Frauenpolitische Sicht aufs Grundeinkommen

Gastbeitrag von Claudia Schlenker, Frauenreferentin der Bundespartei Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Viele Frauenpolitikerinnen stehen der Idee eines arbeitsunabhängigen Grundeinkommens skeptisch gegenüber. Ich möchte hier erläutern, warum. Vor allem hängt es damit zusammen, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass sich die Frauen das Recht auf Arbeit erstritten haben (ziemlich genau 50 Jahre). Dieses Recht ist und bleibt bis heute die Grundlage für die eigenständige Existenzsicherung der Frauen unabhängig von Ehemann, Familie – oder auch staatlichen Transferleistungen. Die meisten Frauen (mit und ohne Kinder) wollen erwerbstätig sein, auch wegen der gesellschaftlichen Anerkennung die die Erwerbstätigkeit mit sich bringt. Natürlich ist nun keiner Frau, die ein Grundeinkommen bezieht, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verwehrt, allein es ist jetzt für Frauen schon schwerer sich im Erwerbsleben zu behaupten – mit der finanziellen Absicherung fürchten viele, noch mehr dem Druck ausgeliefert zu sein, auf die Berufstätigkeit zu verzichten (sei es wegen der Kinder, der Pflege Angehöriger, toller ehrenamtlicher Aufgaben, oder einfach um Mann und Haus zu versorgen …).

Zudem werden die strukturellen Hindernisse, die Frauen bereits jetzt schon beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, durch ein Grundeinkommen ja nicht verschwinden. Ganz zu schweigen von dem gesellschaftlichen Kontext – der in Deutschland den Frauen immer noch die Verantwortung für Kinder und Pflegende zuschreibt. Eine ganz grundsätzliche (aber nicht die einzige) Frage in dieser Hinsicht ist z.B. ob spezielle Förderprogramme für Frauen und/oder Wiedereingliederungshilfen für Eltern nach der Familienpause auch parallel zu einem Grundeinkommen als Pflichtleistung angeboten werden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen stellt Erwerbstätige immer besser als Nichterwerbstätige, auch wenn diese nicht existentiell bedroht sind. Finanzielle Ressourcen sind aber immer auch Mittel um Macht auszuüben – eine Erkenntnis, die sehr zur Erwerbsneigung der Frauen beigetragen hat. Deshalb ist ein gerechter Zugang zu Erwerbsarbeit so enorm wichtig – und solange die Stellung/Wert der Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft nicht geändert ist, wäre es fatal auf Errungenschaften wie speziellen Frauenfördermaßnahmen usw. zu verzichten.

Eine weitere ungeklärte Frage ist doch auch, wieso ein Grundeinkommen den Wechsel zwischen Phasen der Erwerbsarbeit und Phasen anderer Arbeit erleichtern soll? Frauen, die ihre Erwerbsbiographien wegen Familienarbeit unterbrochen haben, haben die Erfahrung gemacht, dass es sehr schwer ist wieder ins Berufsleben einzusteigen – warum sollte sich da was ändern? Außer vielleicht erleichterten Existenzgründungen im personennahen Dienstleistungsbereich (in klassischer Frauendomäne; d.h. geringer Zuverdienst, da ja existentiell abgesichert?). Dass die Verteilung von Erwerbsarbeit in Beziehungen freier wird allein wegen des Grundeinkommens – das halte ich noch nicht für nachgewiesen.

Die Förderung von Teilzeitarbeit ist frauenpolitisch auch nicht unproblematisch. Immer mehr Frauen haben sich in den letzten Jahren immer die gleiche Summe von Arbeitsvolumen geteilt. Männer hingegen sind entweder arbeitslos oder in Vollzeit erwerbstätig. Das gilt trotz dem Teilzeitgesetz, das wir damals ja durchgesetzt haben. Das hat natürlich auch mit der Weigerung der meisten Männer zu tun, Familienarbeit – zugunsten von Teilzeitarbeit – zu übernehmen. So lange sich an der Verteilung von Erwerbs- und Reproduktionarbeit nichts ändert, werden die Frauen (und manche Männer) Verliererinnen bleiben – auch mit Grundeinkommen. Sie werden auf dieses angewiesen sein, während ein Teil der Männer in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft schön weiter alleine das Sagen haben werden – und damit auch letztlich über Höhe und Ausgestaltung des Grundeinkommens entscheiden werden.

Die skandinavischen Länder, die in vielerlei Hinsicht Vorreiter für geschlechtergerechtere Gesellschaften sind (auch was die Männer anbelangt), gehen grundsätzlich davon aus, dass Erwerbsarbeit eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist und dass Frauen einen Anspruch darauf haben – der allerdings oft gegen Widerstände durchgesetzt werden muss. Und sie sehen den Staat in der Pflicht, Voraussetzungen für diese Erwerbstätigkeit auch zu schaffen.

Natürlich kann ein Grundeinkommen nicht alle Probleme auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft lösen. Viele frauenpolitische Forderungen sind ja auch bereits aufgenommen (individueller Anspruch, Abschaffung des Ehegattensplitting …). Der Frauenrat hat hierzu einen interessanten Beschluss gefasst – der übrigens alle Modelle der sozialen Sicherung betrifft. Dennoch bin ich der Meinung, dass auch die strukturellen Änderungen bzw. Fortschreibungen, die ein Grundeinkommen auf gesellschaftliche Strukturen hat (oder haben könnte), diskutiert werden müssen.

3 Kommentare zu “Frauenpolitische Sicht aufs Grundeinkommen”

  1. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Claudia, hallo ihr,

    > Ein bedingungsloses Grundeinkommen stellt Erwerbs-
    > tätige immer besser als Nichterwerbstätige,

    Nein, ganz bestimmt tut es das nicht. Man kann sagen, die Stellung der beiden sei auch mit Grundeinkommen noch nicht angeglichen, aber daß das Grundeinkommen etwa aktiv diese Unterschiede befördere oder auch nur beließe, stimmt nicht. Es wirkte mit Macht sogar auf eine Angleichung des Status von Erwerbsplatzbesitzern und Arbeitsverweigerern hin.

    > Eine weitere ungeklärte Frage ist doch auch, wieso ein
    > Grundeinkommen den Wechsel zwischen Phasen der Erwerbs-
    > arbeit und Phasen anderer Arbeit erleichtern soll?

    Um den, verschiedenen Lebensphasen entsprechenden, Leistungsvermögen gerecht zu werden. So ist zB. das Pünktlichstkeit verlangende Schichtroboten unter Maßgabe der Gesunderhaltung idR. nur während einer relativ kurzen Lebensspanne zumutbar. Soweit Erwerbsarbeit, die ja zumeist fremdbestimmt und fragmentarisch ist, ihre Attraktivität aus den Einkünften bezieht, wäre das Grundeinkommen schon geeignet, sie zurück zu drängen.

    > Frauen, die ihre Erwerbsbiographien wegen Familienarbeit
    > unterbrochen haben, haben die Erfahrung gemacht, dass es
    > sehr schwer ist wieder ins Berufsleben einzusteigen –
    > warum sollte sich da was ändern?

    Gibt es da wirklich ein frauenspezifisches Defizit? Ich denke, jedem, der einmal für längere Zeit, also mehr als 3-5 Monate, aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, fällt der Wiedereinstieg schwer.
    Daran zumindest könnte das Grundeinkommen schon etwas ändern. Schließlich ist es denkbar, seine Höhe – oberhalb des Existenzminimum und natürlich unter Beibehaltung der Finanzierung hinreichender Tätigkeitsplatzangebote – der Erwerbsplatznachfrage so anzupassen, daß kein Prozent SucherInnen übrig bleibt.
    Allerdings ist wohl – noch – der Anteil der Frauen bei den ‘Aussteigern’ erheblich größer.

    > Die skandinavischen Länder, die in vielerlei Hinsicht
    > Vorreiter für geschlechtergerechtere Gesellschaften
    > sind (auch was die Männer anbelangt), gehen grundsätz-
    > lich davon aus, dass Erwerbsarbeit eine zentrale Vor-
    > aussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist und dass
    > Frauen einen Anspruch darauf haben

    Die Bevorzugung von Erwerbs- ggüber anderen Tätigkeiten ist doch zunächst nur eine behauptete und erst das Grundeinkommen könnte Klarheit darüber schaffen, ob das wirklich von den Menschen so gewollt ist, oder weitgehend eine Folge des herrschenden Arbeitszwanges. Erst, wenn es mensch möglich ist zu wählen, wissen wir, was sie/er will.
    Und das die Skandinavier den Erwerb höher als anderes bewerten bedeutet ja nicht, daß wir mit der Übernahme gerade dieses Konzept ihr sozial fortschrittlichstes kopieren.

    > Natürlich kann ein Grundeinkommen nicht alle Probleme auf
    > dem Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft lösen.

    Irgendwie sonderlich frauenspezifisch ist das Grundeinkommen auch mE. nicht. Muß es das sein?
    Es bewirkt eine weitreichende Demokratisierung der Wirtschaftsprozesse, wirkt also auf der Ebene, auf welcher zunehmend wichtige Entscheidungen fallen. Ausgehend davon, daß diese Ebene noch immer von Männern dominiert, Demokratie aber geschlechtsneutral ist, wäre das Grundeinkommen indirekt schon auch eine Maßnahme im Sinne von Frauenpolitik – während das wohl zu beobachtende Streben von Frauen nach Macht in der ja ohne Grundeinkommen noch undemokratischen Wirtschaft mE. sogar dahinter zurück bleibt. In diesem Streben erkenne ich viel eher eine Anpassungs- denn eine Emanzipationsleistung.

    liebe grüße-
    bernd

  2. Beate Müller-Gemmeke (Landesvorstand, KV Reutlingen)

    Hallo, im Eingangsbeitrag oben werden viele Argumente gegen ein „arbeitsunabhängiges“ Grundeinkommen gefunden. Ich finde es schon bezeichnend, dass der eigentliche Knackpunkt „bedingungslos“ in „arbeitsunabhängig“ verändert wird. Ich finde es auch ein bisschen zynisch – denn damit wird schon suggeriert, dass es für arbeitslose Frauen mit einem Grundeinkommen keine Chancen auf Beschäftigung und mit einer Grundsicherung Chancen auf Beschäftigung geben würde.
    Ich möchte jetzt nicht ebenso viele Worte suchen, stattdessen zitiere ich einfach mal Zahlen. Und zwar geht es um Zahlen bzw. Anmerkungen, die nach der Einführung von Hartz IV erhoben wurden und die mit der Einführung der bedarfsgeprüften Grundsicherung zusammen hängen – die ja oben in dem Beitrag verteidigt wird. Grundlage ist eine aktuelle Analyse des Landes Baden-Württemberg und diese Ausführungen sind im neuen operationellen Programm des Sozialministeriums für die nächste ESF-Förderphase zu finden. Ich zitiere sinngemäß:
    40% der Frauen beenden lt. Bundesagentur für Arbeit ihre Arbeitslosigkeit durch „Abgang in Nichterwerbstätigkeit“. Durch die Einführung der Bedarfsgemeinschaften verliert eine große Anzahl von Frauen ihren Anspruch auf eigenständige Existenzsicherung, indem sie ihren Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verlieren. Durch die Einführung von Hartz IV entfällt bei einem Teil der früher Anspruchsberechtigten die Anspruchsvoraussetzungen. Nach Schätzungen des DGB sind die Betroffenen zu 90% Frauen. (Zitatende)
    Weiter möchte ich dazu anmerken, dass diese Frauen nicht nur den Anspruch auf eigenständige Existenzsicherung verloren haben, sondern damit auch den Anspruch auf Unterstützungsangebote. Tja – dies ist die Realität bei der bedarfsgeprüften Grundsicherung – meine Frage lautet also: Ist dies besser als ein bedingungsloses Grundeinkommen?

  3. Silke Krebs (Landesvorstand, KV Freiburg)

    Bundesfrauenrat und Frauenreferentin haben schon früh und in aller Deutlichkeit vor den frauenspezifischen Folgen bestimmter Hartz-IV-Regelungen gewarnt und deutlichst und hartnäckig darauf hingewiesen. Auch der in Claudias Beitrag verlinkte Beschluss greift gerade auch den Punkt Bedarfsgemeinschaften und Individualisierung der Leistungen auf. Der im Kommentar geäußerte Vorwurf, hier würden die Folgen bedarfsgeprüfter Leistungen (sofern sie mit Bedarfsgemeinschaften verknüpft sind) übersehen, trifft nun wirklich die Falsche.

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