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	<title>Kommentare zu: Aktuelle Bez&#252;ge zur GSE-Debatte</title>
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	<description>Ein Diskussionsblog der Grünen Baden-Württemberg</description>
	<lastBuildDate>Wed, 18 Feb 2009 04:33:23 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Robert Zion</title>
		<link>http://www.grundsicherung-bw.de/2007/03/07/62/#comment-316</link>
		<dc:creator>Robert Zion</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Mar 2007 08:21:24 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

alberts letzten Beitr&#228;ge sind brillant und treffen einen Kern unseres Gr&#252;nen Problems, das insbesondere bei Kuhn und B&#252;tikofer darin besteht, sich &#252;ber die Zukunft des Sozialen recht bequem eins &quot;in die Tasche zu l&#252;gen&quot;. Oder, neutraler ausgedr&#252;ckt, die Gesellschaft von Morgen mit den Konzepten und Institutionen von Gestern entwerfen zu wollen. Darum auch eine Erweiterung meines Gastbeitrages auf diesem Blog:

Der Soziallohn und die Formulierung eines neuen Gr&#252;nen Sozial(staats)paradigmas

I. Gr&#252;ne Prinzipien und Ziele eines sozialen B&#252;rgerrechtsvertrages

I.1 Soziallohn
Jeder Staatsb&#252;rger erh&#228;lt qua Rechtsanspruch und ohne den Nachweis einer Gegenleistung an den Staat erbringen zu m&#252;ssen von diesem einen Soziallohn. Der Soziallohn fungiert sozial als armutsfeste Grundsicherung, &#246;konomisch als bedingungsloses Grundeinkommen, kulturell als Bildungsguthaben und politisch als Grundrecht. Die Einf&#252;hrung des Soziallohnes erfolgt entweder als einmaliger oder als Schritt weiser Akt der Rechtssetzungen eines zu entwickelnden Weltb&#252;rgerrechtes zwischen den B&#252;rgern und ihren Staaten nach Ma&#223;gabe der politischen Verfasstheiten der Staaten sowie zwischen den Staaten untereinander.

(Ziel: Der Soziallohn als Grundsicherung) Der Soziallohn entzieht das sozio&#246;konomische Existenzminimum des Menschen den Allokationen der binnenwirtschaftlichen und internationalen M&#228;rkte und &#252;berf&#252;hrt dieses in die Sph&#228;re der B&#252;rgerrechte, l&#228;sst aber die Steuerungsfunktion der M&#228;rkte oberhalb der Armutsgrenze bestehen. 

I.2 Gemeinwohlorientierter Arbeitssektor
Als komplement&#228;res Element des Soziallohnes entwickeln und f&#246;rdern die Staaten im einzelnen und untereinander einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor ohne Zwang.

(Ziel: Der Soziallohn als Grundeinkommen) Der gemeinwohlorientierte Arbeitssektor soll in Verbindung mit dem Soziallohn den B&#252;rgern Zugang zu gesellschaftlichen Reproduktions- und Integrationsprozessen erm&#246;glichen und die bestehenden &#246;konomischen Reproduktions- und Integrationssysteme der Arbeitsm&#228;rkte und &#246;ffentlichen Dienste als drittes Element erg&#228;nzen.

I.3 &#214;ffentliche Bildung
Als komplement&#228;res Element des Soziallohnes und des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors erhalten oder entwickeln die Staaten im einzelnen und untereinander f&#252;r ihre B&#252;rger frei zug&#228;ngliche Systeme der &#246;ffentlichen Bildung. 

(Ziel: Der Soziallohn als Bildungsguthaben) Die frei zug&#228;nglichen Systeme der &#246;ffentlichen Bildung sollen in Verbindung mit dem Soziallohn den B&#252;rgern Zugang zu kulturellen und &#246;konomischen Reproduktions- und Integrationsprozessen erm&#246;glichen. 

I.4 Bewegungsfreiheit
Als komplement&#228;res Element des Soziallohnes, des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors und der &#246;ffentlichen Bildung entwickeln und f&#246;rdern die Staaten im einzelnen und untereinander die Garantie der Durchl&#228;ssigkeit ihrer Grenzen f&#252;r ihre B&#252;rger sowie den inner- und zwischenstaatlichen Abbau von Schranken zwischen den gemeinwohlorientierten, &#246;ffentlichen und marktwirtschaftlichen Arbeitssektoren und den Systemen ihrer &#246;ffentlichen Bildung.

(Ziel: Der Soziallohn als Grundrecht) Die F&#246;rderung der Bewegungsfreiheit und der Abbau der Schranken sollen in Verbindung mit dem Soziallohn die allgemeinen B&#252;rgerrechte in ein allgemeines Weltb&#252;rgerrecht &#252;berf&#252;hren, dessen Garantie multipolar und staats&#252;bergreifend Schritt weise entwickelt und gew&#228;hrleistet werden kann.

II. Finanzierung, H&#246;he, Verh&#228;ltnis und Angleichung des Soziallohnes

II.1 Finanzierung des Soziallohnes
Die Finanzierung des Soziallohnes erfolgt &#252;ber die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess. Als Entnahmen gelten der Verbrauch von G&#252;tern und nat&#252;rlichen Ressourcen, sowie Verm&#246;genseinkommen, Erbschaften und Kapitalertr&#228;ge.

II.2 H&#246;he des Soziallohnes
Die Festsetzung der H&#246;he des Soziallohnes erfolgt in den einzelnen Staaten dynamisch und nach den Ma&#223;gaben der dortigen politischen Verfasstheit und des jeweils dort zu ermittelnden sozio&#246;konomischen Existenzminimums.



II.3 Internationales Verh&#228;ltnis des Soziallohnes
Die Feststellung des Vergleichs weisen Verh&#228;ltnisses des Soziallohnes in den einzelnen Staaten, obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen.

II.4 Finanzierung der internationalen Angleichung des Soziallohnes
Die Aufgabe der Schritt weisen Angleichung des Soziallohnes obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen. Die Finanzierung der Angleichung des Soziallohnes erfolgt &#252;ber die Erhebung von Steuern oder Abgaben auf den Wirtschaftsverkehr dieser Staaten untereinander.

III. Finanzierung der &#246;ffentlichen Bildungssysteme

III.1 Die Bildungssysteme als &#246;ffentliches Gut der Gesellschaft
Die Finanzierung der &#246;ffentlichen Bildungssysteme muss, sofern diese noch auf der Besteuerung von Lohnarbeit und unternehmerischer T&#228;tigkeiten oder auf Geb&#252;hren beruht, analog zu der des Soziallohns vollst&#228;ndig auf die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess umgestellt werden. Die Bildungsinfrastruktur ist dabei auszubauen und kostenfrei zu stellen. Bildung als &#246;ffentliches Gut der Wissensgesellschaft soll somit, verstanden als subjektive und objektive Bedingung der M&#246;glichkeit des Zugangs zu gesellschaftlichen Reproduktionsprozessen, der drohenden Verwandlung in marktf&#228;hige Eigentumstitel dauerhaft entzogen werden. 

III.2 Der Soziallohn als Bildungsguthaben des Einzelnen
In der Lebens- und Arbeitszeitorganisation der B&#252;rger fungiert der Soziallohn als dauerhaft garantiertes Bildungsguthaben, das die Erlangung von (Grund)Qualifikationen in der Selbstorganisation und von (inter)subjektiven Kompetenzen lebenslang erm&#246;glichen soll.

IV. Durchl&#228;ssigkeit der Grenzen, der Arbeitssektoren und der &#246;ffentlichen Bildungssysteme

IV.1 &#214;ffnung der Grenzen
Hat ein Staat den Soziallohn f&#252;r seine B&#252;rger als B&#252;rgerrecht eingef&#252;hrt, so verpflichtet er sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen mit allen anderen Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben, zu einer Schritt weisen &#214;ffnung der Grenzen gegen&#252;ber allen B&#252;rgern jener Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben. Um eine ungesteuerte Auswanderung von &#228;rmeren in reichere Staaten zu vermeiden, kann eine Mindestaufenthaltszeit definiert werden, nach der den sich in den Partnerstaaten aufhaltenden B&#252;rgerInnen der dortige Soziallohn zusteht.

IV.2 Staatliche &#214;ffnung der Arbeitssektoren
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, verpflichten sich zu einem Abbau von Schranken und Reglementierungen zwischen den marktwirtschaftlichen, &#246;ffentlichen und gemeinwohlorientierten Arbeitssektoren mittels einer Schritt weisen &#220;berf&#252;hrung der Arbeits-, Beamten- und Zivilrechte in ein zu entwickelndes allgemeines Arbeitsrecht mit den Grundzielen der Freiheit der Arbeits- und Berufswahl und des Verbots der Zwangs- und Kinderarbeit. 

IV.3 Zwischenstaatliche &#214;ffnung der Arbeitssektoren
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, verpflichten sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen ihre Arbeitssektoren gegen&#252;ber den B&#252;rgern aller anderen Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, Schritt weise zu &#246;ffnen.

IV.4 Durchl&#228;ssigkeit der Bildungssysteme
Entwicklungen der Selbstorganisation von Bildung sind grunds&#228;tzlich zu f&#246;rdern und die herk&#246;mmlichen Institutionen insbesondere der Erwachsenbildung, etwa die der Kommunen und Gewerkschaften, gegen&#252;ber diesen durchl&#228;ssiger zu gestalten. Auf die schwerwiegende institutionelle Krise unseres Bildungssystems muss so mit einer &#214;ffnung der alten Institutionen reagiert werden. Die Vernetzung dieser Institutionen mit Formen der Selbstorganisation von Bildung kann durch den Soziallohn erm&#246;glicht werden und soll so subjektive Zug&#228;nge zu den gesellschaftlichen Wertsch&#246;pfungsprozessen der Wissensgesellschaft erm&#246;glichen (horizontale &#214;ffnung). Parallel hierzu ist die Schichten- und Klassenundurchl&#228;ssigkeit und somit das Paradigma der Selektionsorientierung des Schulsystems abzubauen und durch eines der Integration zu ersetzen (vertikale &#214;ffnung). Schlie&#223;lich ist eine zwischenstaatliche &#214;ffnung der Bildungssysteme zwischen den Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, anzustreben (transversale &#214;ffnung). 



Der erweiterte vollst&#228;ndige Text ist hier auf der Seite der Gr&#252;nen NRW zu finden:

http://forum.gruene-nrw.de/forum/zeigen/beitrag/hintergruende-informationen/positionspapiere-und-gastbeitraege/rzion-die-zeit-die-uns-bleibt-gruener-aufbruch-in-ein-neues-arbeits-und-sozialstaatsparadigma/index.html

Liebe Gr&#252;&#223;e
Robert Zion</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>alberts letzten Beitr&#228;ge sind brillant und treffen einen Kern unseres Gr&#252;nen Problems, das insbesondere bei Kuhn und B&#252;tikofer darin besteht, sich &#252;ber die Zukunft des Sozialen recht bequem eins &#8220;in die Tasche zu l&#252;gen&#8221;. Oder, neutraler ausgedr&#252;ckt, die Gesellschaft von Morgen mit den Konzepten und Institutionen von Gestern entwerfen zu wollen. Darum auch eine Erweiterung meines Gastbeitrages auf diesem Blog:</p>
<p>Der Soziallohn und die Formulierung eines neuen Gr&#252;nen Sozial(staats)paradigmas</p>
<p>I. Gr&#252;ne Prinzipien und Ziele eines sozialen B&#252;rgerrechtsvertrages</p>
<p>I.1 Soziallohn<br />
Jeder Staatsb&#252;rger erh&#228;lt qua Rechtsanspruch und ohne den Nachweis einer Gegenleistung an den Staat erbringen zu m&#252;ssen von diesem einen Soziallohn. Der Soziallohn fungiert sozial als armutsfeste Grundsicherung, &#246;konomisch als bedingungsloses Grundeinkommen, kulturell als Bildungsguthaben und politisch als Grundrecht. Die Einf&#252;hrung des Soziallohnes erfolgt entweder als einmaliger oder als Schritt weiser Akt der Rechtssetzungen eines zu entwickelnden Weltb&#252;rgerrechtes zwischen den B&#252;rgern und ihren Staaten nach Ma&#223;gabe der politischen Verfasstheiten der Staaten sowie zwischen den Staaten untereinander.</p>
<p>(Ziel: Der Soziallohn als Grundsicherung) Der Soziallohn entzieht das sozio&#246;konomische Existenzminimum des Menschen den Allokationen der binnenwirtschaftlichen und internationalen M&#228;rkte und &#252;berf&#252;hrt dieses in die Sph&#228;re der B&#252;rgerrechte, l&#228;sst aber die Steuerungsfunktion der M&#228;rkte oberhalb der Armutsgrenze bestehen. </p>
<p>I.2 Gemeinwohlorientierter Arbeitssektor<br />
Als komplement&#228;res Element des Soziallohnes entwickeln und f&#246;rdern die Staaten im einzelnen und untereinander einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor ohne Zwang.</p>
<p>(Ziel: Der Soziallohn als Grundeinkommen) Der gemeinwohlorientierte Arbeitssektor soll in Verbindung mit dem Soziallohn den B&#252;rgern Zugang zu gesellschaftlichen Reproduktions- und Integrationsprozessen erm&#246;glichen und die bestehenden &#246;konomischen Reproduktions- und Integrationssysteme der Arbeitsm&#228;rkte und &#246;ffentlichen Dienste als drittes Element erg&#228;nzen.</p>
<p>I.3 &#214;ffentliche Bildung<br />
Als komplement&#228;res Element des Soziallohnes und des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors erhalten oder entwickeln die Staaten im einzelnen und untereinander f&#252;r ihre B&#252;rger frei zug&#228;ngliche Systeme der &#246;ffentlichen Bildung. </p>
<p>(Ziel: Der Soziallohn als Bildungsguthaben) Die frei zug&#228;nglichen Systeme der &#246;ffentlichen Bildung sollen in Verbindung mit dem Soziallohn den B&#252;rgern Zugang zu kulturellen und &#246;konomischen Reproduktions- und Integrationsprozessen erm&#246;glichen. </p>
<p>I.4 Bewegungsfreiheit<br />
Als komplement&#228;res Element des Soziallohnes, des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors und der &#246;ffentlichen Bildung entwickeln und f&#246;rdern die Staaten im einzelnen und untereinander die Garantie der Durchl&#228;ssigkeit ihrer Grenzen f&#252;r ihre B&#252;rger sowie den inner- und zwischenstaatlichen Abbau von Schranken zwischen den gemeinwohlorientierten, &#246;ffentlichen und marktwirtschaftlichen Arbeitssektoren und den Systemen ihrer &#246;ffentlichen Bildung.</p>
<p>(Ziel: Der Soziallohn als Grundrecht) Die F&#246;rderung der Bewegungsfreiheit und der Abbau der Schranken sollen in Verbindung mit dem Soziallohn die allgemeinen B&#252;rgerrechte in ein allgemeines Weltb&#252;rgerrecht &#252;berf&#252;hren, dessen Garantie multipolar und staats&#252;bergreifend Schritt weise entwickelt und gew&#228;hrleistet werden kann.</p>
<p>II. Finanzierung, H&#246;he, Verh&#228;ltnis und Angleichung des Soziallohnes</p>
<p>II.1 Finanzierung des Soziallohnes<br />
Die Finanzierung des Soziallohnes erfolgt &#252;ber die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess. Als Entnahmen gelten der Verbrauch von G&#252;tern und nat&#252;rlichen Ressourcen, sowie Verm&#246;genseinkommen, Erbschaften und Kapitalertr&#228;ge.</p>
<p>II.2 H&#246;he des Soziallohnes<br />
Die Festsetzung der H&#246;he des Soziallohnes erfolgt in den einzelnen Staaten dynamisch und nach den Ma&#223;gaben der dortigen politischen Verfasstheit und des jeweils dort zu ermittelnden sozio&#246;konomischen Existenzminimums.</p>
<p>II.3 Internationales Verh&#228;ltnis des Soziallohnes<br />
Die Feststellung des Vergleichs weisen Verh&#228;ltnisses des Soziallohnes in den einzelnen Staaten, obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen.</p>
<p>II.4 Finanzierung der internationalen Angleichung des Soziallohnes<br />
Die Aufgabe der Schritt weisen Angleichung des Soziallohnes obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen. Die Finanzierung der Angleichung des Soziallohnes erfolgt &#252;ber die Erhebung von Steuern oder Abgaben auf den Wirtschaftsverkehr dieser Staaten untereinander.</p>
<p>III. Finanzierung der &#246;ffentlichen Bildungssysteme</p>
<p>III.1 Die Bildungssysteme als &#246;ffentliches Gut der Gesellschaft<br />
Die Finanzierung der &#246;ffentlichen Bildungssysteme muss, sofern diese noch auf der Besteuerung von Lohnarbeit und unternehmerischer T&#228;tigkeiten oder auf Geb&#252;hren beruht, analog zu der des Soziallohns vollst&#228;ndig auf die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess umgestellt werden. Die Bildungsinfrastruktur ist dabei auszubauen und kostenfrei zu stellen. Bildung als &#246;ffentliches Gut der Wissensgesellschaft soll somit, verstanden als subjektive und objektive Bedingung der M&#246;glichkeit des Zugangs zu gesellschaftlichen Reproduktionsprozessen, der drohenden Verwandlung in marktf&#228;hige Eigentumstitel dauerhaft entzogen werden. </p>
<p>III.2 Der Soziallohn als Bildungsguthaben des Einzelnen<br />
In der Lebens- und Arbeitszeitorganisation der B&#252;rger fungiert der Soziallohn als dauerhaft garantiertes Bildungsguthaben, das die Erlangung von (Grund)Qualifikationen in der Selbstorganisation und von (inter)subjektiven Kompetenzen lebenslang erm&#246;glichen soll.</p>
<p>IV. Durchl&#228;ssigkeit der Grenzen, der Arbeitssektoren und der &#246;ffentlichen Bildungssysteme</p>
<p>IV.1 &#214;ffnung der Grenzen<br />
Hat ein Staat den Soziallohn f&#252;r seine B&#252;rger als B&#252;rgerrecht eingef&#252;hrt, so verpflichtet er sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen mit allen anderen Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben, zu einer Schritt weisen &#214;ffnung der Grenzen gegen&#252;ber allen B&#252;rgern jener Staaten, die den Soziallohn eingef&#252;hrt haben. Um eine ungesteuerte Auswanderung von &#228;rmeren in reichere Staaten zu vermeiden, kann eine Mindestaufenthaltszeit definiert werden, nach der den sich in den Partnerstaaten aufhaltenden B&#252;rgerInnen der dortige Soziallohn zusteht.</p>
<p>IV.2 Staatliche &#214;ffnung der Arbeitssektoren<br />
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, verpflichten sich zu einem Abbau von Schranken und Reglementierungen zwischen den marktwirtschaftlichen, &#246;ffentlichen und gemeinwohlorientierten Arbeitssektoren mittels einer Schritt weisen &#220;berf&#252;hrung der Arbeits-, Beamten- und Zivilrechte in ein zu entwickelndes allgemeines Arbeitsrecht mit den Grundzielen der Freiheit der Arbeits- und Berufswahl und des Verbots der Zwangs- und Kinderarbeit. </p>
<p>IV.3 Zwischenstaatliche &#214;ffnung der Arbeitssektoren<br />
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, verpflichten sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europ&#228;ischen Union oder den Vereinten Nationen ihre Arbeitssektoren gegen&#252;ber den B&#252;rgern aller anderen Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, Schritt weise zu &#246;ffnen.</p>
<p>IV.4 Durchl&#228;ssigkeit der Bildungssysteme<br />
Entwicklungen der Selbstorganisation von Bildung sind grunds&#228;tzlich zu f&#246;rdern und die herk&#246;mmlichen Institutionen insbesondere der Erwachsenbildung, etwa die der Kommunen und Gewerkschaften, gegen&#252;ber diesen durchl&#228;ssiger zu gestalten. Auf die schwerwiegende institutionelle Krise unseres Bildungssystems muss so mit einer &#214;ffnung der alten Institutionen reagiert werden. Die Vernetzung dieser Institutionen mit Formen der Selbstorganisation von Bildung kann durch den Soziallohn erm&#246;glicht werden und soll so subjektive Zug&#228;nge zu den gesellschaftlichen Wertsch&#246;pfungsprozessen der Wissensgesellschaft erm&#246;glichen (horizontale &#214;ffnung). Parallel hierzu ist die Schichten- und Klassenundurchl&#228;ssigkeit und somit das Paradigma der Selektionsorientierung des Schulsystems abzubauen und durch eines der Integration zu ersetzen (vertikale &#214;ffnung). Schlie&#223;lich ist eine zwischenstaatliche &#214;ffnung der Bildungssysteme zwischen den Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingef&#252;hrt haben oder entwickeln, anzustreben (transversale &#214;ffnung). </p>
<p>Der erweiterte vollst&#228;ndige Text ist hier auf der Seite der Gr&#252;nen NRW zu finden:</p>
<p><a href="http://forum.gruene-nrw.de/forum/zeigen/beitrag/hintergruende-informationen/positionspapiere-und-gastbeitraege/rzion-die-zeit-die-uns-bleibt-gruener-aufbruch-in-ein-neues-arbeits-und-sozialstaatsparadigma/index.html" rel="nofollow"></a><a href='http://forum.gruene-nrw.de/forum/zeigen/beitrag/hintergruende-informationen/positionspapiere-und-gastbeitraege/rzion-die-zeit-die-uns-bleibt-gruener-aufbruch-in-ein-neues-arbeits-und-sozialstaatsparadigma/index.html'>http://forum.gruene-nrw.de/forum/zeigen/beitrag/hintergruende-informationen/positionspapiere-und-gastbeitraege/rzion-die-zeit-die-uns-bleibt-gruener-aufbruch-in-ein-neues-arbeits-und-sozialstaatsparadigma/index.html</a></p>
<p>Liebe Gr&#252;&#223;e<br />
Robert Zion</p>
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	<item>
		<title>Von: albert</title>
		<link>http://www.grundsicherung-bw.de/2007/03/07/62/#comment-315</link>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Mar 2007 22:56:04 +0000</pubDate>
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		<description>und noch einiges bezogen auf die forderung nach formaler bildung:
&quot;Chancengleichheit ist weder eine Utopie noch eine Illusion. Die abstrakte Verwirklichung von Chancengleichheit im Bildungswesen oder durch das Bildungswesen ist nichts anderes als die Legitimation (oder Verschleierung) der Regeln und Verfahren, nach denen Menschen tats&#228;chlich in G&#252;teklassen eingeteilt werden. Mit diesen Regeln und Verfahren werden nicht nur bereits er&#246;rterte Pr&#228;missen, Zwecke und Konsequenzen, sondern auch die Kriterien anerkannt, hinsichtlich derer Erfolg versus Mi&#223;erfolg (h&#228;ufig v&#246;llig fraglos) jeweils definiert sind.&quot; (Helmut Heid 1988, S.11)

bildung ist im heutigen sozialsystem nicht m&#246;glich, eine selektion mithilfe formaler abschl&#252;sse und der sogenannten begabungsideologie schon:

&quot;In der f&#252;r das Bildungswesen konstitutiven &quot;Begabungsideologie&quot;, die &quot;soziale Privilegien in Verdienste umwandelt&quot;, sieht Bourdieu eine, wenn nicht die entscheidende &quot;Grundvoraussetzung des Schul- und Gesellschaftssystems&quot;. Die &quot;Begabungsideologie bietet nicht nur der Elite die M&#246;glichkeit, sich in ihrem Dasein gerechtfertigt zu sehen, sie tr&#228;gt auch dazu bei, den Angeh&#246;rigen der benachteiligten Klassen das Schicksal, das ihnen die Gesellschaft beschieden hat, als unentrinnbar scheinen zu lassen. Denn sie bringt sie dazu, das als naturbedingte Unf&#228;higkeit wahrzunehmen, was nur die Folge einer inferioren Lage ist, und redet ihnen ein, dass ihr soziales Los (das mit fortschreitender Rationalisierung der Gesellschaft immer enger mit ihrem schulischen Schicksal verkn&#252;pft ist) ihrer individuellen Natur, ihrem Mangel an Begabung geschuldet ist.&quot; In der Konsequenz f&#252;hre das zu einer unfreiwilligen Komplizenschaft der Beherrschten, zu einer Verkennung und Anerkennung, die f&#252;r Bourdieu einem stillschweigenden Einverst&#228;ndnis, einem &quot;Akzeptieren der Unterdr&#252;ckung&quot; gleichkommt. Der &quot;egalit&#228;re Mythos&quot; der &quot;befreienden Schule&quot; verhindert so &quot;die Entdeckung der Schule als konservativ und ungerecht, obwohl, und ich f&#252;ge hinzu, weil sie formal gerecht ist.&quot; Dieser Mechanismus zur Perpetuierung sozialer Ungleichheit funktioniert &quot;um so besser, je vollkommener die formale Gleichheit realisiert ist.&quot; Diese &quot;charismatische Ideologie&quot; der Begabung oder Kompetenz beruht in also hohem Ma&#223;e auf Naturalisierung, das hei&#223;t dem Versuch, sozial Bedingtes und Gewordenes als nat&#252;rlich erscheinen zu lassen, als &quot;fraglos Gegebenes.&quot; Insofern &quot;leistet das Schulsystem einen Beitrag zur Legitimierung der sozialen und &#246;konomischen Ungleichheit, indem es einer sozialen Ordnung, die auf der &#220;bertragung &#246;konomischen und immer st&#228;rker auch kulturellen Kapitals beruht, den Anschein einer Ordnung verleiht, die auf schulischen Verdiensten und individueller Begabung basiert.&quot; &quot;http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=8387&amp;ausgabe=200508</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>und noch einiges bezogen auf die forderung nach formaler bildung:<br />
&#8220;Chancengleichheit ist weder eine Utopie noch eine Illusion. Die abstrakte Verwirklichung von Chancengleichheit im Bildungswesen oder durch das Bildungswesen ist nichts anderes als die Legitimation (oder Verschleierung) der Regeln und Verfahren, nach denen Menschen tats&#228;chlich in G&#252;teklassen eingeteilt werden. Mit diesen Regeln und Verfahren werden nicht nur bereits er&#246;rterte Pr&#228;missen, Zwecke und Konsequenzen, sondern auch die Kriterien anerkannt, hinsichtlich derer Erfolg versus Mi&#223;erfolg (h&#228;ufig v&#246;llig fraglos) jeweils definiert sind.&#8221; (Helmut Heid 1988, S.11)</p>
<p>bildung ist im heutigen sozialsystem nicht m&#246;glich, eine selektion mithilfe formaler abschl&#252;sse und der sogenannten begabungsideologie schon:</p>
<p>&#8220;In der f&#252;r das Bildungswesen konstitutiven &#8220;Begabungsideologie&#8221;, die &#8220;soziale Privilegien in Verdienste umwandelt&#8221;, sieht Bourdieu eine, wenn nicht die entscheidende &#8220;Grundvoraussetzung des Schul- und Gesellschaftssystems&#8221;. Die &#8220;Begabungsideologie bietet nicht nur der Elite die M&#246;glichkeit, sich in ihrem Dasein gerechtfertigt zu sehen, sie tr&#228;gt auch dazu bei, den Angeh&#246;rigen der benachteiligten Klassen das Schicksal, das ihnen die Gesellschaft beschieden hat, als unentrinnbar scheinen zu lassen. Denn sie bringt sie dazu, das als naturbedingte Unf&#228;higkeit wahrzunehmen, was nur die Folge einer inferioren Lage ist, und redet ihnen ein, dass ihr soziales Los (das mit fortschreitender Rationalisierung der Gesellschaft immer enger mit ihrem schulischen Schicksal verkn&#252;pft ist) ihrer individuellen Natur, ihrem Mangel an Begabung geschuldet ist.&#8221; In der Konsequenz f&#252;hre das zu einer unfreiwilligen Komplizenschaft der Beherrschten, zu einer Verkennung und Anerkennung, die f&#252;r Bourdieu einem stillschweigenden Einverst&#228;ndnis, einem &#8220;Akzeptieren der Unterdr&#252;ckung&#8221; gleichkommt. Der &#8220;egalit&#228;re Mythos&#8221; der &#8220;befreienden Schule&#8221; verhindert so &#8220;die Entdeckung der Schule als konservativ und ungerecht, obwohl, und ich f&#252;ge hinzu, weil sie formal gerecht ist.&#8221; Dieser Mechanismus zur Perpetuierung sozialer Ungleichheit funktioniert &#8220;um so besser, je vollkommener die formale Gleichheit realisiert ist.&#8221; Diese &#8220;charismatische Ideologie&#8221; der Begabung oder Kompetenz beruht in also hohem Ma&#223;e auf Naturalisierung, das hei&#223;t dem Versuch, sozial Bedingtes und Gewordenes als nat&#252;rlich erscheinen zu lassen, als &#8220;fraglos Gegebenes.&#8221; Insofern &#8220;leistet das Schulsystem einen Beitrag zur Legitimierung der sozialen und &#246;konomischen Ungleichheit, indem es einer sozialen Ordnung, die auf der &#220;bertragung &#246;konomischen und immer st&#228;rker auch kulturellen Kapitals beruht, den Anschein einer Ordnung verleiht, die auf schulischen Verdiensten und individueller Begabung basiert.&#8221; &#8220;http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=8387&amp;ausgabe=200508</p>
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	</item>
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		<title>Von: albert</title>
		<link>http://www.grundsicherung-bw.de/2007/03/07/62/#comment-314</link>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Mar 2007 22:38:33 +0000</pubDate>
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		<description>....herr kuhns vorstellung was gerechtigkeit ist und wie man sie erreicht stammt aus einer zeit, in der man glaubte, dass man tats&#228;chlich chancengleichheit erreichen kann. aus einer zeit, in der man glaubte, dass man chancengleichheit durch bildung erreichen kann. wir wissen heute aber, dass das projekt der chancengleichheit insgesamt nicht funktioniert hat. in der bildungsdebatte nennt man das bildungsparadox. http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsparadox 
nicht nur aus dieser erfahrung sondern beispielsweise auch aus der erfahrung mit entwicklungshilfen wissen wir, dass eben nicht investitionen in &quot;objekte&quot; oder strukturen eine nachhaltige wirkung haben. wir m&#252;ssen in das subjekt investieren, weil nur das subjekt selbst f&#252;r seine gerechtigkeit sorgen kann. daher ist f&#252;r mich die argumentation grundsicherung+gerechtigkeit+bildung ein ideologisches festhalten an der macht. schlimmer noch, und es mag vielleicht absurd und auf den ersten blick unverst&#228;ndlich klingen, meiner meinung nach verst&#228;rkt aktuell jede forderung nach mehr formaler bildung den ausschluss gro&#223;er teile der bev&#246;lkerung aus dem arbeitsmarkt. da kann ich der forderung des &quot;aktionsrates bildung&quot; nach der abschaffung pseudomeritokratischer formalismen nur f&#252;r richtig hei&#223;en.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;.herr kuhns vorstellung was gerechtigkeit ist und wie man sie erreicht stammt aus einer zeit, in der man glaubte, dass man tats&#228;chlich chancengleichheit erreichen kann. aus einer zeit, in der man glaubte, dass man chancengleichheit durch bildung erreichen kann. wir wissen heute aber, dass das projekt der chancengleichheit insgesamt nicht funktioniert hat. in der bildungsdebatte nennt man das bildungsparadox. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsparadox" rel="nofollow"></a><a href='http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsparadox'>http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsparadox</a><br />
nicht nur aus dieser erfahrung sondern beispielsweise auch aus der erfahrung mit entwicklungshilfen wissen wir, dass eben nicht investitionen in &#8220;objekte&#8221; oder strukturen eine nachhaltige wirkung haben. wir m&#252;ssen in das subjekt investieren, weil nur das subjekt selbst f&#252;r seine gerechtigkeit sorgen kann. daher ist f&#252;r mich die argumentation grundsicherung+gerechtigkeit+bildung ein ideologisches festhalten an der macht. schlimmer noch, und es mag vielleicht absurd und auf den ersten blick unverst&#228;ndlich klingen, meiner meinung nach verst&#228;rkt aktuell jede forderung nach mehr formaler bildung den ausschluss gro&#223;er teile der bev&#246;lkerung aus dem arbeitsmarkt. da kann ich der forderung des &#8220;aktionsrates bildung&#8221; nach der abschaffung pseudomeritokratischer formalismen nur f&#252;r richtig hei&#223;en.</p>
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		<title>Von: albert</title>
		<link>http://www.grundsicherung-bw.de/2007/03/07/62/#comment-313</link>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Mar 2007 22:13:55 +0000</pubDate>
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		<description>ich sch&#228;tze das engagement der gr&#252;nen bezogen auf die frage der k&#252;nftigen sozialpolitik und m&#246;chte selbstverst&#228;ndlich nicht alle in den gleichen topf werfen. aber das herrische auftreten einiger gr&#252;ner spitzenpolitiker gef&#228;llt mir &#252;berhaupt nicht. es ist sch&#246;n zu lesen, dass die basis f&#252;r das bedingungslose grundeinkommen ist und ich hoffe, dass ich hier im blog die eindr&#252;cke aus berlin mitbekommen werde. habe gerade eben einiges schon in der taz online lesen k&#246;nnen. aber wenn es im november auf einen kompromis zwischen der spitze (grundsicherung) und basis (grundeinkommen) hinauslaufen soll und das ergebnis dann so ein mischmasch (also alternative B) sein wird, dann bin ich sehr entt&#228;uscht. ich kann das verhalten der gr&#252;nen dann nur als ein strategisches segeln im wind der bge-bewegung jedoch immernoch im segelschiff namens bismarck verstehen. ich habe herrn kuhn pers&#246;nlich im gespr&#228;ch mit herrn werner erlebt und muss ehrlich gestehen, dass die haltung herrn kuhns doch sehr bevormundend wirkt. f&#252;r mich r&#252;hrt herrn kuhns gerechtigkeitssinn aus einer zeit, in der es darum ging, das wenige gerecht zu verteilen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich sch&#228;tze das engagement der gr&#252;nen bezogen auf die frage der k&#252;nftigen sozialpolitik und m&#246;chte selbstverst&#228;ndlich nicht alle in den gleichen topf werfen. aber das herrische auftreten einiger gr&#252;ner spitzenpolitiker gef&#228;llt mir &#252;berhaupt nicht. es ist sch&#246;n zu lesen, dass die basis f&#252;r das bedingungslose grundeinkommen ist und ich hoffe, dass ich hier im blog die eindr&#252;cke aus berlin mitbekommen werde. habe gerade eben einiges schon in der taz online lesen k&#246;nnen. aber wenn es im november auf einen kompromis zwischen der spitze (grundsicherung) und basis (grundeinkommen) hinauslaufen soll und das ergebnis dann so ein mischmasch (also alternative B) sein wird, dann bin ich sehr entt&#228;uscht. ich kann das verhalten der gr&#252;nen dann nur als ein strategisches segeln im wind der bge-bewegung jedoch immernoch im segelschiff namens bismarck verstehen. ich habe herrn kuhn pers&#246;nlich im gespr&#228;ch mit herrn werner erlebt und muss ehrlich gestehen, dass die haltung herrn kuhns doch sehr bevormundend wirkt. f&#252;r mich r&#252;hrt herrn kuhns gerechtigkeitssinn aus einer zeit, in der es darum ging, das wenige gerecht zu verteilen.</p>
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		<title>Von: Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)</title>
		<link>http://www.grundsicherung-bw.de/2007/03/07/62/#comment-312</link>
		<dc:creator>Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Mar 2007 17:45:16 +0000</pubDate>
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		<description>Silke, das scheinen mir zwei sehr wichtige Punkte zu sein -- bei Punkt 1 sehe ich nichts, was aus dieser Perspektive gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen spricht, bei Punkt 2 geht es ja gerade um Flexibilit&#228;t. D.h. um Leute, die eben nicht sagen k&#246;nnen, dieses Jahr werde ich so und so viel Euro verdient haben, sondern bei denen das von Monat zu Monat schwankt, und im Schnitt vielleicht gerade &#252;ber oder gerade unter einer Bed&#252;rftigkeitspr&#252;fung landet. Damit scheiden Modelle mit strikter Bed&#252;rftigkeitspr&#252;fung als L&#246;sung f&#252;r derartige Lebenssituationen m.E. aus. Vielleicht m&#252;sstest Du zu Negativer Einkommenssteuer und Progressivmodell noch was schreiben -- was ich mir darunter vorstelle, w&#252;rde in beiden F&#228;llen hei&#223;en, das am Jahresende abgrechnet wird -- und wenn die Durststrecke in einem flexibel-prek&#228;ren Job dummerweise zwischen Mai und August liegt, dann muss halt ein paar Monate gewartet werden ... Insofern klingt f&#252;r mich auch da ein Grundeinkommen besser.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Silke, das scheinen mir zwei sehr wichtige Punkte zu sein &#8212; bei Punkt 1 sehe ich nichts, was aus dieser Perspektive gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen spricht, bei Punkt 2 geht es ja gerade um Flexibilit&#228;t. D.h. um Leute, die eben nicht sagen k&#246;nnen, dieses Jahr werde ich so und so viel Euro verdient haben, sondern bei denen das von Monat zu Monat schwankt, und im Schnitt vielleicht gerade &#252;ber oder gerade unter einer Bed&#252;rftigkeitspr&#252;fung landet. Damit scheiden Modelle mit strikter Bed&#252;rftigkeitspr&#252;fung als L&#246;sung f&#252;r derartige Lebenssituationen m.E. aus. Vielleicht m&#252;sstest Du zu Negativer Einkommenssteuer und Progressivmodell noch was schreiben &#8212; was ich mir darunter vorstelle, w&#252;rde in beiden F&#228;llen hei&#223;en, das am Jahresende abgrechnet wird &#8212; und wenn die Durststrecke in einem flexibel-prek&#228;ren Job dummerweise zwischen Mai und August liegt, dann muss halt ein paar Monate gewartet werden &#8230; Insofern klingt f&#252;r mich auch da ein Grundeinkommen besser.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: albert</title>
		<link>http://www.grundsicherung-bw.de/2007/03/07/62/#comment-292</link>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Mar 2007 19:03:53 +0000</pubDate>
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		<description>@till: ehrlich gesagt kann ich einen konses &#252;ber das grundeinkommen hier im blog &#252;berhaupt nicht feststellen. der gegensatz zwischen einem bge und einer grundsicherung f&#228;llt hier im blog zu gunsten der grundsicherung. und immer wieder wird diese realit&#228;tskurve gezogen. anscheinend habe wir alle gelernt, dass es sehr stark ist zu behaupten, man sei ein realist. man hat automatisch dann die f&#252;hrungsrolle. gelernt ist auch, dass man nicht nur dabei stehen bleibt. man disqualifiziert seine gegner und stabilisiert seine meinung mit einer dann &quot;realistischeren&quot;  differenzierung. doch es gab durchaus teilnehmer an der diskussion, denen es ernst war um das wirkliche bedingungslose grundeinkommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@till: ehrlich gesagt kann ich einen konses &#252;ber das grundeinkommen hier im blog &#252;berhaupt nicht feststellen. der gegensatz zwischen einem bge und einer grundsicherung f&#228;llt hier im blog zu gunsten der grundsicherung. und immer wieder wird diese realit&#228;tskurve gezogen. anscheinend habe wir alle gelernt, dass es sehr stark ist zu behaupten, man sei ein realist. man hat automatisch dann die f&#252;hrungsrolle. gelernt ist auch, dass man nicht nur dabei stehen bleibt. man disqualifiziert seine gegner und stabilisiert seine meinung mit einer dann &#8220;realistischeren&#8221;  differenzierung. doch es gab durchaus teilnehmer an der diskussion, denen es ernst war um das wirkliche bedingungslose grundeinkommen.</p>
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