers besteht trotz aller zu berücksichtigenden ökonomischen Effekte einer Steuerpolitik, die auf die Erhöhung von Einnahmen zielt, durchaus Gestaltungsspielraum. Dabei handelte es sich dann um ein Element, in einer Grundsicherungsstrategie, die gleichermaßen institutionelle Transfers und eine entsprechende Gewährleistung umfasst.
Kaum aufrecht zu erhalten ist vor diesem Hintergrund aber die Idee eines in jeder Hinsicht „bedingungslosen“ Grundeinkommens, die vermutlich nicht nur für sich betrachtet an ökonomische Grenzen stößt, sondern in jedem Fall eine gerechtigkeitstheoretisch fatale Vereinseitigung zugunsten des individuellen Transfers und damit gegen die nur institutionell zu gewährleistenden Teilhabechancen zahlreicher Menschen in unserer Gesellschaft gerichtet ist.
Nimmt man die drei möglichen Bedingungen die an ein Grundeinkommen geknüpft werden können, nämlich Gegenleistung, Vermögenshintergrund und Zeit mit den gerechtigkeitsorientierten Erwägungen und den ökonomischen Effekten zusammen, so könnte ein sinnvoller Vorschlag für eine neue Form des Individualtransfers auf zwei Denkrichtungen basieren.
Ein Ansatz könnte darin bestehen, dass der individuelle Sozialtransfer für eine begrenzte Zeit (zB. 1 Jahr) und eine begrenzte Anzahl ohne die Erwartung einer Gegenleistung und ohne Bedürftigkeitsnachweis ausgezahlt wird. Ziel einer solchen befristeten Lösung wäre es, Brücken zwischen Phasen der Erwerbsarbeit zu bauen, die den unsteten, prekären Lebensläufen zu mehr Sicherheit und Kontinuität verhelfen. Tätigkeiten und Projekte könnten auch in Phasen der Erwerbsarbeitlosigkeit ohne den Druck der Arbeitsagentur fortgesetzt werden, soweit es sich dabei um eine begrenzte Zwischenphase handelt. Dieser Vorschlag ginge über das jetzige ALG I hinaus, da er nicht nur die Anforderungen absenkt, sondern auch für diejenigen gelten würde, die in kürzeren Phasen der Erwerbslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. (Den Vermögenshintergrund eines Empfängers dabei völlig außer Acht zu lassen, widerspräche vermutlich selbst für eine befristete Lösung dem Gerechtigkeitsgefühl der allermeisten, selbst wenn die wohlhabenden Empfänger mehr einbezahlen, als sie am Ende heraus bekommen. Zudem liegt hierin eine unnötige steuerpolitische Umwälzungspumpe, die das Gefühl von Steuerbelastung erhöht, ohne den Zweck dieser Belastung plausibel machen zu können.) In dem Vorschlag einer solchen Brücken-Grundsicherung wäre der sinnvolle Ansatz von Grundeinkommens-Konzepten aufgehoben, der viel beschworenen Gruppe der Mobilen und Gebildeten mit unsteten Lebensläufen und temporären Löchern in der Erwerbsbiographie eine Hilfestellung zu geben. Diese Gruppe könnte dann in Phasen ohne Erwerbsarbeit ungehindert von lästiger Bürokratie ihren kreativen oder auch sozialen Tätigkeiten nachgehen, von denen auch die Gesellschaft als Ganze profitiert. Die zeitliche Befristung würde die Auszahlung an einem formalen Kriterium fest machen und damit unbürokratisch und ohne Paternalismus für alle gelten.
Mit Blick auf eine Reform der individuellen Sozialtransfers muss auch die Idee einer Bildungs-Grundsicherung entwickelt und realisiert werden. Für Phasen der Bildung oder Weiterbildung sollte der Druck von Gegenleistung und komplexen Bedürftigkeitsnachweisen entfallen. Bildung ist Bedingung genug, um phasenweise ein existenzsicherndes Einkommen zu erhalten. Verbunden werden könnte dieser Gedanke mit den Überlegungen zu einem „Bildungsguthaben“, das für alle gilt, und sich über alle Lebensphasen erstreckt.

15. Schluss

Gleichzeitig bleiben nach diesem Konzept ausreichend Ressourcen für am Bedarf orientierte Leistungen und für eine Institutionenpolitik im Namen der Teilhabechancen einer ganz anderen Gruppe, die sich weder als prekär noch als unstetig beschreiben lässt, sondern stabil im Keller sitzt. Für die Grünen muss es in den nächsten Jahren darum gehen, eine auf reale Teilhabe zielende Politik der öffentlichen Institutionen zu entwickeln und zu konkretisieren. Hier sind jetzt konkrete Konzepte und konkrete Antworten gefragt, von der Schulreform über die Reform des Gesundheitswesens bis hin zu einer Reform der Institutionen des Arbeitsmarkts. Emanzipation ist gerade mit Blick auf diese Gruppe ohne ein Bewusstsein für die freiheitsermöglichende Kraft von Institutionen nicht möglich. Wer Freiheit ins rein „Private“ verdrängt verkennt die emanzipatorische Bedeutung des öffentlichen Raums. Wer Freiheit von Formen kollektiver Solidarität isoliert, verneint sie im Ergebnis. Freiheit misst sich für die Menschen nicht nur am privaten Transfer, sie misst sich auch an der Möglichkeit, eine gute Schule zu besuchen, im Krankheitsfall Zugang zu einem guten Krankenhaus zu haben und im Falle der Arbeitslosigkeit an der Wiedererlangung von akzeptabler Arbeit. Sie bemisst sich an der Möglichkeit von Mobilität in einer öffentlichen Infrastruktur und am Zugang zu den Institutionen des kulturellen Lebens. Deshalb handelt es sich bei individuellen Transfers und institutionellen Transfers um zwei Seiten der gleichen Medaille: der Ermöglichung von gelebter Freiheit und Selbstbestimmung für alle.

Berlin, 16. April 2007 – Peter Siller

6 Kommentare zu “Individuen und Institutionen”

  1. albert

    Geehrter Herr Siller, als Citoyen fordere ich das bedingungslose Grundeinkommen. Bei allem Respekt für ihre analytische Außeinandersetzung, für mich steht fest: zum bedingungslosen Grundeinkommen sehe ich keine ernsthaften Alternativen. Jeder Politiker, der sich heutzutage prinzipiell gegen die Forderung stellt, fordert gleichzeitig die Abkehr der Bürger von politischer Teilhabe. Die Herren der Erwerbsgesellschaft interpretieren diesen Protest dann als Politikverdrossenheit. Natürlich glauben die meisten Mitbürger schon lange nicht mehr an politische Erzählungen der hiesigen Parteien. Natürlich kann man die Gesellschaft in Teilmilieus aufteilen und behaupten, das eine Milieu hat vom bedingungslosen Grundeinkommen mehr, das andere profitiert eher weniger. Meiner Meinung nach beflügelt aber eine neue Solidarität unter den Menschen die Idee vom Grundeinkommen. Sie fußt eben nicht auf irgendeiner Interessensteilung. Es geht hier um Solidarität im großen Ausmaß. Emanzipation heißt für mich erkennen, dass sich Gerechtigkeit nicht mithilfe von Subventionen in Strukturen herstellen läßt.

  2. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Ich möchte einen Kerngedanken von Peter Siller herausgreifen, den ich in ähnlicher Weise bereits von Ralf Füchs kenne, dem Vorsitzenden der Heinrich-Böll-Stiftung, dessen Text in der Bundestagsfraktion verlinkt war. Und der Kerngedanke ist womöglich Konsens in der Bundestagsfraktion, weil so ähnlich auch schon andere gesprochen haben.
    Und zwar wird gesagt, dass nur begrenzte öffentliche Gelder zur Verfügung stehn, und dass man deshalb Prioritäten setzen muss. Und dass man die Prioritäten so setzen will, dass man in öffentliche soziale und kulturelle Infrastruktur investieren will statt in Erhöhung der Sozialtransfers. Das steht bei Peter Siller so ähnlich in Kapitel 7, Öffentliche Güter und Grundsicherungs-Modelle. Der Gedanke ist schon älter als die aktuelle Grundeinkommens-Debatte und bezieht sich auf den jetzigen Sozialstaat wie auf alle möglichen Reformrichtungen.
    Wie euch allen bekannt ist, die mich kennen, habe ich immer wieder dargelegt, dass die Sozialhilfe-Regelsätze zu niedrig sind, die auch für H4 gelten und das Mindesteinkommen für RentnerInnen darstellen. Deshalb muss ich in einen schweren Konflikt geraten mit der Heinrich-Böll-Stiftung.
    Was ich fatal finde an der Konstruktion ist, dass eine Denkstruktur geschaffen wird, die es ermöglicht, die Armen zugrunde gehen zu lassen, damit die Kinder ihre Bildung bekommen. Das kann doch keine vernünftige Wertehierarchie sein, die beiden wichtigsten Prioritäten, die beide zum Grundbestand eines Rechtsstaates gehören, so gegeneinander auszuspielen, also ob es jetzt nur eine Alternative zwischen den beiden gäbe.
    Ich glaube nicht, dass die Heinrich-Böll-Stiftung beabsichtigt, die Armen zugrunde gehen zu lassen, sondern dass sie bei der Entwicklung des Gedankens keine Ahnung davon hatte, dass die Regelsätze zu niedrig sind. Aber das wirkt sich politisch so aus, weil die Bundestagsfraktion die ausgegebene Devise, dass Ausbau der sozialen Infrastruktur vor Sozialtransfers geht, als entlastende Ausrede verwenden kann, die Regelsätze außer acht zu lassen, zumal das zu anstrengend und zu aussichtslos wäre, wenn einzelne Fachkundige oder die ganze Fraktion im Milliö des Bundestages gegen den Strom schwimmen würde.

  3. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo ihr,

    Ich denke, es ist weniger eine Frage des Geldes. Die TsdMio/Jahr, die zur Anhebung der Regelsätze erforderlich sind, können ja kein ernsthaftes Problem sein. Das kost die Entwicklung je eines Jet und eines pkw.

    Entscheidend ist der Status des Menschen über der Wirtschaft. Mit diesem Status würde es selbstverständlich, daß man auch den bis dahin Besitzlosen Geld in die Hände geben kann. Solange aber dieser Status für die Menschen nicht erreicht ist, hilft auch eine kontrollierte Ausweitung der Ausgaben für Kultur nur sehr wenig(en).

    Solang der Mensch nur eine Art Anhängsel der Wirtschaft ist, ist es auch die Kultur, und die arbeitenden Menschen werden nur wenig eigenes Interesses an ihr entwickeln.
    Sie werden sogar mit Skepsis reagieren, wenn wir mehr Geld für jene Kultur fordern, da sie als eben wirtschaftsferne und zugleich unwichtige als ein beizeiten doch nur kostpieliges Unterfangen erscheinen muß; “Der Wirtschaft gehts nun wirklich nicht gut, und da wollt ihr auch noch Geld für so einen Luxus?”

    Verändern wir dagegen den Status der Menschen, indem wir ihnen mehr solcher Rechte geben, die sie nicht als Wirtschaftssubjekte anerkennen, sondern als Menschen, dann heben wir damit auch den Status von Kultur.

    Ohne diese Anhebung des Status wird die Ausweitung der Ausgaben für Kultur nicht fruchten. Es bestehen doch vergleichsweise gute und quasi kostenlose Möglichkeiten der Bildung – man denke nur an das Angebot des dlf – sie werden aber nicht angenommen. Identifikation findet statt zwischen ähnlichem, und wenn die Menschen billig sind, ist es auch ihre Kultur.
    Daran ändert solange kein Geld etwas, wie der Zweck der je mittelloseren Menschen in ihrem Dienst am Kommerz und nicht in ihnen selber liegt – gleichgültig ob es in Strukturen fließt (und damit ein Vertrauensdefizit deutlich werden lässt) oder direkt zu den Menschen (wo es bis dahin tatsächlich eher Konsum denn Kreativität förderte).

    Vertrauen der Politik in die Menschen als solche ist notwendig. Und dieses muß sich heute zuerst darin zeigen, daß Politik den Menschen Rechte gibt, welche ihnen eine Stellung über der Wirtschaft sichern. Der unverlierbare Anspruch auf Existenzmittel, das Grundeinkommen, begründet durch das Zweck-an-sich-sein jedes Menschen und nicht durch irgendeine Arbeitslosigkeit, ist die Konkretion dieses notwendigen Vertrauen.
    Die Anhebung der Regelsätze, auch wenn sie zuerst nur in Teilen bedingungslos gewährt würden, ist dann eine problemlose Geschichte ebenso, wie die Verwendung dieses Geldes für Kultur und Bildung mit der Höherstellung selbstverständlich.

    liebe grüße-
    bernd

  4. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Ich kann alle Gegenargumente gegen ein Grundeinkommen von Peter Siller entkräften oder modifizieren bis auf ein Argument, dass mich selbst auch besorgt, und zwar die Kostenfrage. Wir brauchen zusätzlich zu den Finanzierungsfragen des Grundeinkommens Sondergruppen, die sich mit Bildungsreform, Gesundheit und den anderen Sachen beschäftigen und den Finanzbedarf ermitteln, was die Grundeinkommens-Befürworter auch nicht alles alleine machen können. Und wenn dann die Endabrechnung ergeben sollte, dass die Einkommenssteuer über 50% geht und gleichzeitig die Preise um mehr als die Hälfte steigen würden, oder wenn die Berechnung ergibt, dass die Mehrheit durch die Reformen finanzielle Einbußen hätte, dann würde ich Zweifel bekommen an der demokratischen Durchsetzbarkeit.
    Aber wenn es jetzt nicht geht, dann haben sich die Staatsfinanzen vielleicht in 10 oder 20 Jahren so geändert, dass es dann passt.
    Zu den anderen Gegenargumenten sind mir tausend Sachen eingefallen und es ist mir noch nicht gelungen, die Fülle der Gedanken in einen strukturierten Text zu fassen. Vielleicht schaffe ich das später noch.

  5. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Ich möchte jetzt auf die Einwände von Peter Siller gegen ein Grundeinkommen eingehen.
    Kapitel 8. Ende der Erwerbsarbeit? Hier wird eingewand, dass den meisten Grundeinkommens-Konzepten die These zugrunde liegen würde, dass die Vollerwerbs-Gesellschaft nicht mehr erreichbar sei, was aber falsch sei.
    Erstmal möchte ich hinweisen auf sehr gute Diskussionen, die dazu hier im Blog schon geführt worden sind.
    Ich sage nicht, dass Vollbeschäftigung nicht erreichbar wäre, sie müsste eigentlich mit Gewalt und Unfug erreichbar sein, was aber derzeit auch gescheitert zu sein scheint.
    Gerhard Schröder wollte die Langzeitarbeitslosen zu Einparkhilfen machen, Thea Dückert zu Fahrstuhlbegleitern, und mir war dazu eingefallen, man könnte sie auch als Freibier-Ausschenker in die Einkaufsstraße stellen. Ich habe von einer Maßnahme gehört, da wurden Langzeitarbeitslose im Winter bei Frost zum Unkrautjäten geschickt, und von einer anderen, da wurden sie zum Basteln zwangsverpflichtet, wobei sie anschließend die Produkte mit nach Hause nehmen konnten. Und das alles als Zwangsarbeit unter Todesdrohung. Unter Rot-Grün konnten glaube ich nur die unter 25-jährigen auf Null gekürzt werden, mittlerweile alle.
    Und der Regelsatz ist so niedrig, dass man davon über eine längere Zeit psychosozial erkranken muss. Und die Leute müssen immer der Arge zur Verfügung stehn und dürfen nicht verreisen. Und manche fangen an zu weinen, weil sie der Antragsbürokratie nicht gewachsen sind. Und die kriegen oft falsche Bescheide, die Sozialgerichtsbarkeit ist vervielfacht worden. Und solche Erfahrungen, wo einem die Existenzgrundlage entzogen wird, sind traumatisierend. Und für die Verwaltung der Langzeitarbeitslosen ist in 2006 noch einmal so viel ausgegeben worden wie sie überhaupt bekommen, die Sozialgerichtsbarkeit wahrscheinlich noch nicht eingerechnet. Und es ist geplant, den Zugang zu den Gerichten zu erschweren.
    Und es hat nichts gebracht; neulich wurden die wahren Zahlen im Bundesfraktions-Forum verlinkt: die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist nicht zurückgegangen.
    Seit über 30 Jahren hören wir Tag für Tag, dass wir die Arbeitslosigkeit bekämpfen müssen. Die Intention, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wirkt wie ein Leichentuch, das über die Armen gebreitet wird, weil es Problemlösungen blockiert und in Wirklichkeit ihnen abverlangt, ihr Leben auf den Sanktnimmerleinstag zu verschieben und unterdessen gequält zu werden. Es ist ein Verbrechen, mit einem fadenscheinigen Affentheater die Leute Leiden und Qualen auszusetzen und am Leben zu hindern.
    Und selbst wenn eine Vollerwerbs-Gesellschaft erreichbar sein sollte, dann ist das unter den heutigen Gesetzen ein Zwangsarbeitsstaat unter tödlicher Bedrohung, eine totalitäre Arbeitsdiktatur. Dann sind alle Menschen gezwungen, den ganzen Tag lang Waren und Dienstleistungen zu produzieren und zu konsumieren. Dann ist die Welt voller Hektik und Betriebsamkeit, und abends setzen sich die Leute erschöpft mit einem Bier vor den Fernseher und schaun sich blöde Filme an, um ungelebtes Leben zu kompensieren, als Ersatzleben, so wie sie den ganzen Tag auch nur Marionetten sind. Und wenn sie sich beim Fernsehn ausruhen wollen, bekommen sie Werbeblöcke eingeblendet.
    Und statt all dem haben wir doch jetzt eine historische Epoche erreicht, wo sich die Möglichkeit eröffnet hat, auch mit weniger Aufwand genügend Wohlstand zu produzieren.
    Deshalb könnten wir doch die Destruktionen beenden zugunsten mehr Lebensqualität. Mit einem Grundeinkommen könnten wir wahre Vollbeschäftigung erreichen, die jenseits allen Stresses von Herzen kommt.

  6. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Kapitel 9. Arbeit und Anerkennung. Peter Siller schreibt:”Hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Erwerbsarbeit und Anerkennung enthalten die Konzepte des Grundeinkommens ebenfalls eine starke These, nämlich, dass es den Konnex zwischen Arbeitsleistung und finanzieller Entlohnung zu durchbrechen gelte. Kritisiert und attackiert wird eine vermeintlich überholte Arbeitskultur, in der Einkommen fälschlicherweise an Arbeit gekoppelt würde. Einkommen würde man aber nicht “verdienen” sondern sei – unabhängig von der Arbeitsleistung – ein “Bürgerrecht”.”
    Hier sind Sinnelemente aus der Grundeinkommens-Bewegung in einen Zusammenhang gestellt worden, den ich in der Regel so von grünen Grundeinkommens-Befürwortern nicht kenne, sondern der eher Befremden auslöst. Aber wenn man hier den Begriff “Einkommen” ersetzen würde durch den Begriff “Grundeinkommen/Existenzsicherung”, dann hört sich das schon viel stimmiger und verständlicher an.
    Das Recht auf Leben und Gesundheitsschutz muss nicht verdient werden, sondern ist bereits heute aufgrund der Menschenwürde ein nahezu unumstrittenes öffentliches Rechtsgut. Insofern müssen Arbeit und Einkommen bis zur Höhe der Soziokulturellen Existenzminimums entkoppelt werden.
    Und dann sollen Arbeit und Einkommen auch noch in einer zweiten Hinsicht entkoppelt werden, und zwar in dem Sinne, dass Ehrenamt und kreative Beitragsleistungen ermöglicht und aufgewertet werden durch die Abschaffung von Zwangsarbeit.
    Eine vollständige Entkopplung von Arbeit und Einkommen im Sinne von “gleiches Einkommen für alle”, ist in der Regel nicht gemeint, obwohl Bernd das wünscht gemäß den Ausführungen Rudolf Steiners als ein Element der Anthroposophie, aber er vertritt das nicht als aktuelles realpotitisches Modell.
    Ich selbst bekenne mich zur Marktwirtschaft und halte die wirtschaftliche Dynamik durch finanzielle Leistungsanreize für erforderlich, um das Geld für ein Grundeinkommen überhaupt erst reinzubekommen.
    Also dass wir tendenziell an der Entlohnung von Erwerbsarbeit etwas auszusetzen hätten, stimmt überhaupt nicht. Erwerbsarbeit, also dass man durch Arbeit Geld erwirbt, bleibt völlig normal und selbstverständlich, soll aber nicht die einzig mögliche, erzwungene Lebensform sein. Und was das Verhältnis von Geld und Anerkennung betrifft, sind denke ich die Begriffe der Volkssprache immer noch passend, die unterscheiden in Gewinn, Lohn, Honorar, Ehrenamt.

    10. Erwerbsarbeit und Wertschöpfung.
    “Hinzu kommt die volkswirtschaftliche Frage nach dem Zusammenhang von entlohnungsgesteuerten Leistungsanreizen und Wertschöpfung. Von Vertretern des Grundeinkommens wird der Konnex zwischen Wertschöpfung durch Entlohnungsanreize und marktwirtschaftlicher Wertschöpfung tendenziell bestritten.”
    Und daraus folgert er, dass wir auf “die Generierung von allgemeinem Wohlstand durch die dynamisierende Wirkung einer Anreizstruktur über Erwerbsarbeit verzichten” wollten.
    Also der Zusammenhang zwischen Gelderwerb und der Schöpfung wirklicher Werte wird von uns tatsächlich in Frage gestellt, zumal wenn man ums Überlebens willen zum Gelderwerb gezwungen ist. Das Grundeinkommen soll ein Refugium sein, ein Tempel, aus dem Jesus die Händler rausschmeist, aber eine Beeinträchtigung der finanziellen Anreizstruktur oberhalb des soziokulturellen Existenzminimums ist damit nicht gemeint.

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