Meinungsbild: „bedingungslos – gemischt – bedarfsabhängig“?
Wie gestalten wir zukünftig soziale Sicherheit? Mit dieser Frage sind wir angetreten und wollen eine offene Debatte führen. In diesem Sinne wurde in diesem Blog schon munter diskutiert. Dennoch wollen wir mit dieser Debatte auch konkreter werden, um eine baden-württembergische Position am Ende der Debatte auf der Landesdelegiertenkonferenz abstimmen zu können. Mit diesem Beitrag möchte ich anregen, dass wir mal ein Meinungsbild erstellen – eine erste kleine Zwischenbilanz – die Meinungen sollen zusammengetragen werden. Ausgangspunkt dieser Debatte war ja die Regionalkonferenz und eine Fragestellung von damals möchte ich hier also zur „Entscheidung“ stellen.
Die Frage lautet: Wie wollen wir die Menschen zukünftig absichern?
Zur Auswahl steht:
A: Alle Menschen erhalten ein einheitliches bedingungsloses Grundeinkommen.
B: Alle Menschen erhalten einen bedingungslosen Sockel – zusätzlich gibt es bedarfsabhängige, geprüfte Zusatzleistungen für besondere Lebenslagen.
C: Es gibt eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung.
Entscheidet euch für eine dieser drei Varianten und schreibt eine kurze Begründung dazu oder auch nicht.
In diesem Blog gibt es viele LeserInnen, das verraten uns die Zahlen. Auch eure Meinung interessiert uns!
Am 6. März 2007 um 10:33 Uhr
A
allerdings muss Krankenversicherung und ähnliches trotzdem sein.
Am 6. März 2007 um 10:46 Uhr
Hallo,
ich halte eine Entwicklung hin zum bedingungslosen Grundeinkommen unbedingt für notwendig und auch für machbar. Auch wenn ich die Finanzierungsfrage noch lange nicht als geklärt ansehe, so ist doch das Ziel richtig jedem Menschen ein auskömmliches Einkommen zu garantieren, ohne dass er sich dafür wie ein Bittsteller in Demutshaltung begeben muss.
Wer nicht mehr gezwungen ist, sich für Hungerlöhne abzurackern oder seine Lebenszeit mit erniedrigenden Ämtergängen zu verschwenden, wird wesentlich selbstbestimmter leben und sein Potential besser ausschöpfen können, was nicht nur ihm selbst, sondern auch der Gesellschaft als ganzes zugute kommt.
Das, was wir heute für den gewaltigen bürokratischen Überbau (Renternversicherung, Kindergeld, Arbeitslosenversicherung, Agentur für Arbeit…) ausgeben, um zu verwalten und zu kontrollieren, wäre als Geld, das bei den Menschen ankommt wesentlich besser eingesetzt.
Außerdem würde das Grundeinkommen dazu beitragen endlich die “Arbeit gegen Geld” als höchstes Gut unserer Gesellschaft vom Thron zu stoßen, was ja bisher dazu führt, dass sich Menschen ohne Arbeit mies vorkommen und sie von interessierten Kreisen auch noch als Sündenböcke für gesellschaftliche Probleme herangezogen werden.
Natürlich wäre ein solcher Paradigmenwechsel eine ganz enorme Herausforderung für unsere Gesellschaft und ich bin mir nicht sicher, dass wir das packen (nach den Reformerfahrungen der letzten Jahre) aber wenn wir das Ziel als richtig ansehen, dann muss es wenigstens versucht werden. Uns Grünen stünde es gut zu Gesicht hier die Diskussion voran zu treiben.
Ralf Frühwirt
Am 6. März 2007 um 13:13 Uhr
Unentschieden.
Eigentlich halte ich “A” — also ein bedingungsloses Grundeinkommen — für besser, befürchte jedoch, dass die Umsetzungs- und Transformationsprobleme auf dem Weg dahin zu groß sind. Deswegen wohl letztlich doch “B” — also die Mischung –, dann aber bitte mit einem ausreichend hohen bedingungslosen Sockel (also eher Richtung 800-1000 Euro als 500 Euro).
Am 6. März 2007 um 22:19 Uhr
Ich bin für Variante B. Auch, und das hat Ralf ja angesprochen, weil die Finanzierung des ganzen keineswegs geklärt ist. Eines sollte uns jedoch klar sein: Eine Erhöhung der Steuerbelastung für den Bürger darf das ganze nicht haben, denn das läßt sich nicht vermitteln.
Am 7. März 2007 um 19:53 Uhr
Hallo zusammen,
ich bin zufällig bei der Recherche auf Euren Blog gestoßen.
Überrascht hat mich (und auch die Moderatoren?) dabei Eure grundsätzliche Einigkeit. Könnte es sein, dass der Kreis in dem Ihr diskutiert etwas zu klein und homogen ist? Ihr seid ganz flink auf eine sehr konkrete Ebene gewechselt und verhandelt schon über Detailfragen. Dabei sind für mich auch nach einer Einarbeitung in das Thema die Grundfragen noch längst nicht geklärt. Um es dialektisch zu überspitzen: leider hilft uns Utopismus beim Bau von Utopien nicht wirklich weiter.
Problemlagen:
Volkswirtschaftliche Modelle zeichnen sich allesamt durch weitreichende und explizierte Annahmen aus, unter denen die Modellierung vorgenommen wird und welche als Kontextbedingungen bei der Interpretation der Ergebnisse beachtet werden müssen. Dieses Vorgehen dient der Komplexitätsreduktion unter multivariaten Bedingungen, diese herrschen auf der Welt zum Glück nunmal. Auf diese Weise wird die Darstellung komplexer Zusammenhange ermöglicht, allerdings auf einem abstrakt theoretischen Niveau. Deshalb gibt es auch kein ökonomisches Modell, welches die Realität erklären kann. Modelle erklären Zusammenhänge in Modellwelten. Ökonomen ist das bewusst, sie nutzen diese Heuristiken als das, was sie sind: als Hilfen zur Erklärung von Einzelphänomenen, welche zusammengefasst eine Ahnung vom Funktionieren des Gesamtsystems geben können.
In diesem Blog scheinen diese Begrenzungen jedoch ignoriert bzw. die Lücken und Unsicherheiten durch normative Wunschvorstellungen ergänzt zu werden. In der REALITÄT kann aufgrund der Unwägbarkeit der zukünftigen Entwicklung sehr vieler, sehr grundlegender Variablen keine Aussage über die Auswirkung eines Bürgereinkommens getroffen werden. Debatten über die konkrete Ausgestaltung (Steuerhöhe, Krankenversicherung, Bedarfsbezug etc.) sind Spekulationen, die auf sehr spezifischen Annahmen beruhen. Ihr könnt wählen ob das naiv, müßig oder politische Scharlatanerie ist.
Beispiele für zentrale, im Idealmodell konstant gehaltene Variablen in einem rigide gekoppelten Gesamtmodell sind 1. Menschliches Verhalten, 2. Binnenwirtschaftliche Reaktionen, 3. Außenwirtschaftliche Reaktionen.
Nur als Brainstorming, damit die utopistische “Reset Taste im Kopf” nicht klemmt:
1. Menschliches Verhalten:
Ausgehend von der Arbeitsmoral und Produktivität des derzeitigen Systems werden konkrete Prognosen über Kosten und Staatseinnahmen in Folge einer Umstellung auf ein Grundeinkommen getroffen. Dies sind heroische Annahmen [wo sich Marx verschätzt hat, sollte Lieschen Müller nicht überzeugend Gewissheit suggerieren]. Beispielhafte Unsicherheiten sind:
- Wie hoch müsste die Grundsicherung sein, um den Menschen die angestrebte ökonomische „Freiheit“ zu geben? Ist sie zu niedrig, bliebe der Druck zur Einkommenssicherung bestehen. Ist sie zu hoch, fällt der Anreiz, aus wirtschaftlichen Gründen (ich weiss, das ist nicht alles) eine Arbeit aufzunehmen weitestgehend weg. Ist das vollbracht, dann:
- Wie stark ist dann die hier gebetsmühlenartig suggerierte intrinsische Motivation der Menschen zur Arbeit? Und zu welcher Arbeit? Konkret: Welche Auswirkungen hätte eine Umkehr des bisherigen Anreizsystems? Der Müllwerker wird Millionär, der innovative Unternehmer lebt mit seinen Akademikern auf Hartz-Niveau, Forschen ist Ehre genug und sowieso ein großer Spaß?
Ok, ich weiss, dass ist überspitzt, es soll ja weitergearbeitet [und nach Mammon gestrebt werden] werden wie bisher, jedenfalls von 90% der Menschen die das System durch Konsum finanzieren müssen.
Ich will mir hier keine „ärmliche Perspektive“ auf die Menschheit nachsagen lassen, aber nach meinen Erfahrungen bspw. in der Intensivpflege, am Drehautomat oder bei der Nachtschicht im Aluminiumwerk lassen mich am menschlichen Drang zu diesen Tätigkeiten zweifeln. Werden wirklich mehr Bürger aus ihrem Sessel aufstehen und das Bier wegstellen um produktiv zu werden, als im Gegenzug andere, die heute mit 3 prekären Jobs subsistieren, den Wischmob weglegen? Wenn tatsächlich nur ein ZUSÄTZLICHER Bürger die neuen Freiheiten nutzt, und seinen Konsum auf Grundeinkommens-Niveau zurückfährt, dann muss die Berechnung der Finanzierbarkeit neu aufgestellt werden.
Das Grundeinkommen ist eine Funktion der Steuereinnahmen durch Konsum! Geht das eine zurück, wird das zur Verfügung stehende Geld auch abnehmen. Wenn dem so ist, wieviel Freiheit zur Freiheit bleibt dann den Menschen, bevor das System kolabiert?
2. Binnenwirtschaftliche Marktreaktionen
- Sollte das System funktionieren, so ist mittelfristig durch die Verlagerung des Konsumverhaltens (Yachten kauft man nur noch im Ausland, Fred von der Ecke kann sich dafür eine neue Hose (China?) leisten) eine Preisanpassung wahrscheinlich. Dieser Überhitzungseffekt könnte zu einer das Grundeinkommen aufzehrenden Inflation/Mitnahmeeffekt (bsp. Miete) führen. Die Folge wäre der zirkuläre Zwang, das Grundeinkommen an diese Entwicklung anzupassen (und letztlich wieder Umverteilung zu finanzieren).
- Wieso sollte Schwarzarbeit nicht mehr attraktiv sein? Dies würde bedeuten, dass nur der GÜTERkonsum besteuert sein müsste. Dienstleistungen (selbst die Dienstleistung eines Cappuccino im Kaffeehaus!) müssten steuerfrei sein, sonst besteht ein immens hoher Anreiz, diese Dienstleistungen nicht zu versteuern (Autoreparatur macht mein Freund Ali mal so, Privatrenovierung nur noch am Samstag, Putzfrau etc., mit den gesparten 50% kann man schon was anfangen).
3. Außenwirtschaftliche Beziehungen
- Wie werden die Investitionsströme verändert? Auch wenn ein „Ende des Wachstums“ als anzustrebender Zustand erscheinen mag: Einen Stillstand oder gar ein Gleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung entspricht nicht der Realität. Hat noch nie und kann in einer globalisierten Wirtschaft rein technisch nicht. Wenn wir in den letzten 10 Jahren als Konsumenten eine Stagnation und Präkariatisierung(?) erlebt haben, so war dieser Stillstand volkswirtschaftlich doch eine enorme Produktivitätssteigerung (und Verbesserung der Wettbewerbssituation Deutschlands durch Schaffung von Anreizen mittels kräftiger Gewinnausschüttung/Umverteilung). Diesem Mechanismus haben wir Zunahme der Arbeitslosigkeit, Rückgang der Arbeitslosigkeit, den knappen Erhalt unserer gesamtvolkswirtschaftlichen Position und damit auch die individuelle Existenzsicherung (Hartz) zu verdanken. Ganzschön verzwickt, aber nichts ist isoliert zu betrachten. Denn genausowenig wie sich “Reiche besteuern lassen”, lassen sie sich an der Wahl gewinnmaximierendster Investitionen hindern. Wenn nicht hier, dann halt in indische Kinder oder französische Atomreaktoren. Auf diese Investitionen ist die Volkswirtschaft angewiesen (ja, ist sie leider Gottes!). Wirkt sich das Grundeinkommen negativ auf die Produktivität, also den „Return on Investment“ aus, so bleiben die Investitionen aus und das schöne Gesamtmodell bricht zusammen. Fließt das Einkommen nicht mehr in Innovation, sondern in die miese Arbeit, die niemand mehr machen möchte, so macht Bildung und Risiko wirtschaftlich keinen so großen Sinn mehr. Wieder die Frage: Kann intrinsische Motivation diesen Anreizrückgang ausgleichen?
- Und weiter: Wie finanziert sich ein solches System in einer traditionellen Weltwirtschaft? Wenn wie bisher die MwSt. beim Export erstattet wird, bleiben für den Staat überhaupt keine Einnahmen hängen. Doof für einen Exportweltmeister. Wird die MwSt. auch von ausländischen Kunden genommen, so werden diese doppelt besteuert. Vielleicht will ja sowieso überhaupt niemand mehr einen so stressigen internationalen Auftrag ohne saftigen Gehaltsaufschlag annehmen. Der im globalen Wettbewerb festgelegte (niedrige) Preis für Arbeitskraft und der national geforderte Lohn laufen auseinander: “für die paar Kröten mehr noch malochen?” Egal welches szenario eintritt, offen ist dabei immer, wie sich die Konkurrenzfähigkeit des Standorts entwickelt.
- Um das System tragfähig zu machen, muss der bürokratische Aufwand radikal reduziert werden – Bürgergeld für alle eben. Wie lässt sich dieses Paradies nach außen abschließen? Nicht, dass ich der Welt keine Bürgergeld gönnen würde, aber es handelt sich wie erwähnt ja zumindest hinsichtlich des Teilnehmerkreises um die Utopie eines weitgehend geschlossenes Kreislaufsystems. Ein unkontrollierter Zufluss von Empfängern zerstört das Finanzierungsgleichgewicht rasch. Also doch wieder die gleichen bürokratischen Hürden für “externe” Empfänger? Und wie bisher: welcher Qualifizierte soll zuwandern, wenn andere Länder ihre Staatlichkeit immer noch “billiger” anbieten indem sie ihre Armen arm sein lassen?
FAZIT:
Die angeführten Fragen sind nur Beispiele und nicht vollständig durchdacht, aber als kritischer Kontrapunkt vielleicht ganz nützlich.
Aus meiner Sicht funktioniert das System nur, wenn die ceteris paribus Bedingung auf allen relevanten Variablen nicht nur angenommen, sondern auch tatsächlich zutreffen würde. Einfach anzunehmen, dass sich die faktisch 10.000.000 Arbeitslosen in Deutschland für 800 Euro im Monat wie wild in gemeinnützige Arbeit stürzen und alle bisherigen und dann systembedingten Lücken stopfen würden, halte ich für etwas gewagt. Das der intellektuelle Grünenfunktionär weiterhin arbeiten würde, als sei nichts passiert, will ich nicht in Abrede stellen. Ob die Mehrzahl der Bürger, die heute für kleines Geld stupide (aber direkt produktive, also wertschöpfende) Arbeit verrichten dies tun würden, ist schlicht nicht sicher. Da wie die schweizer Rechnung zeigt kein Puffer nach unten in der Finanzierung besteht, sondern nur u.U. eine knappe Null erreichbar ist, bedeuten schon geringe Abweichungen vom Idealmodell den Zusammenbruch des Systems.
Mal andersherum gefragt:
Wenn aber sowieso alle Arbeiten WOLLEN (wie angenommen), warum dann kein “Recht auf Arbeit”, d.h. ein Bürgergeld gegen gesellschaftlich sinnvolle Leistung? Ich weiss, klingt faschistoid, gibt es aber als Modellprojekt schon in ein paar ostdeutschen Kommunen.
Vor allem ist der Vorschlag – gemessen an der Realität des gewöhnlich arbeitenden Menschen, den man auch im Grundsicherungsmodell noch dringend braucht – gar nicht so abwegig: Wenn sich jeder seine Lücke suchen darf und muss, von mir aus mit Sabbatzeit und Urlaub etc., dann erhielte das System nicht nur einen sicheren kalkulatorischen “Boden” gegen Freeriding (ich weiss, ich misstraue den Menschen…). Fast noch wichtiger, das Konzept würde für eben diesen normalen Menschen auch hinsichtlich seiner bisherigen Normvorstellungen und Vorstellungkraft vertret- und durchsetzbar. Ein Konzept “Geld für nichts” ist es zumindest derzeit ganz sicher noch nicht.
Und die beste Utopie ist nichts ohne die Menschen, die darin leben WOLLEN!
Aber das bestehende System bietet auf alle Fälle genügend Ansatzpunkte für Reformen und Verbesserungen. Ich bin überzeugt das es effizienter und gerechter funktionieren kann.
(PS: auch wenn es die Länge des Beitrags suggeriert – ich bin nicht arbeitslos, verdiene netto abzüglich Miete und Rentenvorsorge aber auch nicht mehr als HartzIV. Was bin ich?)
Am 7. März 2007 um 20:13 Uhr
vielleicht ein ehemaliges mitglied des deutschen bundestages? http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,450834,00.html
Am 7. März 2007 um 21:56 Uhr
Ich bin für ein vernünftiges bge, das nach den Kriterien des Netzwerk Grundeinkommen existenzsichernd und basale Teilhabe ermöglichend sein muss, das wären mindestens 750 Euro netto. Wer sich mit dem soziokulturellen Existenzminimum beschäftigen will, für den steht ein Link zur fh-Frankfurt über die Bestandteile der Regelsätze im Thread “Gesunde Skepsis oder realistische Erwartungen”.
Nun scheint aber noch kein Finanzierungsmodell für ein bge in dieser Höhe vorzuliegen und vielleicht dauert es noch lange, bis das ausgereift ist, sodass wir vielleicht erst ein Übergangsmodell brauchen. Und da bin ich mir unentschieden, ob ich für die traditionelle Grüne Grundsicherung/Ein soziales Netz gegen die Armut vom BDK-Beschluss von 1997, das nach einem umfassenden Diskussionsprozess von Andrea Fischer vorgelegt worden war, bin, oder für die Grüne Grundsicherung von Thomas Poreski und Emmler.
Eine Weiterentwicklung der traditionellen Grundsicherung steht heute bei Google “Neue Grüne Grundsicherung” aus Berlin, aber ich will hier auch nochmal die ursprüngliche Grüne Grundsicherung von Andrea Fischer kurz darstellen. Die Daten entnehme ich aus der Broschüre “Die Grüne Grundsicherung, Ein soziales Netz gegen die Armut” von der Bundestagsfraktion “kompakt und fündig”, Januar 1998: Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe werden zusammengelegt. Die “Allgemeine Pauschale” (anderer Begriff für Regelsatz) beträgt für Alleinstehende 800 DM, dass sind heute mit Berücksichtigung der Inflation 463 Euro, und weitere Haushaltsmitglieder, egal ob Kind oder Erwachsener erhalten 70%. Die regionale Wohnkostenpauschale:”Die Pauschale errechnet sich aus der Durchschnittlichen Warmmiete, die Haushalte der entsprechenden Größe (also z.B. Ein-Personen-Haushalte, Zwei-Personen-Haushalte usw.) im Vorjahr in der jeweiligen Kommune zu bestreiten hatten, die Grundsicherung erhielten. Durch die Pauschalierung entfällt für einen großen Teil der Haushalte die aufwendige Einzellfallprüfung. Durch die Ausrichtung der Pauschalen auf das lokale Mietniveau wird das enorme Mietkostengefälle zwischen den verschiedenen Regionen und Kommunen berücksichtigt.” (Ich hab das hier so ausführlich ziziert, weil man wertvolle Elemente, die schon erarbeitet sind, auch auf andere Modelle übertragen könnte.) Für Erwerbsunfähige und Alte gibts einen 10%igen Mehrbedarf auf die allgemeine Pauschale. Die Warmmieten der Armen in Westdeutschland betragen in 2005 für Alleinstehende 312 Euro und für zwei Personen 413 Euro. Und pro Kind kommen dann noch so ca. 75 Euro dazu.
Also Alleinstehende bekommen über 750 Euro plus Krankenversicherung, Erwerbsunfähige über 800. H4 und Sozialhilfe beträgt im durchschnitt 650 oder 660 Euro.
Und das war bedarfsabhängig geplant, weil man die schlechten Erfahrungen mit H4 noch nicht kannte, und das müsste dann heute so gemacht werden, dass es zwar abhängig ist von Einkommensarmut aber nicht vom Einkommen des Partners oder anderer WG-Mitglieder. Dafür könnte man das Ehegattensplitting getrost abschaffen.
Und es war ein etwas abgemilderter Arbeitszwang vorgesehn, was auch damals schon umstritten war, und den Arbeitszwang könnte man aber je nach Mehrheiten auch jederzeit abschaffen. Beim englischen Income Support, das etwas höher sein soll als H4 soll es seit 1996 keine Arbeitspflicht mehr geben und die haben keine Probleme mit Arbeitslosigkeit. Hab ich im Sozialkompass Europa im Gesundheitsministerium gelesen, nur spärliche Informationen.
Und das Modell von Andrea Fischer sollte damals eine Kostensteigerung von 12 Mrd DM ergeben, also ca. 6 Mrd Euro.
Am 8. März 2007 um 01:20 Uhr
Natürlich möchte ich auch eine Stimme abgeben bei diesem Meinungsbild:
Ich bin ganz eindeutig für B:
Warum? Auch ich möchte ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, aber als existenzsichernder Sockel. Ich kann mich einfach nicht damit anfreunden, dass alle Menschen ausschließlich ein einheitliches Grundeinkommen bekommen – egal wie hoch dieses ausfällt. Die Menschen leben in unterschiedlichen Lebenslagen und können nicht durch ein einheitliches Grundeinkommen gleich gemacht werden. Kurzum – ich meine, ein Grundeinkommen darf und kann eine Sozialpolitik nicht ersetzen.
Am 8. März 2007 um 13:20 Uhr
Der Soziallohn und die Formulierung eines neuen Grünen Sozial(staats)paradigmas
I. Grüne Prinzipien und Ziele eines sozialen Bürgerrechtsvertrages
I.1 Soziallohn
Jeder Staatsbürger erhält qua Rechtsanspruch und ohne den Nachweis einer Gegenleistung an den Staat erbringen zu müssen von diesem einen Soziallohn. Der Soziallohn fungiert sozial als armutsfeste Grundsicherung, ökonomisch als bedingungsloses Grundeinkommen, kulturell als Bildungsguthaben und politisch als Grundrecht. Die Einführung des Soziallohnes erfolgt entweder als einmaliger oder als Schritt weiser Akt der Rechtssetzungen eines zu entwickelnden Weltbürgerrechtes zwischen den Bürgern und ihren Staaten nach Maßgabe der politischen Verfasstheiten der Staaten sowie zwischen den Staaten untereinander.
(Ziel: Der Soziallohn als Grundsicherung) Der Soziallohn entzieht das sozioökonomische Existenzminimum des Menschen den Allokationen der binnenwirtschaftlichen und internationalen Märkte und überführt dieses in die Sphäre der Bürgerrechte, lässt aber die Steuerungsfunktion der Märkte oberhalb der Armutsgrenze bestehen.
I.2 Gemeinwohlorientierter Arbeitssektor
Als komplementäres Element des Soziallohnes entwickeln und fördern die Staaten im einzelnen und untereinander einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor ohne Zwang.
(Ziel: Der Soziallohn als Grundeinkommen) Der gemeinwohlorientierte Arbeitssektor soll in Verbindung mit dem Soziallohn den Bürgern Zugang zu gesellschaftlichen Reproduktions- und Integrationsprozessen ermöglichen und die bestehenden ökonomischen Reproduktions- und Integrationssysteme der Arbeitsmärkte und öffentlichen Dienste als drittes Element ergänzen.
I.3 Öffentliche Bildung
Als komplementäres Element des Soziallohnes und des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors erhalten oder entwickeln die Staaten im einzelnen und untereinander für ihre Bürger frei zugängliche Systeme der öffentlichen Bildung.
(Ziel: Der Soziallohn als Bildungsguthaben) Die frei zugänglichen Systeme der öffentlichen Bildung sollen in Verbindung mit dem Soziallohn den Bürgern Zugang zu kulturellen und ökonomischen Reproduktions- und Integrationsprozessen ermöglichen.
I.4 Bewegungsfreiheit
Als komplementäres Element des Soziallohnes, des gemeinwohlorientierten Arbeitssektors und der öffentlichen Bildung entwickeln und fördern die Staaten im einzelnen und untereinander die Garantie der Durchlässigkeit ihrer Grenzen für ihre Bürger sowie den inner- und zwischenstaatlichen Abbau von Schranken zwischen den gemeinwohlorientierten, öffentlichen und marktwirtschaftlichen Arbeitssektoren und den Systemen ihrer öffentlichen Bildung.
(Ziel: Der Soziallohn als Grundrecht) Die Förderung der Bewegungsfreiheit und der Abbau der Schranken sollen in Verbindung mit dem Soziallohn die allgemeinen Bürgerrechte in ein allgemeines Weltbürgerrecht überführen, dessen Garantie multipolar und staatsübergreifend Schritt weise entwickelt und gewährleistet werden kann.
II. Finanzierung, Höhe, Verhältnis und Angleichung des Soziallohnes
II.1 Finanzierung des Soziallohnes
Die Finanzierung des Soziallohnes erfolgt über die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess. Als Entnahmen gelten der Verbrauch von Gütern und natürlichen Ressourcen, sowie Vermögenseinkommen, Erbschaften und Kapitalerträge.
II.2 Höhe des Soziallohnes
Die Festsetzung der Höhe des Soziallohnes erfolgt in den einzelnen Staaten dynamisch und nach den Maßgaben der dortigen politischen Verfasstheit und des jeweils dort zu ermittelnden sozioökonomischen Existenzminimums.
II.3 Internationales Verhältnis des Soziallohnes
Die Feststellung des Vergleichs weisen Verhältnisses des Soziallohnes in den einzelnen Staaten, obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen.
II.4 Finanzierung der internationalen Angleichung des Soziallohnes
Die Aufgabe der Schritt weisen Angleichung des Soziallohnes obliegt den Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen. Die Finanzierung der Angleichung des Soziallohnes erfolgt über die Erhebung von Steuern oder Abgaben auf den Wirtschaftsverkehr dieser Staaten untereinander.
III. Finanzierung der öffentlichen Bildungssysteme
III.1 Die Bildungssysteme als öffentliches Gut der Gesellschaft
Die Finanzierung der öffentlichen Bildungssysteme muss, sofern diese noch auf der Besteuerung von Lohnarbeit und unternehmerischer Tätigkeiten oder auf Gebühren beruht, analog zu der des Soziallohns vollständig auf die staatliche Erhebung von Steuern oder Abgaben auf Entnahmen aus dem gesellschaftlichen Produktionsprozess umgestellt werden. Die Bildungsinfrastruktur ist dabei auszubauen und kostenfrei zu stellen. Bildung als öffentliches Gut der Wissensgesellschaft soll somit, verstanden als subjektive und objektive Bedingung der Möglichkeit des Zugangs zu gesellschaftlichen Reproduktionsprozessen, der drohenden Verwandlung in marktfähige Eigentumstitel dauerhaft entzogen werden.
III.2 Der Soziallohn als Bildungsguthaben des Einzelnen
In der Lebens- und Arbeitszeitorganisation der Bürger fungiert der Soziallohn als dauerhaft garantiertes Bildungsguthaben, das die Erlangung von (Grund)Qualifikationen in der Selbstorganisation und von (inter)subjektiven Kompetenzen lebenslang ermöglichen soll.
IV. Durchlässigkeit der Grenzen, der Arbeitssektoren und der öffentlichen Bildungssysteme
IV.1 Öffnung der Grenzen
Hat ein Staat den Soziallohn für seine Bürger als Bürgerrecht eingeführt, so verpflichtet er sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen mit allen anderen Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben, zu einer Schritt weisen Öffnung der Grenzen gegenüber allen Bürgern jener Staaten, die den Soziallohn eingeführt haben. Um eine ungesteuerte Auswanderung von ärmeren in reichere Staaten zu vermeiden, kann eine Mindestaufenthaltszeit definiert werden, nach der den sich in den Partnerstaaten aufhaltenden BürgerInnen der dortige Soziallohn zusteht.18
IV.2 Staatliche Öffnung der Arbeitssektoren
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, verpflichten sich zu einem Abbau von Schranken und Reglementierungen zwischen den marktwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinwohlorientierten Arbeitssektoren mittels einer Schritt weisen Überführung der Arbeits-, Beamten- und Zivilrechte in ein zu entwickelndes allgemeines Arbeitsrecht mit den Grundzielen der Freiheit der Arbeits- und Berufswahl und des Verbots der Zwangs- und Kinderarbeit.
IV.3 Zwischenstaatliche Öffnung der Arbeitssektoren
Die Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, verpflichten sich in bi-, bzw. multilateralen Abkommen oder in der Koordination von Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen ihre Arbeitssektoren gegenüber den Bürgern aller anderen Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, Schritt weise zu öffnen.
IV.4 Durchlässigkeit der Bildungssysteme
Entwicklungen der Selbstorganisation von Bildung sind grundsätzlich zu fördern und die herkömmlichen Institutionen insbesondere der Erwachsenbildung, etwa die der Kommunen und Gewerkschaften, gegenüber diesen durchlässiger zu gestalten. Auf die schwerwiegende institutionelle Krise unseres Bildungssystems muss so mit einer Öffnung der alten Institutionen reagiert werden. Die Vernetzung dieser Institutionen mit Formen der Selbstorganisation von Bildung kann durch den Soziallohn ermöglicht werden und soll so subjektive Zugänge zu den gesellschaftlichen Wertschöpfungsprozessen der Wissensgesellschaft ermöglichen (horizontale Öffnung). Parallel hierzu ist die Schichten- und Klassenundurchlässigkeit und somit das Paradigma der Selektionsorientierung des Schulsystems abzubauen und durch eines der Integration zu ersetzen (vertikale Öffnung). Schließlich ist eine zwischenstaatliche Öffnung der Bildungssysteme zwischen den Staaten, die einen Soziallohn und einen gemeinwohlorientierten Arbeitssektor eingeführt haben oder entwickeln, anzustreben (transversale Öffnung).
Robert Zion