Eine Frage der Werte

Boris PalmerGastbeitrag von Boris Palmer, MdL, Oberbürgermeister der Stadt Tübingen

Umverteilen von oben nach unten und effektiv Familien unterstützen – das geht am besten, wenn man ein Grundeinkommen einführt. Es ließe sich problemlos finanzieren

“Würden Sie aufhören zu arbeiten, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen gäbe?” Mit dieser Frage verblüfft Prof. Götz Werner, Chef von 23.000 Mitarbeitern, regelmäßig seine Gesprächspartner. Um den Geschäftsführer der Drogeriekette dm über Konsumsteuer und Grundeinkommen dozieren zu hören, pilgern im Süden der Republik auch mal 1.500 Menschen in eine Kirche und zahlen bereitwillig 15 Euro Eintritt. Die Mischung aus Milliardär und Marx fasziniert. Und die meisten Zuhörer stellen für sich fest: Nein, ich würde auch mit einem Grundeinkommen bestimmt nicht aufhören zu arbeiten.

Götz Werner will allen Bürgern monatlich 1.500 Euro auszahlen, ohne dies an Bedingungen zu knüpfen oder mit dem Erwerbseinkommen zu verrechnen. Er sieht darin die Antwort auf das Verschwinden der Erwerbsarbeit. Wenn Maschinen immer mehr Arbeit für den Menschen erledigen, werde dieser nicht wirtschaftlich überflüssig, sondern frei für Kulturleistungen, für die Arbeit am Menschen.

Für die Finanzierung seiner Vision schlägt Werner einen radikalen Umbau des Steuersystems vor. Die Mehrwertsteuer soll alle anderen Steuern ersetzen und sämtliche staatlichen Leistungen und Transferzahlungen abdecken. Bedingungsloses Grundeinkommen und Ende des Steuerdschungels – zu schön, um wahr zu sein. Oder?

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat erst vor kurzem mit einem eigenen Vorschlag für ein Grundeinkommen überrascht. Das Unbehagen an der Zerstörung des Sozialstaats durch sogenannte Reformen hat so weite Teile der Gesellschaft erfasst, dass Alternativentwürfe gefragt sind. Es gilt, einige elementare gesellschaftliche Fragen zu stellen.

Erstens: Setzen wir ein Recht aller Bürger auf ein Leben ohne Armut an die Stelle von bürokratischer Ermittlung des Anspruchs auf Hilfe und entwürdigender Kontrolle ? Zweitens: Gehen wir im Sozialsystem von der Leitidee der Lebensstandardsicherung zur Grundsicherung über? Drittens: Wagen wir den Wechsel von der Beitragsfinanzierung zur Steuerfinanzierung des Sozialstaats? Bejahen wir diese drei Fragen, schaffen wir die Grundlage für einen neuen sozialpolitischen Enthusiasmus.

Ein armutsfestes Grundeinkommen nicht an Bedingungen zu knüpfen, löst bei Ökonomen die Angst vor einer Faultierprämie aus. Zu Unrecht. Menschen finden Bestätigung in Arbeit und werden sie auch weiter suchen. Wo die Arbeitslosigkeit niedrig ist, betätigen sich die Menschen auch im Ehrenamt: 4,5 millionenfach allein in Baden-Württemberg. Und sogar ökonomisch bleibt Arbeit mit einem Grundeinkommen attraktiv, weil zusätzliches Erwerbseinkommen nicht verrechnet wird.

Nach meiner Meinung kann ein bedingungsloses Grundeinkommen nur Grundbedürfnisse abdecken, aber auch nicht weniger. Götz Werners Vorstellung von 1.500 Euro monatlich erscheint mir doch zu paradiesisch. 800 Euro für Erwachsene und 400 Euro für Kinder liegen in der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums. Dies würde brutto 720 Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Kindergeld, Bafög, Arbeitslosengeld II oder Wohngeld müssten im Gegenzug entfallen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wäre eine Kopfpauschale von 150 Euro für Erwachsene sinnvoll, die aus dem Grundeinkommen bezahlt wird. Die Rentenversicherung befindet sich durch Kürzungen ohnehin auf dem besten Weg zu einer Grundsicherung. Ihre heutigen Zahlungen würden ebenso wie Pensionen mit dem Grundeinkommen verrechnet, das damit zu einer Mindestrente würde.

Derzeit werden über die sozialen Transfersysteme nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in der Summe rund 550 Milliarden Euro bewegt. Für das Grundeinkommen und die verbleibenden Leistungen aus dem heutigen System wären 900 Milliarden Euro notwendig. Die Finanzierungslücke von 350 Milliarden Euro erscheint riesig, lässt sich aber schließen.

Wenn der Staat das Existenzminimum durch direkte Zahlungen garantiert, kann der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer entfallen. In Kombination mit einer Erhöhung der Steuersätze auf das Niveau von 1998 kann die Ertragskraft der Einkommensteuer um 100 Milliarden Euro gesteigert werden.

Alle Steuern durch die Mehrwertsteuer zu ersetzen geht zu weit, aber eine schrittweise Erhöhung von 16 auf 38 Prozent würde 190 Milliarden für das Grundeinkommen erbringen. Damit ließen sich die Sozialversicherungsbeträge von derzeit 42 auf etwa 20 Prozent für die verbleibenden Leistungen der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung senken. Die daraus resultierenden Wachstumsimpulse könnten die verbleibende Lücke von 60 Milliarden Euro schließen.

Das Grundeinkommen bewirkt eine Umverteilung von oben nach unten und besonders zu Familien. Zwei Beispiele: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro zahlt derzeit 4.500 Euro Steuern und erhält 4.000 Euro Kindergeld, zahlt netto also 500 Euro pro Jahr. Mit Grundeinkommen, aber ohne Freibeträge und Kindergeld sowie nach Abzug der Kopfpauschale erhielte sie nach meinen Berechnungen eine jährliche Gutschrift (negative Einkommensteuer) von rund 15.000 Euro. Ein Single mit einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro zahlt derzeit 25.000 Euro Steuern und müsste trotz Grundeinkommen künftig etwa 28.000 Euro Steuern entrichten.

Die höhere Mehrwertsteuer würde sich im Durchschnitt kaum auf die Konsumentenpreise auswirken. Handwerksleistungen würden zum Beispiel nicht teurer, weil die höhere Mehrwertsteuer und die niedrigeren Sozialversicherungsbeiträge sich gegenseitig aufheben. Teurer würden allerdings Importwaren und Produkte mit einem geringen Arbeitsaufwand.

Für deutsche Verhältnisse käme eine solche Reform vermutlich einer Revolution gleich. Paradiesische Zustände würden dadurch nicht einkehren. Wer dauerhaft von 800 Euro zu leben versucht, wird feststellen, dass dies möglich, wenn auch nicht luxuriös ist. Aber für viele Probleme könnte dieses Konzept attraktive Lösungen anbieten:

Kinderarmut würde hoch wirksam bekämpft, Familien profitieren enorm von der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens. Die im internationalen Vergleich exorbitant hohen Lohnnebenkosten würden durch die Umschichtung zur Mehrwertsteuer drastisch reduziert. Weil die Mehrwertsteuer im Export nicht anfällt, würde die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft erheblich gesteigert, Importe würden stärker zur Finanzierung des Staates beitragen. In der Verwaltung der Armut würden zwar viele Stellen wegfallen, insgesamt dürfte die Beschäftigung aber deutlich zunehmen.

Jenseits ökonomischer Umwälzungen würde ein neues Leitbild die Gesellschaft prägen. Subjekt des Sozialstaats wäre wieder der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen.

Zuerst erschienen in der tageszeitung vom 8.9.2006, Seite 11. Foto: Björn Láczay

14 Kommentare zu “Eine Frage der Werte”

  1. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Ich habe einen Einwand. Boris Palmer rechnet: 800 Euro Grundeinkommen minus 150 Euro Krankenversicherungspauschale gleich 650 Euro, das entspricht den Durchschnittsausgaben für einen alleinstehenden H4-Empfänger. Ich kann niemandem vorwerfen, der sich auf den Staat verläßt, der behauptet, das sei das soziokulturelle Existenzminimum, aber das ist es nicht! Ziemlich am Anfang dieses Blogs unter “Gesunde Skepsis oder Realistische Erwartungen”, da stehen zwei Links von mir für diejenigen, die sich ausführlicher mit dem soziokulturellen Existenzminimum beschäftigen wollen, aber ich versuchs jetzt auch mal kürzer zu erklären: Der Regelsatz wird folgendermaßen ermittelt: man nimmt die unteren 20% der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte. Von denen wählt man die statistischen Ausgaben aus, die als lebensnotwendig angesehn werden und macht das aber so, dass da genau 345 Euro bei herauskommen, was schon vorher festgelegt war. Von den Ergebnissen will ich jetzt nur einige Stichproben herausgreifen: für Ernährung und Getränke einschließlich Gastronomie sind 121,77 Euro vorgesehn, 4 Euro pro Tag. Viele Leute sagen, dass es beim Aldi so billig sei, aber viele Arme haben kein Auto, um zum Aldi zu fahren. Für Bekleidung und Schuhe sind 34,24 Euro vorgesehen, das ist weniger als die Hälfte der Durchschnittsbevölkerung. Bei der Berechnung des Haushaltsstroms stimmt etwas nicht, was auch die Bundestagsfraktion schon im Bundestag beantragt hat zu ändern, aber die ändern das nicht, ebenso bei den Medizinkosten. Für Mobilität sind 14,03 Euro vorgesehn, das ist eine Busfahrt pro Woche vom Stadtteil ins Zentrum und zurück, und das ist psychosozial gesundheitsgefährdend, weil zur Gesunderhaltung auch wenigstens gelegentliche Besuche bei Verwandten und Freunden erforderlich sind, die heute nicht mehr alle im selben Dorf wohnen. Für Telefon sind 23,22 Euro vorgesehn. Für Internet sind 3,11 Euro vorgesehn, und fast ein Viertel der Armutsbevölkerung hat in einer Umfrage angegeben, dass sie sich aus finanziellen Gründen keinen Computer leisten können. Für Kontogebühren sind 1,02 Euro vorgesehn, aber ein Konto kostet ca 5 Euro.
    Außerdem sind Umzugskosten nicht enthalten, weil die in begründeten Fällen übers Amt abgewickelt werden.
    Bei den durchschnittlich ca. 300 Euro warme Mietkosten kann man keine Abstriche machen, weil diese Zahl sowohl mit den 20% der ärmsten Bevölkerung bei Alleinstehenden übereinstimmt als auch mit den Ausgaben der Studenten, die außerhalb des Wohnheims leben.
    Und man muss bedenken, dass das Mindesteinkommen nicht nur für potentiell Erwerbstätige gilt, sondern auch als Mindestrente, wovon manche ihr ganzes Leben lang leben müssen. Und das geht nicht, definitiv nicht! Und wenn wir das Grundeinkommen auf ein Maß festsetzen, wovon die meisten nicht ohne Not leben können, dann bleibt der Druck auf dem Arbeitsmarkt erhalten und ohne Mindestlohn sinken die Löhne auf ein Euro, und die Kreativen, denen wir neue Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Erwerbsarbeit eröffnen wollten, werden weiterhin zerstört.

  2. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Macht es nicht Sinn, das Wohngeld rauszunehmen? Schließlich variieren gerade die Warmmieten sehr stark — sowohl nach Lebensformen (pro Kopf zahlt ein Single mehr Miete als eine Familie) als auch geographisch. Ich weiss nicht genau, was für ein Betrag für Miete + Nebenkosten in Boris’ Modell enthalten ist, aber ich vermute, dass er eher unter 300 Euro liegt. Ich vermute, dass der Bedarf im Durchschnitt eher in Richtung 200 Euro pro Kopf geht. Oder wo kommen die 300 Euro Warmmiete her? Außerdem sehe ich zwar bei Bafög, Kindergeld und ALG II ein, dass diese in ein Grundeinkommen übergehen und pauschalisiert werden; gerade bei den Wohnkosten halte ich aber eine Differenzierung (d.h. bedarfsgeprüfter Antrag, je nach Region und Lebenssituation aber durchaus auch mehr als der Durchschnitt) für sinnvoll. Oder gibt es Gegenargumente dazu?

  3. Robert Zion (KV Gelsenkirchen)

    Hallo,
    Gretel und Tills Anmerkungen sind passend und auch ich teile diese Kritik. Die Höhe des Grundeinkommens verändert seinen Charakter und seine Funktion. Begriffe von Boris wie “Werte” und “Leitbild” halte ich in diesem Kontext auch für problematisch. Werte sind nicht etwas, was mensch in die Gesellschaft hineingibt oder von ihr einfordert, ein Input, sondern sie sind ein Output, eine Produkt der Gesellschaft. Hier trennen sich auch konservative von emanzipatorischen Menschen- und Gesellschaftsvorstellungen. Darum: Keine Frage der “Werte”, eine Frage der Emanzipation.
    Ich bin für die Bürgerversicherung und entschieden gegen die Kopfpauschale und die einseitige Finanzierung über die Mehrwertsteuer.
    Die Frage der Umverteilung bleibt virulent, sonst wird das Grundeinkommen neue Klassenverhältnisse verfestigen und tatsächlich zur Stilllegungsprämie.
    Die Frage der Bildung darf nicht ausgeklammert werden!
    Und zu guter letzt: Die “Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft” herzustellen, mag seit Jahrzehnten Polit-Mainstream sein, nur dummer Weise haben wir bereits die wettbewerbsfähigste Wirtschaft der Welt.
    Die Frage des Grundeinkommens im intenationalen Zusammenhang muss anders gestellt, es muss als Instrument eines sozialen Ausgleichs verstanden werden.

    Darum noch einmal meine Vorstellungen, denn es gibt einen marktliberalen, einen konservativen und einen links-emanzipatorischen Ansatz des Grundeinkommens. Ich werbe dafür, letzteren zu unserem Grünen zu machen:

    I. Grüne Prinzipien und Ziele eines sozialen Bürgerrechtsvertrages

    I.1 Soziallohn
    Jeder Staatsbürger erhält qua Rechtsanspruch und ohne den Nachweis einer Gegenleistung an den Staat erbringen zu müssen von diesem einen Soziallohn. Der Soziallohn fungiert sozial als armutsfeste Grundsicherung, ökonomisch als bedingungsloses Grundeinkommen, kulturell als Bildungsguthaben und politisch als Grundrecht. Die Einführung des Soziallohnes erfolgt entweder als einmaliger oder als Schritt weiser Akt der Rechtssetzungen eines zu entwickelnden Weltbürgerrechtes zwischen den Bürgern und ihren Staaten nach Maßgabe der politischen Verfasstheiten der Staaten sowie zwischen den Staaten untereinander.

    (Ziel: Der Soziallohn als Grundsicherung) Der Soziallohn entzieht das
    sozioökonomische Existenzminimum des Menschen den Allokationen der
    binnenwirtschaftlichen und internationalen Märkte und überführt dieses in
    die Sphäre der Bürgerrechte, lässt aber die Steuerungsfunktion der Märkte
    oberhalb der Armutsgrenze bestehen.

    I.2 Gemeinwohlorientierter Arbeitssektor

    Als komplementäres Element des Soziallohnes entwickeln und fördern die
    Staaten im einzelnen und untereinander einen gemeinwohlorientierten
    Arbeitssektor ohne Zwang.

    (Ziel: Der Soziallohn als Grundeinkommen) Der gemeinwohlorientierte
    Arbeitssektor soll in Verbindung mit dem Soziallohn den Bürgern Zugang zu gesellschaftlichen Reproduktions- und Integrationsprozessen ermöglichen und die bestehenden ökonomischen Reproduktions- und Integrationssysteme der Arbeitsmärkte und öffentlichen Dienste als drittes Element ergänzen.

    I.3 Öffentliche Bildung

    Als komplementäres Element des Soziallohnes und des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors erhalten oder entwickeln die Staaten im einzelnen und untereinander für ihre Bürger frei zugängliche Systeme der öffentlichen Bildung.

    (Ziel: Der Soziallohn als Bildungsguthaben) Die frei zugänglichen Systeme
    der öffentlichen Bildung sollen in Verbindung mit dem Soziallohn den Bürgern Zugang zu kulturellen und ökonomischen Reproduktions- und
    Integrationsprozessen ermöglichen.

    I.4 Bewegungsfreiheit

    Als komplementäres Element des Soziallohnes, des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors und der öffentlichen Bildung entwickeln und fördern die Staaten im einzelnen und untereinander die Garantie der Durchlässigkeit ihrer Grenzen für ihre Bürger sowie den inner- und zwischenstaatlichen Abbau von Schranken zwischen den gemeinwohlorientierten, öffentlichen und marktwirtschaftlichen Arbeitssektoren und den Systemen ihrer öffentlichen Bildung.

    (Ziel: Der Soziallohn als Grundrecht) Die Förderung der Bewegungsfreiheit
    und der Abbau der Schranken sollen in Verbindung mit dem Soziallohn die
    allgemeinen Bürgerrechte in ein allgemeines Weltbürgerrecht überführen,
    dessen Garantie multipolar und staatsübergreifend Schritt weise entwickelt
    und gewährleistet werden kann.

    II. Finanzierung, Höhe, Verhältnis und Angleichung des Soziallohnes

    II.1 Finanzierung des Soziallohnes

    Die Finanzierung des Soziallohnes erfolgt über die staatliche Erhebung von
    Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen
    Produktionsprozess. Als Entnahmen gelten der Verbrauch von Gütern und
    natürlichen Ressourcen, sowie Vermögenseinkommen, Erbschaften und
    Kapitalerträge.

    II.2 Höhe des Soziallohnes

    Die Festsetzung der Höhe des Soziallohnes erfolgt in den einzelnen Staaten dynamisch und nach den Maßgaben der dortigen politischen Verfasstheit und des jeweils dort zu ermittelnden sozioökonomischen Existenzminimums.

    II.3 Internationales Verhältnis des Soziallohnes

    Die Feststellung des Vergleichs weisen Verhältnisses des Soziallohnes in den einzelnen Staaten, obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von
    Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten
    Nationen.

    II.4 Finanzierung der internationalen Angleichung des Soziallohnes

    Die Aufgabe der Schritt weisen Angleichung des Soziallohnes obliegt den
    Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, in bi-, bzw. multilateralen
    Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der
    Europäischen Union oder den Vereinten Nationen. Die Finanzierung der
    Angleichung des Soziallohnes erfolgt über die Erhebung von Steuern oder
    Abgaben auf den Wirtschaftsverkehr dieser Staaten untereinander.

    III. Finanzierung der öffentlichen Bildungssysteme

    III.1 Die Bildungssysteme als öffentliches Gut der Gesellschaft

    Die Finanzierung der öffentlichen Bildungssysteme muss, sofern diese noch auf der Besteuerung von Lohnarbeit und unternehmerischer Tätigkeiten oder auf Gebühren beruht, analog zu der des Soziallohns vollständig auf die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess umgestellt werden. Die Bildungsinfrastruktur ist dabei auszubauen und kostenfrei zu stellen. Bildung als öffentliches Gut der Wissensgesellschaft soll somit, verstanden als subjektive und objektive Bedingung der Möglichkeit des Zugangs zu gesellschaftlichen Reproduktionsprozessen, der drohenden Verwandlung in marktfähige Eigentumstitel dauerhaft entzogen werden.

    III.2 Der Soziallohn als Bildungsguthaben des Einzelnen

    In der Lebens- und Arbeitszeitorganisation der Bürger fungiert der
    Soziallohn als dauerhaft garantiertes Bildungsguthaben, das die Erlangung
    von (Grund)Qualifikationen in der Selbstorganisation und von
    (inter)subjektiven Kompetenzen lebenslang ermöglichen soll.

    IV. Durchlässigkeit der Grenzen, der Arbeitssektoren und der öffentlichen
    Bildungssysteme

    IV.1 Öffnung der Grenzen

    Hat ein Staat den Soziallohn für seine Bürger als Bürgerrecht eingeführt, so verpflichtet er sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der
    Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen mit allen anderen Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, zu einer Schritt weisen Öffnung der Grenzen gegenüber allen Bürgern jener Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben. Um eine ungesteuerte Auswanderung von ärmeren in reichere Staaten zu vermeiden, kann eine Mindestaufenthaltszeit definiert werden, nach der den sich in den Partnerstaaten aufhaltenden BürgerInnen der dortige Soziallohn zusteht.

    IV.2 Staatliche Öffnung der Arbeitssektoren

    Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten
    Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, verpflichten sich zu einem
    Abbau von Schranken und Reglementierungen zwischen den
    marktwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinwohlorientierten
    Arbeitssektoren mittels einer Schritt weisen Überführung der Arbeits-,
    Beamten- und Zivilrechte in ein zu entwickelndes allgemeines Arbeitsrecht
    mit den Grundzielen der Freiheit der Arbeits- und Berufswahl und des Verbots der Zwangs- und Kinderarbeit.

    IV.3 Zwischenstaatliche Öffnung der Arbeitssektoren

    Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten
    Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, verpflichten sich in bi-,
    bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von
    Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen ihre Arbeitssektoren gegenüber den Bürgern aller anderen Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, Schritt weise zu öffnen.

    IV.4 Durchlässigkeit der Bildungssysteme

    Entwicklungen der Selbstorganisation von Bildung sind grundsätzlich zu
    fördern und die herkömmlichen Institutionen insbesondere der
    Erwachsenbildung, etwa die der Kommunen und Gewerkschaften, gegenüber diesen durchlässiger zu gestalten. Auf die schwerwiegende institutionelle Krise unseres Bildungssystems muss so mit einer Öffnung der alten Institutionen reagiert werden. Die Vernetzung dieser Institutionen mit Formen der Selbstorganisation von Bildung kann durch den Soziallohn ermöglicht werden und soll so subjektive Zugänge zu den gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozessen der Wissensgesellschaft ermöglichen (horizontale Öffnung). Parallel hierzu ist die Schichten- und Klassenundurchlässigkeit und somit das Paradigma der Selektionsorientierung des Schulsystems abzubauen und durch eines der Integration zu ersetzen (vertikale Öffnung).
    Schließlich ist eine zwischenstaatliche Öffnung der Bildungssysteme
    zwischen den Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, anzustreben (transversale Öffnung).

    Liebe Grüße
    Robert

  4. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Für die mehrfache Verwendung von Texten würde ich doch eher Links als Copy & Paste verwenden … aber das nur als kleine Anmerkung in meiner Admin-Rolle. Inhaltlich wäre mein Kommentar eigentlich eher als ein Versuch zu verstehen, Gretels Kritik mit Boris’ Modell zu versöhnen.

  5. Michael Hagel (KV Reutlingen)

    Mir ist an Boris´ Text ein anderes Detail aufgefallen: er will die MWSt. von 16% auf 32% erhöhen und dadurch 190 Mrd. gewinnen. Nun liegt die MWSt. aber bereits seit Januar bei 19%, und die dadurch erzielten Einnahmen sind bereits verplant. Geht man vereinfachend davon aus, das für jeden weiteren MWSt.-Punkt die gleiche Summe aufkommt, dann ergibt sich ein zusätzliches Loch von ca 45 Mrd. Euro. Was habe ich übersehen?

  6. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Boris Text ist ja ein Nachdruck eines taz-Kommentars, der bereits vor der MWSt-Erhöhung erschienen ist. Insofern müsste dann, um die selbe Summe zu bekommen, heute wohl statt 32 % ein Wert von 35 % da stehen.

  7. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Ja Till, wir müssen uns überlegen, ob wir die Miete nicht regionalisieren und sogar nach Haushaltsgröße abgestimmt zahlen sollten, was natürlich absolut frustrierend ist und ich das nur äußerst ungern vorschlage. Und das hab ich auch noch nicht zuende gedacht sondern knacke da schon seit langem dran herum. Es geht nicht nur um Einsparungen, sondern ich wünsche mir das soziokulturelle Existenzminimum sorgfältig zu berechnen, das auch nicht zu hoch sein soll, sondern ich folge dabei dem Ideal, dass Leben und Gesundheit, auch psychosoziale Gesundheit ohne Not ein Rechtsanspruch sein soll, also ich meine die Ausgaben, die dazu erforderlich sind, und dass man aber für etwas, was darüber hinausgeht, arbeiten gehen muss. Und das ist aber wegen der unterschiedlichen Auswirkungen der Mietkosten je nach Region und Haushaltsgröße nicht möglich. Da kriegen zwei Leute dasselbe Grundeinkommen und es ist anhand der Daten vorhersagbar, dass der eine davon Not leidet und der andere in Urlaub fährt, außer wenn man sagen würde, das ist Selbstverantwortung, ob einer alleinstehend ist oder in einer teureren Region wohnt, aber da würden dann die sozial Schwächeren auf jeden Fall bei auf der Stecke bleiben, was ein unmenschliches Ausmaß annehmen würde.
    Ich hab hier eine Tabelle von 2005. Danach zahlt ein Regelsatzempfänger in Westdeutschland eine durchschnittliche Warmmiete von 312 Euro und in Ostdeutschland 235 Euro. Das ist jetzt nur ein Beispiel für regionale Unterschiede, was ich gerade zur Hand habe. Ein alleinstehender Regelsatzempfänger in Westdeutschland zahlt 312 Euro und ein Paar 413 Euro, also pro Person 206 Euro.
    Till, Du hattest irgendwas mit der Miete nicht verstanden. Das Modell von Boris Palmer würde bedeuten, dass wenn die Leute das derzeit geltende Existenzminimum von 345 Regelsatz halten wollen, dass dann die Hälfte der Alleinstehenden in eine billigere Wohnung umziehen muss von unter 300 Euro, also die, die da nicht eh schon wohnen. Das ist die schlechtere Hälfte des Studentenwohnungsmarktes und die wird dann überfüllt und reicht vielleicht zahlenmäßig nicht für die Interessenten.

  8. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Naja, ich glaube, ich habe das schon verstanden: nehmen wir mal die von Dir genannten Zahlen:

    • Fall 1: Ost, Paar, pro Person vermutlich um die 150 Euro Warmmiete (rate ich mal)
    • Fall 2: West, Paar, pro Person um die 200 Euro Warmmiete
    • Fall 3: Ost, Single, um die 250 Euro Warmmiete
    • Fall 4: West, Single, um die 300 Euro Warmmiete

    Und das sind jeweils Durchschnittsangaben, d.h. die tatsächlichen Mieten schwanken nochmal (kann ich mir mit Blick auf den eher teuren Freiburger Wohnungsmarkt gut vorstellen). 800 Euro Grundeinkommen inkl. “Krankenpauschale”, bleiben 650 Euro verfügbares Grundeinkommen. Für den Fall 1 und 2 kommt dann eine tatsächlich verfürbare Summe von 500 bzw. 450 Euro raus, liegt also deutlich über den 345 Hartz-Euro. Anders bei Fall 3 und 4, da ist es im schlechtesten Fall (West/Single) identisch mit Hartz IV (nur ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfung).

    Ich würde — und das meinte ich mit meinem obigen Kommentar — nun vorschlagen, in Boris’ Modell das Grundeinkommen auf 600 Euro inkl. “Krankenpauschale” zu setzen und dafür zusätzlich ein regional differenziertes, bedarfsorientiertes Wohngeld zu zahlen. Das wird insgesamt ein kleines bißchen teurer als bei Boris, ist dafür aber auch für Alleinstehende im Westen eine echte finanzielle Verbesserung gegenüber dem sogenannten Existenzminimum.

  9. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Also nach dem Vorschlag von Till würde der Regelsatz für Erwachsene 450 Euro betragen und hinzu kämen regionale, bedarfsgeprüfte Wohnkosten. Mit dem Regelsatz bin ich so einverstanden und will das später nochmal genauer aufdröseln. Die Frage ist jetzt, welche Art von Bedarfsprüfung wir bei den Wohnkosten machen sollen. Zur Zeit werden die individuellen Miet- und Heizkosten übernommen, sofern sie innerhalb des Bewilligungsrahmens für angemessene Wohnkosten liegen. Der Bewilligungsrahmen richtet sich glaube ich nach kommunalen Mietspiegeln für billige Wohnungen. Und es gibt viel juristischen Stress und Ärger dabei. Wir sollten die Wohnkosten so pauschalieren, wie das in der ursprünglichen Fassung der Grünen Grundsicherung vorgesehen war, nämlich soviel Wohnkosten, ach nee, das geht ja gar nicht. Es war vorgesehn, die regionalen Durchschnittswohnkosten der Grundsicherungsempfänger des Vorjahres zu zahlen. Aber wenn das auch Erwerbstätige bekommen, haben die ja auch teure Wohnungen.Dann müsste Thomas zusehen, wie er das mit dem Wohngeld macht, da hab ich keine Ahnung von. Ich habe einmal das Wohngeldgesetz aufgeschlagen, und da standen so viele komplizierte Paragrafen drin, dass ich das sofort wieder zu gemacht habe und nichts mehr damit zu tun haben wollte. Und dann hat das Sozialamt für mich das Wohngeld geregelt und hat mir bei meiner Wohnungssuche gesagt, wenn ich in einen Neubau ziehe, Baujahr sowieso, dann krieg ich soundsoviel Mietkostenzuschuss, und wenn ich in eine Wohnung Baujahr von dann bis dann ziehe, kriege ich weniger Geld bewilligt und wenn ich in einen Altbau ziehe, kriege ich ganz wenig bewilligt, und das müsse ich alles vom Vermieter erst bescheinigen lassen und beim Sozialamt vorbeibringen, bevor ich einen Mietvertrag abschließe. Und da bin ich stinksauer geworden, weil ich sowas alles nicht verstehe. Also wenn ich die Alternative habe zwischen einem Neubauapartment und einem alten Forsthaus, und beides dasselbe kostet, dann muss ich das Neubauapartment nehmen. So etwas Komisches müsste erst aus dem Gesetz entfernt werden, bevor das verwendbar wäre.
    Fertigstellen kann ich das Modell jetzt nicht.

  10. Andre

    Jemand, dem bis an sein Lebensende ein garantiertes Grundeinkommen zusteht, sollte eigentlich kein Problem damit haben, Wohneigentum finanziert zu bekommen.

    Das ist besser als gierigen Vermietern Geld in den Rachen zu werfen, weil die natürlich die Mieten auf das Maximale des möglichen Wohngelds schrauben würden und noch darüber hinaus.

    Den Menschen Wohneigentum zu ermöglichen hat Vorteile:

    Planungssicherheit – der Finanzierungsplan muß nur einmal genemigt werden und dann stehen die monatlichen Kosten für einen langen Zeitraum fest.

    Wenn das Grundeinkommen eine Pauschale wäre, würde mit sinkendem Abtrag der fürs Leben zu verfügung stehende Anteil mit der Zeit größer werden, Stichwort Alter.

    Je mehr in Wohneigentum desto weniger Druck im Mietmarkt, das könnt die Mieten senken, denn es wird immer welche geben die aus Gründen der Flexibilität mieten wollen oder müssen.

    Nur mal so in den Raum geworfen fürs Brainstorming.

  11. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Man könnte die Wohnkosten anhand des Mietspiegels für billige Wohnungen als Bestandteil des Grundeinkommens auszahlen an jeden, abhängig von der Haushaltsgröße. Dazu müsste das Einwohnermeldeamt nur wissen, wieviel Personen im Haushalt leben. Wenn das Amt schon so viel weiß, kann es auch gleich das Grundeinkommen differenziert nach typischen Lebenslagen auszahlen: Kind, Jugendlicher, Haushaltsangehörige (mindestens 10% weniger Regelsatz wegen Synergieeffekten), Erwerbsunfähige und Alte 10% mehr. Das wäre ein differenziertes Modell. Das käme in Frage, wenn man möglichst sparsam und sachgerecht sein will.
    Aber viel billiger würde das wohl auch nicht, als wenn man jedem Erwachsenen 750 Euro und Kindern 400 Euro geben würde, insofern ist es mir auch egal.
    Eine weitere Möglichkeit wäre, das Modell von Boris Palmer zu nehmen und noch zusätzlich Sozialhilfe zu zahlen für verbleibende Bedürftige.
    Das überlege ich noch.

  12. Ludwig Paul Häußner

    Bitte keine Echternacher Springprozession!

    Sehr geehrter, lieber Herr Palmer,

    ich stimme in weiten Teilen mit Ihren Äußerungen überein. Allerdings möchte ich Sie vor einer Echternacher Springprozession in Sachen Einkommenssteuer bewahren.

    Das ertrags- und einkommensbasierte Steuerwesen stammt doch aus Zeiten der vorindustriellen Selbstversorgung!

    Wir brauchen bei der schrittweisen Einführung eines BGE keine höheren Einkommenssteuern! Die basale Einkommensgerechtigkeit erwirken wir durch ein höheres BGE.

    Das ertrags- und einkommensbasierte Steuerwesen schafft nur eine nominale Scheingerechtigkeit – und ändert nichts am Steuerdschungel und an seinen die Initiative hemmenden Auswirkungen wie den damit verbundenen Fehlallokationen (Verschwendung von Finanzmitteln).

    Weit bedeutender müsste aus GRÜNER Perspektive der Aspekt sein, dass die Konsumsteuer (MwSt) eine implizite Ressourcenverbrauchssteuer – also Ökosteuer – ist und – global gedacht – den fiskalpolitischen Neokolonialismus beenden kann.

    Die MwSt erspricht einer GRÜNEN Urforderung: global denken – lokal handeln. Durch die MwSt. erhalten die Nationalstaaten ihre fiskalpolitische Souveränität zurück – ohne mittelbare Ausbeutung der sich entwickelnden Länder.

    Gerne können wir auf einer landeseiten Veranstaltung der GRÜNEN diese erweiterte Perspektive eines konsumsteuerfinanzierten, substitutiven und bedingungslosen Grundeinkommen diskutieren.

    Als flankierende Maßnahmen für die Übergangszeit wäre eine EU-weite Qellensteuer auf leistungslose Einkommen (Dividenden, Zinserträge) denkbar.

    Dringend geboten erscheint mir auch die seit langem anstehende Reform der Grundsteuer, die Häuser und den Boden als rechtliche Einheit sieht, zu einer reinen Bodensteuer, um das BGE vor der Immobilien- und Mietpreisproblematik zu schützen.

    In diesem Sinne verbleibe ich mit GRÜN.GUT.GRUNDEINKOMMEN: menschenwürdig und bedingungslos.

    Ludwig Paul Häußner, Universität Karlsruhe (TH)
    Interfakultatives Institut für Entrepreneurship

  13. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Mir ist jetzt eingefallen, wie man das Modell von Boris Palmer sozial flankieren könnte:
    1. Alleinerziehende, Erwerbsunfähige und Alte bekommen einen bedürftigkeitsgeprüften, d.h. einkommensabhängigen, pauschalen Mehrbedarf.
    2. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Umzugskosten durch das Sozialamt für mittellose Bedürftige. Der Ermessensspielraum der Behörde, ob ein Umzug notwendig sei oder nicht, entfällt.
    3. Die Forderung an die Politik nach Schaffung der Strukturen für eine nachhaltige Regelsatzpolitik.

    So, dann würde ich sagen, ist das sozial sicher und dann empfehle ich das.

  14. Henning Schürig (Admin, KV Stuttgart)

    Oben sprecht ihr alle davon, Boris würde eine Mehrwertsteuer von 32 % vorschlagen. Er schlägt aber 38 % vor. Hat einer mal falsch abgeschrieben und alle haben’s nachgeplappert.

    Bin leider erst jetzt dazu gekommen, diese Diskussion zu lesen. Die Kosten für das Wohnen scheinen bei einem Grundeinkommen wirklich der schwierigste Punkt zu sein.

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.