Aktuelle Bezüge zur GSE-Debatte
Wie gerade im Kommentar zu Tills Beitrag geschrieben, würde ich gerne die Debatte etwas ins Realitätsbezogenere locken. Und deshalb zwei Aspekte ansprechen, die gerade in der aktuellen politischen Debatte eine Rolle spielen.
1) Ein wesentlicher Gedanke von GSE-Modellen ist ja, eine individuelle Leistung zu schaffen, die nicht von PartnerIn oder anderen Familienmitgliedern abhängt. Viel Unmut an Hartz-IV macht sich an der Beschnüffelung der Privatsphäre fest, die genau wegen des PartnerInnenbezugs notwenig ist. Die Bewegung, die -endlich!- in die Debatte um Veränderungen beim Ehegattensplitting gekommen ist, schafft Raum für von der PartnerIn unabhängigen Sozialleistungen. Denn es wäre wenig stimmig, in “guten Zeiten” den Verdienst als gemeinsamen behandeln zu lassen, in “schlechten” (wenn einE PartnerIn arbeitslos ist), getrennt behandelt werden zu wollen. Ein wenigstens reduziertes Ehegattensplitting oder gar ein Realsplitting (es wird nur das steuerlich gegengerechnet, was in echt an die PartnerIn weitergegeben wurde) ebnet den Weg, Sozialleistungen vom Partnereinkommen abzukoppeln. Wollen wir das?
2) Beim nächsten Punkt geht es um Niedrigeinkommen, Existenzgründung, kleine Selbständigkeit, flexibel-instabile Erwerbsbiographien. Wie schaffen wir es, hier effizient und praktikabel zu unterstützen? Ist hier, um den abschreckenden Transferentzug (d.h. zu viel was mensch dazuverdient wird den Transferleistungen direkt gegengerechnet – verdienen lohnt sich zumindest finanziell kaum), eine bedarfsunabhängige Leistung gefragt? Oder eher eine bedarfsabhängige, aber effizientere als zusätzliches Hartz IV, wie z.B. eine Negative Einkommenssteuer? Oder ist bei Niedrigeinkommen der richtigere Weg, durch das Progressivmodell dafür zu sorgen, dass mehr im Geldbeutel ankommt?
Am 7. März 2007 um 20:03 Uhr
@till: ehrlich gesagt kann ich einen konses über das grundeinkommen hier im blog überhaupt nicht feststellen. der gegensatz zwischen einem bge und einer grundsicherung fällt hier im blog zu gunsten der grundsicherung. und immer wieder wird diese realitätskurve gezogen. anscheinend habe wir alle gelernt, dass es sehr stark ist zu behaupten, man sei ein realist. man hat automatisch dann die führungsrolle. gelernt ist auch, dass man nicht nur dabei stehen bleibt. man disqualifiziert seine gegner und stabilisiert seine meinung mit einer dann “realistischeren” differenzierung. doch es gab durchaus teilnehmer an der diskussion, denen es ernst war um das wirkliche bedingungslose grundeinkommen.
Am 11. März 2007 um 18:45 Uhr
Silke, das scheinen mir zwei sehr wichtige Punkte zu sein — bei Punkt 1 sehe ich nichts, was aus dieser Perspektive gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen spricht, bei Punkt 2 geht es ja gerade um Flexibilität. D.h. um Leute, die eben nicht sagen können, dieses Jahr werde ich so und so viel Euro verdient haben, sondern bei denen das von Monat zu Monat schwankt, und im Schnitt vielleicht gerade über oder gerade unter einer Bedürftigkeitsprüfung landet. Damit scheiden Modelle mit strikter Bedürftigkeitsprüfung als Lösung für derartige Lebenssituationen m.E. aus. Vielleicht müsstest Du zu Negativer Einkommenssteuer und Progressivmodell noch was schreiben — was ich mir darunter vorstelle, würde in beiden Fällen heißen, das am Jahresende abgrechnet wird — und wenn die Durststrecke in einem flexibel-prekären Job dummerweise zwischen Mai und August liegt, dann muss halt ein paar Monate gewartet werden … Insofern klingt für mich auch da ein Grundeinkommen besser.
Am 11. März 2007 um 23:13 Uhr
ich schätze das engagement der grünen bezogen auf die frage der künftigen sozialpolitik und möchte selbstverständlich nicht alle in den gleichen topf werfen. aber das herrische auftreten einiger grüner spitzenpolitiker gefällt mir überhaupt nicht. es ist schön zu lesen, dass die basis für das bedingungslose grundeinkommen ist und ich hoffe, dass ich hier im blog die eindrücke aus berlin mitbekommen werde. habe gerade eben einiges schon in der taz online lesen können. aber wenn es im november auf einen kompromis zwischen der spitze (grundsicherung) und basis (grundeinkommen) hinauslaufen soll und das ergebnis dann so ein mischmasch (also alternative B) sein wird, dann bin ich sehr enttäuscht. ich kann das verhalten der grünen dann nur als ein strategisches segeln im wind der bge-bewegung jedoch immernoch im segelschiff namens bismarck verstehen. ich habe herrn kuhn persönlich im gespräch mit herrn werner erlebt und muss ehrlich gestehen, dass die haltung herrn kuhns doch sehr bevormundend wirkt. für mich rührt herrn kuhns gerechtigkeitssinn aus einer zeit, in der es darum ging, das wenige gerecht zu verteilen.
Am 11. März 2007 um 23:38 Uhr
….herr kuhns vorstellung was gerechtigkeit ist und wie man sie erreicht stammt aus einer zeit, in der man glaubte, dass man tatsächlich chancengleichheit erreichen kann. aus einer zeit, in der man glaubte, dass man chancengleichheit durch bildung erreichen kann. wir wissen heute aber, dass das projekt der chancengleichheit insgesamt nicht funktioniert hat. in der bildungsdebatte nennt man das bildungsparadox. http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsparadox
nicht nur aus dieser erfahrung sondern beispielsweise auch aus der erfahrung mit entwicklungshilfen wissen wir, dass eben nicht investitionen in “objekte” oder strukturen eine nachhaltige wirkung haben. wir müssen in das subjekt investieren, weil nur das subjekt selbst für seine gerechtigkeit sorgen kann. daher ist für mich die argumentation grundsicherung+gerechtigkeit+bildung ein ideologisches festhalten an der macht. schlimmer noch, und es mag vielleicht absurd und auf den ersten blick unverständlich klingen, meiner meinung nach verstärkt aktuell jede forderung nach mehr formaler bildung den ausschluss großer teile der bevölkerung aus dem arbeitsmarkt. da kann ich der forderung des “aktionsrates bildung” nach der abschaffung pseudomeritokratischer formalismen nur für richtig heißen.
Am 11. März 2007 um 23:56 Uhr
und noch einiges bezogen auf die forderung nach formaler bildung:
“Chancengleichheit ist weder eine Utopie noch eine Illusion. Die abstrakte Verwirklichung von Chancengleichheit im Bildungswesen oder durch das Bildungswesen ist nichts anderes als die Legitimation (oder Verschleierung) der Regeln und Verfahren, nach denen Menschen tatsächlich in Güteklassen eingeteilt werden. Mit diesen Regeln und Verfahren werden nicht nur bereits erörterte Prämissen, Zwecke und Konsequenzen, sondern auch die Kriterien anerkannt, hinsichtlich derer Erfolg versus Mißerfolg (häufig völlig fraglos) jeweils definiert sind.” (Helmut Heid 1988, S.11)
bildung ist im heutigen sozialsystem nicht möglich, eine selektion mithilfe formaler abschlüsse und der sogenannten begabungsideologie schon:
“In der für das Bildungswesen konstitutiven “Begabungsideologie”, die “soziale Privilegien in Verdienste umwandelt”, sieht Bourdieu eine, wenn nicht die entscheidende “Grundvoraussetzung des Schul- und Gesellschaftssystems”. Die “Begabungsideologie bietet nicht nur der Elite die Möglichkeit, sich in ihrem Dasein gerechtfertigt zu sehen, sie trägt auch dazu bei, den Angehörigen der benachteiligten Klassen das Schicksal, das ihnen die Gesellschaft beschieden hat, als unentrinnbar scheinen zu lassen. Denn sie bringt sie dazu, das als naturbedingte Unfähigkeit wahrzunehmen, was nur die Folge einer inferioren Lage ist, und redet ihnen ein, dass ihr soziales Los (das mit fortschreitender Rationalisierung der Gesellschaft immer enger mit ihrem schulischen Schicksal verknüpft ist) ihrer individuellen Natur, ihrem Mangel an Begabung geschuldet ist.” In der Konsequenz führe das zu einer unfreiwilligen Komplizenschaft der Beherrschten, zu einer Verkennung und Anerkennung, die für Bourdieu einem stillschweigenden Einverständnis, einem “Akzeptieren der Unterdrückung” gleichkommt. Der “egalitäre Mythos” der “befreienden Schule” verhindert so “die Entdeckung der Schule als konservativ und ungerecht, obwohl, und ich füge hinzu, weil sie formal gerecht ist.” Dieser Mechanismus zur Perpetuierung sozialer Ungleichheit funktioniert “um so besser, je vollkommener die formale Gleichheit realisiert ist.” Diese “charismatische Ideologie” der Begabung oder Kompetenz beruht in also hohem Maße auf Naturalisierung, das heißt dem Versuch, sozial Bedingtes und Gewordenes als natürlich erscheinen zu lassen, als “fraglos Gegebenes.” Insofern “leistet das Schulsystem einen Beitrag zur Legitimierung der sozialen und ökonomischen Ungleichheit, indem es einer sozialen Ordnung, die auf der Übertragung ökonomischen und immer stärker auch kulturellen Kapitals beruht, den Anschein einer Ordnung verleiht, die auf schulischen Verdiensten und individueller Begabung basiert.” “http://www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=8387&ausgabe=200508
Am 12. März 2007 um 09:21 Uhr
Hallo,
alberts letzten Beiträge sind brillant und treffen einen Kern unseres Grünen Problems, das insbesondere bei Kuhn und Bütikofer darin besteht, sich über die Zukunft des Sozialen recht bequem eins “in die Tasche zu lügen”. Oder, neutraler ausgedrückt, die Gesellschaft von Morgen mit den Konzepten und Institutionen von Gestern entwerfen zu wollen. Darum auch eine Erweiterung meines Gastbeitrages auf diesem Blog:
Der Soziallohn und die Formulierung eines neuen Grünen Sozial(staats)paradigmas
I. Grüne Prinzipien und Ziele eines sozialen Bürgerrechtsvertrages
I.1 Soziallohn
Jeder Staatsbürger erhält qua Rechtsanspruch und ohne den Nachweis einer Gegenleistung an den Staat erbringen zu müssen von diesem einen Soziallohn. Der Soziallohn fungiert sozial als armutsfeste Grundsicherung, ökonomisch als bedingungsloses Grundeinkommen, kulturell als Bildungsguthaben und politisch als Grundrecht. Die Einführung des Soziallohnes erfolgt entweder als einmaliger oder als Schritt weiser Akt der Rechtssetzungen eines zu entwickelnden Weltbürgerrechtes zwischen den Bürgern und ihren Staaten nach Maßgabe der politischen Verfasstheiten der Staaten sowie zwischen den Staaten untereinander.
(Ziel: Der Soziallohn als Grundsicherung) Der Soziallohn entzieht das sozioökonomische Existenzminimum des Menschen den Allokationen der binnenwirtschaftlichen und internationalen Märkte und überführt dieses in die Sphäre der Bürgerrechte, lässt aber die Steuerungsfunktion der Märkte oberhalb der Armutsgrenze bestehen.
I.2 Gemeinwohlorientierter Arbeitssektor
Als komplementäres Element des Soziallohnes entwickeln und fördern die Staaten im einzelnen und untereinander einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor ohne Zwang.
(Ziel: Der Soziallohn als Grundeinkommen) Der gemeinwohlorientierte Arbeitssektor soll in Verbindung mit dem Soziallohn den Bürgern Zugang zu gesellschaftlichen Reproduktions- und Integrationsprozessen ermöglichen und die bestehenden ökonomischen Reproduktions- und Integrationssysteme der Arbeitsmärkte und öffentlichen Dienste als drittes Element ergänzen.
I.3 Öffentliche Bildung
Als komplementäres Element des Soziallohnes und des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors erhalten oder entwickeln die Staaten im einzelnen und untereinander für ihre Bürger frei zugängliche Systeme der öffentlichen Bildung.
(Ziel: Der Soziallohn als Bildungsguthaben) Die frei zugänglichen Systeme der öffentlichen Bildung sollen in Verbindung mit dem Soziallohn den Bürgern Zugang zu kulturellen und ökonomischen Reproduktions- und Integrationsprozessen ermöglichen.
I.4 Bewegungsfreiheit
Als komplementäres Element des Soziallohnes, des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors und der öffentlichen Bildung entwickeln und fördern die Staaten im einzelnen und untereinander die Garantie der Durchlässigkeit ihrer Grenzen für ihre Bürger sowie den inner- und zwischenstaatlichen Abbau von Schranken zwischen den gemeinwohlorientierten, öffentlichen und marktwirtschaftlichen Arbeitssektoren und den Systemen ihrer öffentlichen Bildung.
(Ziel: Der Soziallohn als Grundrecht) Die Förderung der Bewegungsfreiheit und der Abbau der Schranken sollen in Verbindung mit dem Soziallohn die allgemeinen Bürgerrechte in ein allgemeines Weltbürgerrecht überführen, dessen Garantie multipolar und staatsübergreifend Schritt weise entwickelt und gewährleistet werden kann.
II. Finanzierung, Höhe, Verhältnis und Angleichung des Soziallohnes
II.1 Finanzierung des Soziallohnes
Die Finanzierung des Soziallohnes erfolgt über die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess. Als Entnahmen gelten der Verbrauch von Gütern und natürlichen Ressourcen, sowie Vermögenseinkommen, Erbschaften und Kapitalerträge.
II.2 Höhe des Soziallohnes
Die Festsetzung der Höhe des Soziallohnes erfolgt in den einzelnen Staaten dynamisch und nach den Maßgaben der dortigen politischen Verfasstheit und des jeweils dort zu ermittelnden sozioökonomischen Existenzminimums.
II.3 Internationales Verhältnis des Soziallohnes
Die Feststellung des Vergleichs weisen Verhältnisses des Soziallohnes in den einzelnen Staaten, obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen.
II.4 Finanzierung der internationalen Angleichung des Soziallohnes
Die Aufgabe der Schritt weisen Angleichung des Soziallohnes obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen. Die Finanzierung der Angleichung des Soziallohnes erfolgt über die Erhebung von Steuern oder Abgaben auf den Wirtschaftsverkehr dieser Staaten untereinander.
III. Finanzierung der öffentlichen Bildungssysteme
III.1 Die Bildungssysteme als öffentliches Gut der Gesellschaft
Die Finanzierung der öffentlichen Bildungssysteme muss, sofern diese noch auf der Besteuerung von Lohnarbeit und unternehmerischer Tätigkeiten oder auf Gebühren beruht, analog zu der des Soziallohns vollständig auf die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess umgestellt werden. Die Bildungsinfrastruktur ist dabei auszubauen und kostenfrei zu stellen. Bildung als öffentliches Gut der Wissensgesellschaft soll somit, verstanden als subjektive und objektive Bedingung der Möglichkeit des Zugangs zu gesellschaftlichen Reproduktionsprozessen, der drohenden Verwandlung in marktfähige Eigentumstitel dauerhaft entzogen werden.
III.2 Der Soziallohn als Bildungsguthaben des Einzelnen
In der Lebens- und Arbeitszeitorganisation der Bürger fungiert der Soziallohn als dauerhaft garantiertes Bildungsguthaben, das die Erlangung von (Grund)Qualifikationen in der Selbstorganisation und von (inter)subjektiven Kompetenzen lebenslang ermöglichen soll.
IV. Durchlässigkeit der Grenzen, der Arbeitssektoren und der öffentlichen Bildungssysteme
IV.1 Öffnung der Grenzen
Hat ein Staat den Soziallohn für seine Bürger als Bürgerrecht eingeführt, so verpflichtet er sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen mit allen anderen Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, zu einer Schritt weisen Öffnung der Grenzen gegenüber allen Bürgern jener Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben. Um eine ungesteuerte Auswanderung von ärmeren in reichere Staaten zu vermeiden, kann eine Mindestaufenthaltszeit definiert werden, nach der den sich in den Partnerstaaten aufhaltenden BürgerInnen der dortige Soziallohn zusteht.
IV.2 Staatliche Öffnung der Arbeitssektoren
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, verpflichten sich zu einem Abbau von Schranken und Reglementierungen zwischen den marktwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinwohlorientierten Arbeitssektoren mittels einer Schritt weisen Überführung der Arbeits-, Beamten- und Zivilrechte in ein zu entwickelndes allgemeines Arbeitsrecht mit den Grundzielen der Freiheit der Arbeits- und Berufswahl und des Verbots der Zwangs- und Kinderarbeit.
IV.3 Zwischenstaatliche Öffnung der Arbeitssektoren
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, verpflichten sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen ihre Arbeitssektoren gegenüber den Bürgern aller anderen Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, Schritt weise zu öffnen.
IV.4 Durchlässigkeit der Bildungssysteme
Entwicklungen der Selbstorganisation von Bildung sind grundsätzlich zu fördern und die herkömmlichen Institutionen insbesondere der Erwachsenbildung, etwa die der Kommunen und Gewerkschaften, gegenüber diesen durchlässiger zu gestalten. Auf die schwerwiegende institutionelle Krise unseres Bildungssystems muss so mit einer Öffnung der alten Institutionen reagiert werden. Die Vernetzung dieser Institutionen mit Formen der Selbstorganisation von Bildung kann durch den Soziallohn ermöglicht werden und soll so subjektive Zugänge zu den gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozessen der Wissensgesellschaft ermöglichen (horizontale Öffnung). Parallel hierzu ist die Schichten- und Klassenundurchlässigkeit und somit das Paradigma der Selektionsorientierung des Schulsystems abzubauen und durch eines der Integration zu ersetzen (vertikale Öffnung). Schließlich ist eine zwischenstaatliche Öffnung der Bildungssysteme zwischen den Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, anzustreben (transversale Öffnung).
Der erweiterte vollständige Text ist hier auf der Seite der Grünen NRW zu finden:
http://forum.gruene-nrw.de/forum/zeigen/beitrag/hintergruende-informationen/positionspapiere-und-gastbeitraege/rzion-die-zeit-die-uns-bleibt-gruener-aufbruch-in-ein-neues-arbeits-und-sozialstaatsparadigma/index.html
Liebe Grüße
Robert Zion