Gesunde Skepsis oder: Realistische Erwartungen an ein grünes Grundeinkommen

Es gibt viele Gründe, über ein Grundeinkommenskonzept als Lösungsansatz für die vielen Widersprüche unserer heutigen (Sozial-)Staatsverfassung nachzudenken. Die berechtigte Kritik am Bestehenden ist allerdings noch kein Nachweis dafür, dass eine grundsätzliche Alternative automatisch besser ist. Jede Alternative muss deshalb so konkret ausformuliert sein, dass sie nicht nur philosophischen, sondern auch politischen Maßstäben genügt. Sie muss sich an fachlichen Kriterien messen lassen kann: Unter welchen Bedingungen ist es finanzierbar, wie sind die Wechselwirkungen zum Arbeitsmarkt, zum Lohn-/Preisgefüge, für Familien bzw. das Zusammenleben mit Kindern, mit der Armuts- und Reichtumsdebatte, für die Ermöglichung von Existenzgründungen, für ein ermutigendes Sozialklima? Wer aber eine sachliche Skepsis nicht einfach vorschiebt, weil ihm die ganze Richtung nicht in sein Menschenbild passt, sollte allerdings auch zur Kenntnis nehmen: Maßstab einer Alternative zum heutigen Sozialstaatsgefüge ist NICHT, dass dadurch alle vorhandenen Probleme gelöst werden. Maßstab muss vielmehr sein: Erleichtert ein konkretes Alternativmodell eine Lösung, erschwert es sie oder ist es in Bezug auf andere gesellschaftliche Fragen zumindest neutral? Kurze (und hier auch verkürzte) Beispiele:

- Die Genderfrage wird durch ein Grundeinkommen nicht gelöst, aber eine eigenständige Existenzsicherung von Partner/innen ist sicher auch kein Nachteil.
- Auch mit einem Grundeinkommen wird es weiterhin demotivierte Menschen geben. Aber es werden sicher nicht mehr in der gerne demagogisch beschworenen “Hängematte”, wenn gleichzeitig die Zuverdienstmöglichkeiten drastisch verbessert werden (“Leistung lohnt sich und damit auch mehr Investitionen in die eigene Bildung”) und die bürokratische Drangsalierung beendet wird.
- Mit einem moderaten Grundeinkommen werden Menschen weniger erpressbar, eine Tätigkeit zu JEDEM Preis anzunehmen. Dennoch machen flankierende Mindestlohnregelungen absolut Sinn, weil nicht alle gleichermaßen selbstbewusst ihre iohre Verhandlungsposition nutzen können. Aber ebenso gilt: Mit einem Grundeinkommen sind Mindestlohnregelungen besser durchsetzbar.
- Man könnte sich darüber ärgern, dass ein Grundeinkommen auch der gerne zitierten “Millionärsgattin” zusteht. Das ist aber unerheblich, wenn – um im Klischee zu bleiben – sie und ihr “Göttergatte” mit einem Grundeinkommen in der Summe mehr Steuern bezahlen als nach dem heutigen System. Die seriöse Variante der gleichen Frage: Macht es Sinn, viel Geld auszugeben an Leute, die es gar nicht brauchen? Die Antwort: Wenn ab einer bestimmten Einkommenshöhe das Grundeinkommen nicht ausbezahlt wird, sondern gleich verrechnet wird (“negative Einkommensteuer”), fließt auch nicht unnötig Geld.
- Benachteiligte Menschen brauchen auch mit einem Grundeinkommen eine organisierte Unterstützung für die Integration ins Erwerbsleben. Das spricht aber nicht gegen das Konzept (denn diese Unterstützung bräuchten sie heute auch). Und mit einer Sockelleistung, die JEDER und JEDEM zusteht, ist für die Förderung benachteiligter Menschen zumindest schon einmal eine Grundlage da, auf der aufzubauen ist.

Zwei Schlussfolgerungen:
1. Eine Voraussetzung, um das Ganze zu akzeptieren, ist sicherlich ein freiheitliches und emanzipatorisches Menschenbild. Ein solches Menschenbild ist keineswegs naiv in Bezug auf Abgründe menschlicher Existenz, sondern gestaltet bewusst und lässt sich das Leben nicht vermiesen. In der Bildungsdebatte machen wir es vor, und dabei muss es nicht bleiben.
2. Ein gut konzipiertes Grundeinkommen ist kein Patentrezept oder ein Ersatz für grüne Fachpolitik in vielen Feldern, aber eine Grundlage für eine in der Summe BESSERE und erfolgversprechendere Politik.

Mit diesen Maßgaben haben Manuel Emmler und ich unser Modell einer “grünen Grundsicherung” gestrickt, basierend auf einer nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockelleistung und gegebenenfalls bedürftigkeitsgeprüften Sonderleistungen für spezielle Bedarfe. Das Modell ist durchgerechnet, aber nicht “fertig”, sondern wird mit vielen Inputs ständig weiterentwickelt. Und es hat wesentlichen Anteil daran, dass die innergrüne Diskussion über viele Etappen – LAG Wirschaft und Soziales, BAG Wirtschaft und Finanzen, Regionalkonferenzen, Zukunftskongress, Landes- und Bundesparteitage, Komissionen auf Landes und Bundesebene – innerhalb weniger Monate eine neue Qualität erreicht hat. Neugierig? Dann schaut doch mal rein: www.grundsicherung.org

45 Kommentare zu “Gesunde Skepsis oder: Realistische Erwartungen an ein grünes Grundeinkommen”

  1. stepan

    Thomas, Dein Papier ist auf alle Fälle interessant, lesenswert und wichtig, weil es schon zeigt, was heute schon möglich wäre, aber es gibt auch einige wichtige Einwände dazu:
    Sascha Liebermann von der Initiative “Freiheit statt Vollbeschäftigung” schickte mir kürzlich seine Anmerkungen zu Eurem Papier, die Du auch mal bei Gelegenheit lesen solltest (Link), darin sieht er einige Punkte nicht erfüllt, ohne die wir nicht wirklich von einem “bedingungslosen Grundeinkommen” sprechen können.

    Ich denke am Anfang dieser virtuellen Debatte wollten wir eben nicht fertige Modelle so wie Eures besprechen, dazu kommen wir früh genug. Es kann eigentlich auch nicht darum gehen, die Diskussion nur auf realpolitischer Machbarkeitsebene zu führen, sondern es sollte auch einige horizonterweiternde Gedanken geben, ansonsten bräuchten wir nur noch einige Zahlen hier und da zu ändern, hier ein paar Euro mehr, dort etwas weniger oder mehr Steuern und dann ab in den Gesetzgebungsapparat. Die Grundeinkommensdiskussion bietet die einmalige Chance grundsätzlich über neue gesellschaftliche Utopien nachzudenken. Schreib mal, was Du von Liebermanns Antwort hältst.

  2. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Was ich an dieser Stelle wichtig an Thomas Vorschlag finde, ist weniger das ausgearbeitete Modell (da bin ich mir selbst zum Beispiel noch überhaupt nicht sicher), sondern vor allem ein Punkt, der in dem langen Beitrag vielleicht etwas untergeht, aber für die Debatte hier prinzipiell wichtig ist:

    Erleichtert ein konkretes Alternativmodell eine Lösung, erschwert es sie oder ist es in Bezug auf andere gesellschaftliche Fragen zumindest neutral?

    Und diese Frage sollten wir uns glaube ich nicht nur in Bezug auf die ganz konkreten Modelle stellen, sondern auch auf die grundsätzlichen Richtungen, in die die Debatte gehen kann.

  3. Thomas Poreski

    Lieber Stephan,
    lieber Till,

    erstmal Dank an dich, Till, dass Du eine zentrale Botschaft nochmal hervorgehoben hast: Erleichtert ein konkretes Alternativmodell eine Lösung, erschwert es sie oder ist es in Bezug auf andere gesellschaftliche Fragen zumindest neutral?

    Das heißt aber auch, eine Debatte wird jenseits des – notwendigen und richtigen – philosophischen Diskurses politisch, wenn es konkret zur Sache geht. Und da stellen sich in Bezug auf die Unterstellungen und Bewertungen von Sascha Liebermann ebenso konkrete Fragen:
    - Wie glaubwürdig ist eine politische Strategie, die sich dadurch unangreifbar zu machen versucht, indem sie mit Maximalforderungen einsteigt und alles unterhalb abwertet (Motto: Erst den Teufel an die Wand malen, um ihn dann genüsslich auszutreiben – aufklärerisch ist das nicht!)? Und ganz nebenbei: Wie erfolgreich waren denn bisher solche Alles-oder-Nichts-Strategien? Ich denke, sie waren vor allem intellektuelle Selbstbefriedigung. Wer Mehrheiten organisieren will, muss nicht nur agitieren, sondern vor allem versuchen, “auf gleicher Augenhöhe” diejenigen skeptischen Menschen zu überzeugen, die nicht von vornherein ideologisch blockiert sind.
    - Ich will aber auch denen, die meinen Ansatz zu radikalpragmatisch finden, entgegen kommen – und deshalb ganz versöhnlich eine Testfrage für jedes Modell unterhalb der perfekten Utopie vorschlagen: Erleichtert ein konkretes und pragmatisches Modell heute noch utopisch erscheinende Entwicklungen, erschwert es sie oder ist es diesbezüglich zumindest neutral auszugestalten?

    Herzlichen Gruß

    Thomas

  4. Till Westermayer (Administration, KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Noch eine Fundsache: Diskussionsbeitrag hierzu bei Freiheit statt Vollbeschäftigung.

  5. Thomas Poreski

    Sascha Liebermann ist auf seine Weise schon drollig: Er verlangt als Grundlage für eine Veränderung erst mal eine Revolution. Das hört sich mutig an, ist aber genau das Gegenteil. Das zeigt sich da, wo er unsere – doch angeblich viel zu pragmatische Herangehensweise – ganz (struktur-)konservativ in Frage stellt, indem er behauptet, man könne die Folgen der von uns vorgeschlagenen Veränderungen gar nicht voraussagen. Also: Ganz präzise weiß mensch natürlich nie, wie sich Veränderungen auswirken. Es gibt aber durchaus anerkannte Indikatoren und Faktoren – dafür gibt es u.a. die Sozial- und Verhaltenswissenschaften sowie die Ökonomie -, anhand derer plausibel gemacht werden kann, ob eine bestimmte Reform eher positive/gewünschte oder negative/unerwünschte Wirkungen hat. Um hier eine reale Diskussionsbasis zu bekommen, muss mensch sich aber erst mal trauen, konkrete Vorschläge zu machen.

  6. albert

    sehr geehrter herr poreski, aber die beurteilung der auswirkung eines bedingungslosen grundeinkommens auf allmöglichen faktoren möchte ich dann, in ihrer perspektive gedacht, sowhol den menschen überlassen, die mit einem realitätssinn da rangehen, als auch die menschen zu einer beurteilung der künftigen entwicklungen auffordern, die mit einem möglichkeitssinn künftige entwicklungen einschätzen. wenn ich ehrlich sein soll, gaube auch ich nicht daran, dass empischie verhaltenspsychologie, wirtschaftswissenschafen oder sozialwissenschaften tatsächliche entwicklungen vorausschauen können. und genau daraus aber resultiert ja unsere angst vor wirklich kreativen entscheidungen. kreative entscheidungen sind aber gerade jetzt sehr nötig. und wenn ich schonwieder von investitionen in strukturen und in bildung lese, dann stelle ich fest, dass wir tatsächlich mutiger werden müssen.

  7. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Im Modell “Grüne Grundsicherung” von Thomas Poreski gibt es einige Unklarheiten, die zu höchster Skepsis Anlass bieten. Es wird gesagt, der Sockelbetrag beträgt 500 Euro und Bedürftige könnten zusätzlich Wohngeld beantragen. Diese Bedürftigen nennt er immer als Einzelfälle, aber nun kann man von 500 Euro keinesfalls leben, und dann müssten ja die sogenannten Einzelfälle Millionen von Leuten sein, dieselben, die heute auch schon auf H4 oder Sozialhilfe angewiesen sind. Und diese ganzen Wohngeldkosten sind im Modell noch gar nicht eingerechnet, sodass man einen falschen Eindruck bekommt, wenn man sich die Ergebnisse in den Tabellen anschaut. Ich will hier mal zur allgemeinen Aufklärung sagen, dass die Durchschnittsausgaben für einen alleinstehenden H4-Empfänger für Lebensunterhalt 650 Euro plus Krankenversicherung betragen. Und das ist zu wenig, das sagt auch die Bundestagsfraktion. Wenn ihr euch eingehender mit dem soziokulturellen Existenzminimum beschäftigen wollt, dann empfehle ich eine Studie über die Bestandteile der Regelsätze der FH-Frankfurt, die ist verlinkt im ersten Antwortbeitrag im Thread “Existenzminimum” des grünen Bundesforums. Übrigens würde die 1997 auf der BDK beschlossenen Grüne Grundsicherung/Ein soziales Netz gegen die Armut von Andrea Fischer in heutiger Kaufkraft ungefähr 750 Euro plus Krankenversicherung entsprechen.

  8. Till Westermayer (Administration)

    Hallo Gretel, ich nehme an, mit dem “Bundesforum” meinst Du das Forum der grünen Bundestagsfraktion? Da habe ich nichts gefunden, ist aber auch recht unübersichtlich (wollte den Link hier noch hinzufügen). Aber vermutlich geht es in eine ähnliche Richtung wie das, was in diesem ZEIT-Artikel von 2004 beschrieben wird, der mir bei der Suche unter die Finger gekommen ist.

  9. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Hallo Till, also der Thread “Existenzminimum” steht dort doch sogar gerade auf der ersten Seite. Der ZEIT-Artikel von 2004 war sehr aufklärerisch, aber was ich meine von der FH-Frankfurt, ist richtig wissenschaftlich, so dass man sich aus den Zahlen selbst ein Bild machen kann.

  10. Till Westermayer (Administration)

    Ah, jetzt: dein Beitrag dort und der zitierte Text von der FH Frankfurt.

  11. Thomas Poreski

    Zu Gretel und Till:
    Also erstmal: 1997 sollte die Grundsicherung bei 800 Mark liegen, das wären heute keine 750 Euro. Die auf Initiative von Andrea Fischer beschlossene bedarfsorientierte Grundsicherung war voll bedürftigkeitsgeprüft – wie bei Hartz IV. Ab der zweiten Person im Haushalt gab es weniger – auch wie bei Hartz IV. Zusätzlich gab es auf Antrag Wohngeld – das ist die Gemeinsamkeit mit Manuels und meinem Vorschlag. Alles andere ist aber anders: Bei unserer nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockelleistung (Krankenversicherung ist übrigens voll steuerfinanziert zusätzlich gegeben!) liegen nur Alleinstehende ohne Zusatzeinkommen unter dem Satz von Hartz IV. Mit Wohngeld lägen sie auf dem von den Frankfurtern empfohlenen Satz. Mehrpersonenhaushalte liegen bei unserem Modell immer auf oder über Hartz IV (2Erw. und 2 Kinder bei 1800 Euro) – allerdings ohne Bedürftigkeitsprüfung, und bei Bedarf gibt es mehr. Wie viele wären dann noch in einer Bedarfsprüfung? Wir haben empirische Armutsforscher/innen gefragt. Die Antwort: Nur noch ein kleiner Bruchteil der bisherigen Empfänger/innen, denn die meisten sind in der Lage, monatlich mindestens 400 Euro dazuzuverdienen. Die es nicht sind, haben zumeist wiederum andere eindeutige Einschränkungen – Behinderungen, besondere soziale Schwierigkeiten wie Obdachlosigkeit oder medizinische Einschränkungen – so dass sich eine Bedürftigkeitsprüfung auf sehr eindeutige Sachverhalte beschränken würde, was eine Intimschnüffelei a la Hartz IV überflüssig machen würde.
    Mehr als 500 Euro an individuellem Sockel wäre natürlich nicht schlecht, und wir haben auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser Modell ein Einstieg in einen organisierten Paradigmenwechsel ist. Damit dieser Wechsel aber gelingt, haben wir einen Vorschlag gemacht, der auch Skeptiker/innen überzeugen kann, dass ein anderer Weg machbar und sinnvoll ist. Zu den zu Überzeugenden gehören übrigens nicht zuletzt die, die 1997 noch für Hartz light a la Andrea Fischer gestimmt haben.

  12. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Die “Allgemeine Pauschale” der Grünen Grundsicherung von 1997 lag bei 800 DM. Hinzu kam die regionale Wohnkostenpauschale die heute im Bundesdurchschnitt bei 300 Euro liegen würde. (Alles für Alleinstehende berechnet.) Das sind ca. 700 Euro und hinzu kommt der Inflationsausgleich.
    Zu dem übrigen will ich mich vielleicht später noch äußern.

    Und das war übrigens netto gerechnet, da käme die Krankenversicherung noch hinzu.

  13. Thomas Poreski

    Gretel reizt wieder zur Korrektur:
    1. Die allgemeine Pauschale nach dem Andrea-Fischer-Konzept war bedürftigkeitsgeprüft, also kein Grundeinkommen. Die 800 Mark waren das Maximum, bei maximal nachgewiesenem Bedarf – nach heutiger Kaufkraft also nicht über 500 Euro.
    2. Wohngeld(pauschale) gabs in dem alten Konzept auch nur bei Bedarf.
    Mein Kommentar: Das ist schon sehr seriös, unserem nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockel zwei bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen gegenüberzustellen.
    3. Die ganzen Bedarfe der Andrea-Fischer-Grundsicherung waren für Alleinstehende gerechnet, für Mehrpersonenhaushalte sollte es wie bei Hartz IV sehr viel weniger geben. Damit gäbe es durch die Bedürftigkeitsprüfung – wie bei H IV – einen “Trennungsanreiz” (getrennt wohnen oder wenigstens so zu tun lohnt sich), während bei unserem Grundeinkommen ein Anreiz zur Bildung von Wohngemeinschaften entsteht: Alle erhalten die gleiche Pauschale, unabhängig von der Haushaltsgröße.
    4. Bei dem Konzept von Manuel Emmler und mir – das sollte bereits eine oberflächliche Lektüre erkennen – ist die Krankenversicherung dabei, der Betrag ist also auch “netto”. Was soll also die “Unterscheidung”, als ob dies ein Vorzug des alten Andrea-Fischer-Konzepts wäre????

  14. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas,

    Ich setz hier mal Teile eines schon vor Tagen geplanten Beitrages rein, um einen auch mir unklaren Sachverhalt zu besprechen.
    Du schreibst (in Antwort auf Gretel), Wohngeld (ich geh davon aus, daß dies der bedürftigkeitsgeprüfte Teil der Grundsicherung sein soll) bräuchte nur noch ein “kleiner Bruchteil der bisherigen Empfänger/innen, denn die meisten sind in der Lage, monatlich mindestens 400 Euro dazuzuverdienen.” Die Ergebnisse (Link?) der ArmutsforscherInnen kann ich so nicht nachvollziehen.
    _

    An deinem Vorschlag scheint mir eine ‘Wohngeldfrage’ wichtig:
    Wären die darauf Angewiesenen mit installierter Grundsicherung weiterhin ‘Sonderfälle’ (S.9 – mal abgesehen davon, daß Menschen keine Fälle sein dürfen)? Die heute so niedrigen Zahlen sind zumindest um die Verhatzten, Grundsicherungs-, bafög-empfänger, also um die Bedarfe von Millionen Menschen vermindert. Verschleiert?

    Dein/euer Papier sieht einen unverlierbaren individuellen Sockel von 500,- vor. Das ist zum Leben zu wenig.
    Hier muß klar gesagt werden, welcher Form die (zur Gewähr des Wohngeld) zu erfüllende Bedingung ist; die Einkommens-/Vermögenslosigkeit – nicht die Bereitschaft zum Nachweis der Suche nach Erwerb, ebenso nicht die Bereitschaft zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und auch nicht erst ein Schwerbehindertenausweis.

    Und: Sollte nicht ein Teil des Wohngeldes in den unentziehbaren Sockel aufgenommen werden? Bestimmte Wohnkosten sind ja in jedem Fall anzunehmen, etwa die Nebenkosten und ein Betrag zum Substanzerhalt. Zu beantragen wäre dann der Kaltmietanteil.
    Damit stiege der unverlier-/unentziehbare Sockel auf vlt. 720,-. Die ganze Grundsicherung beliefe sich auf nicht unter 856,- (jeweils zzgl. K/Pf-V).
    Insgesamt muß sicher gestellt sein, daß durch die Einführung der Grundsicherung die Einnahmen alleinstehender Vermögensloser steigen, jene … RentnerInnen/Erwerbsunfähiger; erheblich. Ob, bei zu erwartendem umfänglichen Bedarf an Wohngeld die Transfergrenze wirklich zwischen 5- und 25000,- Monatsbrutto zu liegen kommen kann, bezweifle ich.

    liebe grüße-
    bernd

  15. Thomas Poreski

    Salü Bernd,

    danke für Deinen sachkundigen Beitrag. Ich hoffe, meine Antwort ist auch für Dritte noch verständlich.
    Zu Deinen Fragen im einzelnen:

    Wohngeld ist bedürftigkeitsgeprüft, also Grundsicherung und kein Grundeinkommen.
    Das bräuchte nur noch ein “kleiner Bruchteil der bisherigen Empfänger/innen, denn die meisten sind in der Lage, monatlich mindestens 400 Euro dazuzuverdienen.” Das bezieht sich auf die Alleinstehenden, bei Mehrpersonenkonstellationen sind das eh mehr.

    “Die Ergebnisse der ArmutsforscherInnen”: Unter anderem zeigte dies Wolfgang Strengmann-Kuhn (Uni Frankfurt) beim Zukunftskongress. Er verfügt über die Rohdaten der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) und hat Zugang zum SOEP (sozioökonom. Panel), die beide bisher die (!) Grundlagen waren, wenn über die erhebliche verdeckte Armut in D gesprochen wurde.

    “Unverlierbares Wohngeld”: Das Problem ist, dass wenn Du das Wohngeld pauschalierst und individualierst, ein 4-Personenhaushalt einen nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockel von rund 3000 Euro hätte. Mal abegesehen davon, dass dies schwer vermittelbar sein dürfte – es wäre auch kaum finanzierbar.

    “500,- sind zum Leben zu wenig”. Ja, das ist bei einer Ein-Personen-Konstellation tatsächlich so. Aber: Der Wohnbedarf ist ja – weil bedarfsbezogen – ausgeklammert.

    Die zur Gewähr des Wohngeld zu erfüllende Bedingung ist primär Einkommens- und Vermögenslosigkeit, Weiteres haben wir nicht festgelegt. Die Frage ist allerdings, ob wir Einpersonen- gegenüber Mehrpersonenhaushalten begünstigen sollen, indem wir auf weitere Bedingungen (nicht wie bei H IV, aber wie beim früheren Wohngeld) völlig verzichten.

    “Teil des Wohngeld als unverlierbarer Sockel”: Effektiv ist das so, je nach Haushaltskonstellation. Erklärung: Der H IV-Satz sollte nach den Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands auf 420 Euro angehoben werden, um halbwegs armutsfest zu sein. Bei unseren 500 wären also schon 80 Euro Differenz. Das Saldo vergrößert sich bei Mehrpersonenkonstellationen erheblich, weil weitere Personen im Haushalt immer mit geringerem Mehrbedarf (höchstens 80, z.T. 60 %) gewichtet werden. Ein 4-Personen-Haushalt liegt deshalb deutlich über H IV (inkl. Wohnbedarf!) – beim nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockel.
    Kleine Nebenbemerkung: Die Berechnungskonstellationen, nicht die dahinter stehenden Menschen, sind “Fälle”, und da sollte es “einzelfallgerecht” zugehen.

    Transfergrenze: Da habe ich Deine Frage nicht verstanden. Bei einer Person liegt die Transfergrenze bei einem Monatseinkommen von 1000 Euro, bei 4 Personen (2 Erw. 2 Kinder) bei 3600.

    Krankenversicherung: Ist bei uns drin, und zu 100% aus dem allgemeinen Steueraufkommen (also nicht individualisiert) finanziert – siehe http://www.grundsicherung.org .

  16. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas,

    Nu befürcht ich ein wenig, daß wir uns in ‘Zahlenkram’ verzetteln. Andererseits freut mich natürlich, auf jemanden zu treffen, der die Notwendigkeit des sozialpolitischen Kurswechsel bestätigt, das wir uns also Detailfragen widmen können.

    Die Begünstigung bestimmter Haushaltskonstellationen scheint auch mir ein in der Grundeinkommensdiskussion ungeklärtes Problem. Ich persönlich tendiere dahin, Mehrpersonen- ggn Singlehaushalte besser zu stellen, da erste einfach wirtschaftlicher, sparsamer sind.
    Trotzdem muß auch einE AlleinstehendeR ohne sonstige Einkommen/Vermögen, nur von der GruSi leben können. Dazu muß gesagt werden, daß ausschl. von Regelsatz+Wohngeld lebende Alleinstehende heute im Vergleich mit Niedriglöhnern um grob 50% geringere Einkünfte zu gegenwärtigen haben.

    Heute ziehen die Wohngeldämter die Gewinne aus Gemeinschaftsbildungen ein. Ich würde Singles höhere Regelsätze/WohnG-Ansprüche gewähren – und Gemeinschaften eine größere Summe belassen.

    Unklar ist mir insgesamt auch noch, ob ein niedrigerer Sockel durch Wohngeld aufgestockt, oder von einem Grundeinkommen ausgehend Vermögenssteuer (nicht erst -ertragssteuer) auf (Immo-)Besitz erhoben werden soll. Ich bin eigentlich Verfechter des Grundeinkommen, halt aber eine Bedarfsprüfung für hinnehmbar, so sie Mitnahmeeffekten entgegenwirkt. Wichtig sind mir die Teilhabe ermöglichende Höhe und die Umsetzung der Arbeitszwanglosigkeit. Beides zusammen ist die Demokratisierung der Wirtschaft.

    Als Wohngeldbedingung kann ich, außer der erwähnten Einkommens-/Vermögenslosigkeit im Allgemeinen keine weitere erkennen. Anstatt weitere Bedingungen nicht -, schlage ich vor, keine-weitere-Bedingung festzuschreiben.
    Natürlich muß aber Wohngeld darüber hinaus auch für Eigentümer mit Behinderung möglich sein.

    Zur Vermittelbarkeit eines größeren Sockelbetrag. Zunächst;
    Als Transfergrenze (ich übernehme nur den Begriff, nicht das (Finanzierungs-)Konzept) wird bezeichnet der Betrag, bei dem aus dem Grundeinkommen (der GruSi) keine Zuwächse an Einkünften, keine Gewinne mehr entstehen.
    Wenn ich deine Tabellen richtig verstanden hab, ergäbe die GruSi für eineN AlleinstehendeN (und auch für zwei Erwachsene) mit 25.000 Brutto lediglich 762,- Verlust ggn heute. (entspr. 2Erw.+2Kids = 120,- Verlust).
    Für eineN AlleinstehendeN mit 4000,- Brutto ergäbe die GruSi immerhin 295,- Gewinn = 2500,- Netto (entspr. Paar = 795,- Gewinn/Monat).

    Spätestens wenn obige Rechnungen stimmen, scheint mir ein unverlierbarer individueller Sockel von zumindest 660,- (420,-Regelsatz + 80,-Nebenkosten + 160,-Substanzerhalt) abgebracht.
    Eine 4-Erwachsenen-EigentümerWG erhielte dann 2640,-, was reicht, aber nicht viel ist.

    Die bedarfsgeprüfte Kaltmiete würde ich weitgehend pauschalieren – mit der Folge einer Begünstigung des (bei den Wohnkosten) billigeren Landleben.
    Sie betrüge für eineN AlleinstehendeN 196,-, womit sich bedarfsgeprüft also wieder eine GruSi von 856,- (0,6*Nettoäquivalent=Armutsgrenze) ergäbe.

    [ Nach heutigem Wohngeldgesetz ergäben 660,- GruSi
    WohnG-Anspruch zwischen 39,- und 92,-, also insge-
    samt max. (660+92=) 752,- zzgl.KV. (500,- GruSi =>
    84-148,- WohnG = max. 648,- GruSi zzgl.KV. Das wäre
    eindeutig zu wenig!!) ]

    Nur dieser Betrag von 196,- sollte für jedes weitere (erwachsene) Haushaltsmitglied mit einem Faktor (*0,5 ?) versehen werden.
    Das ergäbe bei einer sonst Einkommens-/Vermögenslosen 2erWG (2*660+196+98=) 1614,- Euro/Monat (zzgl.KV).

    [ Nach heutigem Wohngeldgesetz ergäben 1320,- GruSi
    keinen weiteren Anspruch. Das soll anders werden. ]

    Also 98,- ‘Synergieverlust’, davon 50,- für/wegen Telekom., und weitere für/wegen Strom, Geräte, Kram. Relativ kleinere Wohnflächen seh ich nicht, da die so Lebenden Tag und Jahr in ihren vier Wänden verbringen. Kein Arbeitsplatz + kein Urlaub => mehr Wohnflächenbedarf.
    __

    Zur Finanzierung würde ich auch über die Verluste bei 25.000 hinausgehende, größere Einbrüche in Kauf nehmen. Die Gewinne aus der GruSi bei den 4000,- Brutto dürfen mE gering ausfallen.

    ‘Krankenversicherung ist drin’ (“Die Krankenversicherungen erhalten pro Versicherte eine pauschalierte monatliche Vergütung,..”) bedeutet also; sie wird nicht von der GruSi abgezogen. Trotzdem noch etwas zur ‘Grundversorung’ in der GKV.
    Hier hielte ich einen wirklichen Übergang zu Bedarfsgerechtigkeit für forderungswürdig. Ich sehe einfach keinen Grund, einen Arzt zum behandeln nach Patientenbrieftasche (so sind die Zusatzleistungen ja heute zu verstehen) zu verpflichten. Leicht dagegen, selbstverständlich find ich, wenn der Arzt der/dem das Einzelzimmer gibt, die/der es medizinisch nötig(er) hat.

    liebe grüße-
    bernd

    ‘max. Wohngeld heute’ meint: Neubau, Stufe 3.

  17. Thomas Poreski

    Salü Bernd,

    danke für den erneut sehr kundigen Kommentar (ich hoffe, andere können folgen).

    Ich habe das mit der Transfergrenze jetzt verstanden, wie Du es gemeint hast. Da muss ich allerdings empririsch begründet Wasser in den Wein gießen. Das Problem ist, das haben wir auch im Kleingedruckten geschrieben, dass die Steuerbelastung HEUTE ein sehr theoretisch – niemand zahlt so viel Steuern wie die Tabellen ausweisen. Viele Spitzenverdiener liegen heute mit allen Gestaltungsmöglichekiten unter 20 Prozent. Das heißt, der Punkt, wo es gegenüber heute nachteilig wird, ist sehr viel früher – bei schätzungsweise 5000 brutto für einen Alleinstehenden (im Schnitt, bei manchen auch früher). Das heißt, an dieser Stelle ist nicht viel zu verteilen. Wer in der Summe höhere Transfers will, muss bei einer Erhebung über die Einkommensteuer (Alternativen inkl. Vermögenssteuer haben wir in der Langfassung benannt – die bringen viel, aber nicht genug) horrende Steuersätze fordern (eine Einladung zru Schwarzarbeit).

    Zur Höhe: Die Zahlen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, auf die ich mich beziehe, gegen vom untersten Quintel der Erwerbsbevölkerung als Einkommensmaßstab aus. Mehr ist wünschenswert, aber aus unserer Sicht ganz sicher nicht durchsetzbar, um das Modell zu starten. Da unser Vorschlag ja ein Einstieg sein soll und nicht “das Ende der Geschichte”, halten wir das für verschmerzbar.

    Haushaltsabhängigkeit: Der individuelle Anspruch ist ein emanzipativer Fortschritt. Diesen aufzugeben (wenn auch mit guten Gründen) hätte aus meiner Sicht nicht akzeptable Nebenwirkung: Eine notwendige Massenüberprüfung und damit – wieder – das Einfallstor für Intimschnüffelei, Anreiz zu Scheintrennungen etc. Wenn das – dann für noch sehr viel mehr Leute als heute – erst mal installiert ist, ist der Weg zur umfassenden “Bedürftigkeitsprüfung” fast schon vierspurig geebnet.

    Alleinstehende (andere auch, aber die haben relativ mehr) haben nach unserem Modell mehrere Optionen, wenn sie kein klassisches Erwerbseinkommen beziehen:
    1. Sie können einfach und klar definierte Hindernisse begründen (Behinderung, Gesundheitsprobleme, besondere soziale Schwierigkeiten wie Wohnungslosigkeit), die sich ohne Intimschnüffelei darlegen lassen. Dann erhalten sie bedarfsbezogen eine Aufstockung.
    2. Sie können Anspruch auf öffentlich geforderte Beschäftigung anmelden (wollen wir als Rechtsanspruch, nicht als Zwang!).
    3. Sie gründen eine WG mit bspw. 3 Personen und liegen damit über dem Existenzminimum.
    Alle drei Optionen stehen einem Paradigmenwechsel nicht im Weg.

    Zur diskriminierungsfreien Krankenversicherung: Da bin ich ähnlich egalitär eingestellt wie du.

    Herzlichen Gruß

    Thomas

  18. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas,

    Wir diskutieren hier ja grün-intern, nicht mit einer Koalitionspartei oder gar im Parlament des Bundestag. Entsprechend sollten wir diskutieren darüber, was wir in unserenm Parteiprogramm fordern wollen, nicht was wir für durchsetzbar halten. Insofern widerspreche ich auch deiner Ablehnung von Max-Forderungen: Wir sehen, zu was allzu frühes Einlenken führt; Hatz und die Arbeit, es zu korrigieren.

    Die Höhe der Grundsicherung incl. Wohngeld für einen einkommens- und vermögenslosen Alleinstehenden darf die 856,- nicht unterschreiten. 856,- sind das X-Min, darunter darf niemand abgespeist werden. Ausserdem bedeutet eine Senkung des Sockel einen Anstieg der Zahl der Wohngeldanträge, also der Bedarfsprüfungen, des Verwaltungsaufwand.
    Nicht gänzlich unproblematisch erscheint mir (als Grundeinkommensbefürworter) dabei schon, daß Wohnungslose/Bauwagenleute keinen Anspruch auf Wohngeld verwirklichen können – anders als beim Grundeinkommen, wo zunächst der Gesamtbetrag an jedeN gezahlt, und ein Teil bei Nicht-Bedarf ’später’ über Vermögensteuern rückerstattet würde.

    Natürlich muß auch meiner Ansicht nach der Sockel individuell ausgezahlt werden. So, wie ich euer Modell verstehe, wäre der WohnG-Anteil aber auch bei euch abhängig von der Haushaltsgröße. Mein Sockelbetrag liegt über eurem, also wäre doch ‘mein’ Gesamtbetrag ‘individueller’ (?).

    Ihr schreibt:
    “Ohne Erwerbseinkommen steigt das verfügbare Einkommen gegenüber dem bisherigen Arbeitslosengeld II entweder gar nicht – für Alleinstehende – oder nur begrenzt – für Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern (Bedürftigkeitsgeprüfte Zusatzbedarfe wie Wohngeld sind möglich, so daß das soziokulturelle Existenzminimum in jedem Fall gesichert ist).”

    Nochmal die Frage: Wer bekäme bei euch Wohngeld? Erwerbs- und vermögenslose Alleinstehende auf Hatz könnt ihr ja nicht ernsthaft als sozialpolitisch hochinnovativ verkaufen \-:
    Die paritätischen 420,- mögen von den besitzlosesten 20% ausgehen. Es bleibt die Frage, wie hoch der darüber hinausgehende WohnG-Anspruch ist. Wohngeld ist bei mir gleich dem Regelsatz, ist die Hälfte vons Ganze. Und es bleibt die Frage: Wer hat Anspruch darauf? Was sind die Kriterien? Jemand mit 500,- Sockel bekäm bei mir 350,- Wohngeld. Wielviel hat er von euch zu erwarten?
    Du schreibst, Alleinstehende hätten drei Optionen, nennst 1. Krankheit, 2. Arbeitszwang und 3. möge er doch einfach nicht allein sein. Noch zu 2.: Was soll ein ‘Rechtsanspruch’, wenn bei Nichtinanspruchnahme Obdachlosigkeit droht? Das wäre zu mager! Es bedeutete doch nichts anderes, als; ein alleinstehender vermögensloser Arbeitsverweigerer darf nicht gesund sein – oder er ist obdachlos.
    _

    Noch kurz zu meinem Finanzkonzept (obwohl ich befürchte, daß wir doch zunächst über Grundlegenderes sprechen müssen):

    Zur Finanzierung schrieb ich mal im (Ex-)Forum des Netzwerk Grundeinkommen von drei Steuerarten, denen verschiedene Gruppen von Leistungsberechtigten entsprechen sollen:
    Steuerarten:
    1. Mehrwertsteuern (mit 2 Stufen EU-Kompatibel. Lieber wären mir 3-5)
    2. Arbeitsverteilungssteuern (unter Berücksichtigung der Arbeitszeit, nicht nur der Einkommmenshöhe)
    3. Vermögens- + -ertragssteuer

    Gruppen:
    zu 1. Rentner, Erwerbsunfähige (auch Kinder, Schüler, Studenten, Alleinerziehende usw.)
    zu 2. Erwerbsplatzsuchende (auch Leute in ABM, .., so sie sich als Suchende bezeichnen)
    zu 3. Arbeitsverweigerer

    Dieses Konzept geht aus von Sozialen/Kulturellen Überlegungen und ist, wie ich hoffe, deshalb nicht zuletzt auch von der Bevölkerung nachvollziebar. Die Höhe der Steuersätze richtete sich nach der Menge der Zugehörigen zur jeweiligen Gruppe sowie deren Ansprüchen. ‘Reichen’-Lobbys könnten auf die Forderung verfallen, Arbeitsverweigerer doch besser erwerbsunfähig zu schreiben, Gewerkschaften zur Arbeitsverweigerung aufrufen, Rentner sind wir alle mal (-:

    liebe grüße-
    bernd

  19. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Als ich hier gestern einen Beitrag reinsetzen wollte, war der gerade schon beantwortet von Thomas Poreski, aber ich möchte ihn trotzdem noch reinsetzen.Ich möchte nochmal auf das Modell von Thomas Poreski zurückkommen, also 500 Euro für jeden und zusätzliche Wohnkosten nur bei Bedürftigkeit. Bislang sehe ich nicht, dass das ein gangbarer Weg wäre und möchte die Probleme nennen, die mir dazu einfallen.
    Als Kriterium für Bedürftigkeit sehe ich zwei Varianten, einmal eine milde, das wäre Einkommens- und Vermögenslosigkeit und einmal eine strenge, das wäre medizinisch festgestellte Erwerbsunfähigkeit und wenige Ausnahmen.
    Spielen wir erstmal die milde Variante durch. Heutzutage ist es wahrscheinlich so, dass viele H4-Empfänger sich mit kleinen Putzjobs oder so abrackern als kleiner Zuverdienst, nur um des Überlebens willen, weil die Regelsätze nicht reichen. Die Einführung der Grünen Grundsicherung würde für sie eine Kürzung von durchschnittlich 150 Euro bedeuten und die würden natürlich ihren Job hinschmeißen, um sich bedürftig zu machen und statt 500 800 Euro gratis zu bekommen. Und dann sitzen sie in der Armutsfalle, weil sie darüber hinaus nichts verdienen dürfen, um ihre Bedürftigkeit nicht zu verlieren. Und da sammeln sich dann immer mehr Leute. Schließlich müsste man die Bedürftigkeit aufheben und die Leute für normal erklären, damit die mal arbeiten gehn können und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dann hätten wir ein vernünftiges BGE aber eine merkwürdige Art der Einführung.

    Jetzt die strenge Variante, bei der die Bedürftigkeit an medizinische oder sonstige Erwerbsunfähigkeit gebunden ist. Dass man von 500 Euro nicht leben kann, sind wir uns einig. Thomas Poreski hat gesagt, dass das ginge, weil Armutsforscher gesagt haben, dass die meisten Armen in der Lage seien, 400 Euro hinzuzuverdienen. Wenn das gesundheitlich gemeint war, dann stimmt das:H4-Empfänger sind mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig. Aber ob sie wirklich dazu in der Lage sind, hängt davon ab, ob ein Arbeitsangebot in jedem Einzellfall zur Verfügung steht und ob die auch eingestellt werden. Es gibt z.B. 400000 H4-Empfänger, die sind nicht vermittlungsfähig, die nimmt keiner. Von daher müsste eine solche grüne Grundverunsicherung flankiert werden durch eine staatliche Arbeitsplatzgarantie, um das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen. Ansonsten wäre es Verfassungsbruch und Kostenverlagerung auf das Gesundheitswesen, wenn Beweismaterial aus Krankenakten benötigt wird für die Bedürftigkeitsprüfung. Ein Tag in Psychiatrie kostet über 100 Euro.

    Und arbeiten gehen zu müssen, um zu überleben, also nur aus Angst und Druck, sonst die Heizkostenrechnung usw. nicht zahlen zu können, ist eine gesundheitsschädigende Arbeitsform, die Gesundheitskosten und Frühverrentung nach sich zieht. Zu einer gesunderhaltenden Arbeitsmotivation gehört, dass man sich davon etwas Positives verspricht, z.B. einen Beitrag zum Gelingen der Menschheit zu leisten oder Geselligkeit mit Arbeitskollegen zu pflegen oder Geld zu verdienen, um sich was Tolles zu kaufen, aber arbeiten gehn zu müssen zum Überleben ist in heutiger Zeit diskrimminierend.

  20. Thomas Poreski

    Zu Gretel und Bernd:
    Der Generalverdacht und die düsteren Szenarien (übrigens nur darstellbar bei Alleinstehenden ohne Perspektive) erübrigen sich wohl, wenn Du meine Antwort auf Bernd weiter oben liest. Zum Thema Individualisierung der Leistungsansprüche – also nicht in Abhängigkeit von anderen – können wir unterschiedlicher Meinung sein. Für mich ist diese ein Grundelement jeder fortschrittlichen Sozialpolitik.
    Es freut mich auch (Gretel), dass das Andrea-Fischer-Modell nicht mehr als leuchtender Stern am Firmament dargestellt wird.
    In einem gebe ich Euch beiden recht, das steht dort aber auch und auch in unseren Papieren: Wir brauchen flankierend ein Recht auf öffentlich geförderte Beschäftigung und auch passable Mindestlohnregelungen. Die werden durch ein Grundeinkommen nicht überflüssig, aber – weil die Menschen schwerer erpressbar sind – leichter durchsetzbar.
    Strategisch habe ich eine andere Sichtweise als Du. Ich möchte nicht nur mit einer Fernvision kommen, sondern konkret am hier und jetzt Verstädnlichen und Nachvollziehbaren ansetzen. Ein Konzept, das als Voraussetzung eine komplette Werterevolution hat, ist langfristig diskutabel und vielleicht attraktiv. Wenn ich aber nichts Gegenwärtiges anzubieten habe, geht es uns wie bei Hartz IV: Mit wohlklingenden aber wenig fundierten Vorstellungen gestartet, aber gegenüber einer Clement-Fraktion, die genau wusste was sie jetzt konkret will, hoffnungslos im Nachteil. Wir haben jetzt noch genügend Sozialexpert/innen in unserer Partei, die “Hartz IV weiterentwickeln” sagen, aber schon bei den kleinsten offenen Fragen – wie sollen denn die Beiträge für die Bürgersversicherung aus allen Einkommen erfasst werden? – hoffnungslos ins Trudeln kommen. Ähnlich geht es mit Forderungen, die in der politischen Debatte keine Chance auf Akzeptanz haben, etwa nach einem Grundeinkommen, das – bezogen auf typische Haushaltkonstellationen – auf oder über dem heutigen Durchschnittseinkommen liegt.
    Meine Strategie ist eine andere: Veränderungen in Gang setzen, die wiederum eine emanzipatorische Dynamik beflügeln – mit offener, aber sozial optimistischer Perspektive. Flankierend zu anderen Politikfeldern übrigens und nicht mit dem Anspruch eines alleinseligmachenden Patentrezepts.
    Das Gegenteil und der Alptraum aller Grünen war doch die 5-Mark-Debatte: ökologisch, fachlich und steuerpolitisch vernünftig, aber nicht von dieser Welt und auch noch so transportiert, dass es sowohl unseriös als auch bevormundend (besserwisserisch) rüberkam.

  21. albert

    im gegensatz zu der 5-mark-debatte ist die diskussion um das bedingungslose grundeinkommen eine gesellschaftliche bewegung, die eben von unten (noch vor jeder basis) kommt. und wenn ich mir ihren vorschlag anschaue:

    grünes bedingungsloses grundeinkommen nach herrn poreski: monatlichen sockel 500 euro/ 400 euro für kinder +155 euro krankengeld

    wohngeld unterliegt einer bedarfsprüfung.

    weiterhin einige zitate aus ihrem text:

    “Die Grundsicherung wirkt wie eine negative Einkommenssteuer oder ein Bürgergeld. Sie stützt damit geringe und mittlere Einkommen in besonderer Weise und setzt Anreize, eigenes Einkommen zu erwirtschaften.”

    “Übernimmt den Grundgedanken eines „bedingungslosen Grundeinkommens“, indem auf eine teure und ineffiziente Bedürftigkeitsprüfung weitgehend verzichtet wird.”

    “Die grüne Grundsicherung führt nicht zu einer radikalen Ökonomisierung der sozialen Infrastruktur und der Absicherung von Lebensrisiken – wie es Bürgergeld- und diverse Varianten von Grundeinkommensmodellen vorsehen.”

    “Wohngeld. Diese Leistung ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Sie ist anders als die Grundsicherung bedürftigkeitsgeprüft, an die Bedarfsgemeinschaft bzw. den Haushalt gekoppelt und wird von den Kommunen finanziert.”

    also mal ehrlich herr poreski, finanziell gesehen ist es überhaupt nicht besser, als der vorschlag von herr althaus. und dazu nur teilweise bedingungslos. offensichtlicher populistisch kann ein vorschlag wirklich nicht sein.

    man merkt, dass sie ihren vorschlag aus einem rechenbeispiel heraus machen. sie sehen die menschen überhaupt nicht, die dann in ihrem gedachten system ihr leben gestalten sollen. der zwang zur sinnlosen tätigkeit wird vorhanden sein. die stigmatisierung wird bleiben. es ändert sich im grunde genommen nicht viel.

    es geht doch bei der ganzen diskussion um das bedingungslose grundeinkommen nicht primär um das geld. es geht doch darum, wie eine gesellschaft grundsätzlich mit ihren mitgliedern umgeht, wie sie ihnen bestimmte identitäten zuweist. gehen sie doch mal in die schule, schauen sie sich mal an, was die schüler über ihre zukunft denken. in ihrem system wird sich diese tatsache nicht ändern. ich für mich sage, eine vernünftige planung einer beruflichen perspektive ist heutzutage nicht möglich und würde in ihrem system ebenfalls nicht stattfinden können. und das ist nicht nur unmenschlich, es ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv. wie sollen menschen handlungsfähig bleiben, wenn sie in einem system sich orientieren müssen, in dem eine lineare erwerbsbiographie die norm sein soll? da ist es doch nur klar, dass man früher oder später zum untertan wird, zum bittsteller auf dem überfüllten arbeitsmarkt. wie sollen menschen ein kohärentes selbstbild entwicklen, wenn sie mit der tatsache leben müssen, dass sie eine gebrochene erwerbsbiographie haben werden?

    nein, herr poreski bleiben sie weiter der rechen-realist. ich werde solche perspektiven garantiert nicht wählen.

  22. albert

    populistisch ist der vorschalg für mich deswegen, weil sie im grunde genommen beim alten statusquo bleiben aber trotzdem das potenzial der befürworter des bge für sich gewinnen wollen.

  23. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Eigentlich off-topic, aber vielleicht trotzdem wichtig:

    nein, herr poreski bleiben sie weiter der rechen-realist. ich werde solche perspektiven garantiert nicht wählen.

    Das finde ich eine etwas verfrühte Aussage — natürlich steht es jedem frei, diese oder jene Partei zu wählen oder nicht. Aber erstens ist ja noch überhaupt nicht klar, ob das Modell der baden-württembergischen Modell dem “Grüne-Grundsicherung-Modell” von Thomas Poreski entsprechen wird. Und zweitens (aber das mag von anderen anders gesehen werden) finde ich es unsinnig, eine Wahlaussage zu treffen, ohne zu wissen, zwischen welchen Alternativen gewählt werden kann. Gut, Parteimitglieder haben es da einfacher — aber wenn ich nicht in einer Partei Mitglied wäre, würde ich bei einer Wahl doch danach entscheiden, welche Partei in den politischen Feldern, die mir wichtig sind, dem, was ich für richtig halte, am nächsten kommt. Es wäre genauso verfrüht, zu sagen, dass das bei der nächsten Wahl die Grünen sein müssen — jetzt zu einer pauschalen Ablehnung zu kommen, macht dagegen wenig Sinn.

  24. albert

    @till: ich habe sagen wollen, dass ich dieses modell nicht gutheißen kann. ;-)

  25. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas, hallo ihr,

    > …düsteren Szenarien (übrigens nur darstell-
    > bar bei Alleinstehenden ohne Perspektive)…

    Nicht-Suchende Vermögens- und Erwerbslose wären aufgrund der von euch geplanten Kürzungen der Regelsätze so perspektivlos, wie sie es heute sind. Das Arbeitsverweigerung Perspektivlosigkeit bedeutet, ist aber eben kein Naturgesetz, sondern Folge der (un-)kulturbedingten Übereinkunft, schon Arbeitslose dürften keinen Rechtsanspruch auf lohnähnliche Einkommen haben (Lohnabstandsgebot).
    Spätestens wo, wohl ohne Rechtsanspruch aber doch weit verbreitet, durchaus Menschen leistungslose Einkommen in erheblichem Umfang beziehen, bedeuten die Minderleistungen an Arbeitslose, der Entzug jedes personenbezogenen Leistungsanspruch von Arbeitsverweigerern (passive Exkommunikation), sie schudig zu sprechen. Schuldig vermutlich an wirtschaftlichen Schwierigkeiten, am wirtschaftlichen Niedergang. Wo ist der Beweiß der Schuld?

    > Individualisierung der Leistungsansprüche

    Da du einen Sockel von 500,- vorschlägst, kannst du mir mit meinem darüberliegenden ja nicht ernsthaft vorwerfen, ich beachte das Kriterium der Individualität nicht ausreichend. Selbstverständlich bleibt es bei meinem Konzept jeder/jedem unbenommen, allein zu leben – während du gestern abend allen Ernstes vorschlugst, besitzlose Alleinstehende sollen doch nicht allein stehen bzw. sollten ‘arbeiten gehn’, wenn sie allein leben wollen. Klar sind WGs wirtschaftlicher (drum ja auch mein Vorschlag, deren KaltmietWohnG zu halbieren), das Besitzlose deshalb aber arbeiten gehn müssten, seh ich nicht. Woher stammt diese Selbstverständlichkeit, Besitzlosen gegenüber die Sparsamkeit anzumahnen?

    Für dich ist die Individualisierung der Leistungsansprüche “ein Grundelement jeder fortschrittlichen Sozialpolitik.” Tatsächlich aber schüttest du das Kind mit dem Bade aus, wenn du einer sich bei mir wohl ergebenden größeren Zahl von Bedarfsprüfungen entgehen willst, indem du diesen Menschen schon zuvor den Anspruch verweigerst. ‘Mutter, ich kann nicht sehen, wie du arbeitest. – Mach die Tür zu’.

    > Mindestlohnregelungen

    brauchts in eurem Konzept, in meinem lediglich für Arbeitsmigranten aus Ländern ohne Grundeinkommen. Grundeinkommen bzw meine GruSi wäre so hoch bemessen, daß diese selber einen Mindestlohn darstellten.

    > [Vision u. Revolution]

    Ich bin mir schon bewußt, daß die Umwälzung eines so alten Paradigma wie jenes der Erwerbsarbeit nicht in einem Schritt erfolgt. Aus diesem Grunde lass ich mich überhaupt auf eine Diskussion über die GruSi ein.
    Ich halte meinen Vorschlag für wirklichkeitsnah. Diskutieren können wir über die Höhe des bedarfsgeprüften Leistungsteiles eine Menge – wenn dabei insgesamt immer die 850,- erreicht würden. Schon weniger, wenn auf Haushaltsgemeinschaften geringere Ansprüche zukämen.

    Das wir zu Beginn der Bundeskoalition planlos daherkamen lag am sich gerade dann (nach der Wahl!) durchgesetzt habenden Realoflügel, dem eine entschieden progressive Sozialpolitik eher nebensächlich war. In gewisser Weise hatte das Methode, was sich auch heute noch in den das Menschenbild bezeichnenden Kritiken mancher grüner Politiker widerspiegelt.
    Wenn ich an Pothmers Statement im letzten Schrägstrich denk, wo sie von ‘Erwerbsarbeit… von zentraler sinnstiftender Bedeutung’, von ‘Teilhabe ist bei uns aber eben auch über Arbeit definiert’, von ‘gering qualifizierter Tätigkeit’ redet, hab ich Schwierigkeiten, eine grüne Sozialpolitikerin zu erkennen. Was, bitte, ist eine ‘gering qualifizierte Tätigkeit’? Was sinnstiftend an erzwungener Tätigkeit? “Vorrangiges Ziel unserer Politik ist es, … die soziale Lage der am schlechtesten Gestellten zu verbessern.” (Grundsatzprogramm, S.61)
    Wenn sie die Finanzierungsmodelle nicht überzeugen, sie dann mangelnde Mittel für Soziales erblickt, übersieht sie die Zielgerichtetheit des Grundeinkommen, von dem nicht Arbeits-, sondern Besitzlose, nicht Kinder, nicht Rentner, nicht Frauen, sondern besitzlose Menschen profitieren. “Das Netz der sozialen Sicherung hängt offensichtlich nicht mehr am rechten Platz” (Beschluß zur Grundsicherung, Nov. ‘97, S.1).
    Ich sehe das Grundeinkommen als das präzisere Instrument zur Armutsbekämfpung. Und die wohl verbreitete Abwehrhaltung als Ausdruck eines tiefen Mißtrauen, sogar von Angst Armen gegenüber. Von denen wird beständig Sparsamkeit gefordert – als seien sie so arm, weil sie nicht haushalten können. Nein, richtig ist doch vielmehr, das die nicht haushalten können, zumindest nicht wollen, von welchen wir nie wagten, Sparsamkeit zu fordern. Wir schließen von ‘Reichtum’ auf gutes Haushalten, also können wir das nicht nocheinmal sinnvoll verlangen.

    Ich wäre mir nicht so sicher, daß die 5-Mark-Forderung aus der Welt gewesen ist. Wir kämpfen nicht ums 49ste %, und zuvor noch sollten wir Grünen uns der Aufrichtigkeit, der Nicht-Anbiederung verpflichtet wissen. Wo wir Programme formulieren, um Wähler zu überzeugen, sind wir schwach. Überlassen wir das anderen und konzentrieren wir uns darauf, die Dinge zu benennen wie wir sie sehen, und die, unsere Wähler werden uns finden.

    liebe grüße-
    bernd

  26. Thomas Poreski

    Ich habe hier allen Ernstes den Eindruck, dass hier eine Debatte losgetreten wird, ob mensch sich Gedanken darüber machen darf, wie der Weg zu einer Vision geebnet werden kann. Wenn Albert mein “lieber gar nix als das”, dann muss er das mit sich selbst ausmachen. Mit dieser Haltung, das muss klar gesagt werden, hätten wir niemals den Boom in die erneuerbaren Energien bekommen, mit Reformschritten, die gegenüber einer solaren Sofortrevolution natürlich zurückstehen. Albert dürfte, falls er bei dieser Frage ebenso apodiktisch denkt, sämtliche grüne Politik zu den erneuerbaren Energien abgelehnt haben, weil ja dann doch noch parallel Altenergien laufen, und das möglicherweise für Jahrzehnte. Die Konsequenz im Albertschen Sinne wäre: Anzuprangern, dass die Grünen nicht weit genug gehen und deshalb (“Das wähle ich nicht”) in Kauf nehmen, dass die Gegenseite (hier die Atommafia) sich weiter die Hände reibt. Dazu kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch zu dieser genialen und garantiert die Welt revolutionierenden Strategie! (Soviel auch zum Populismusvorwurf).
    Dass die Mehrheiten “alleine” und “von unten kommen”, sehe ich nicht.
    Über die Zahlen – Hinweis Bernd – kann und muss mensch dagegen streiten können. Und ich sage auch: Wenn wir uns in der Partei und in der Gesellschaft nur noch über Zahlen streiten und den Paradigmenwechsel bereits eingeleitet haben.
    Deshalb nochmal zum Vorschlag von Manuel Emmler und mir:
    Einen nicht ausreichenden Sockel ohne Bedürftigkeitsprüfung haben nach unserem Modell nur
    Alleinstehende ohne eigenes Einkommen, die keinerlei Vermittlungshemmnisse haben (also nicht krank oder behindert sind oder besondere soziale Schwierigkeiten haben), die keiner geringen Beschäftigung nachgehen wollen, die außerdem das Recht auf öffentlich geförderte Beschäftigung nicht in Anspruch nehmen wollen, die außerdem kein Interesse an einer Zweck-WG haben. Das nehme ich für die Ebnung der Vision in Kauf, denn schließlich – das wird zwar intellektuell zugestanden, emotional von vielen immer wieder ausgeblendet – geht es nicht um das Ende der Geschichte, sondern um eine neue Weichenstellung.

  27. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas,

    Nach eurem Konzept bekämen also Rentner, Behinderte, Alleinerziehende und sonstig Erwerbsunfähige Grundsicherung in einer Höhe, welche das Lohnabstandsgebot unwirksam werden ließe (Deren Erwerbsunfähigkeit abzustreiten sollten wir Unternehmerverbänden überlassen, soll doch ein nicht unerheblicher Nebeneffekt der GruSi eine Angebotsverknappung am Erwerbsmarkt sein – wobei sie meinem Finanzkonzept folgend je geringeren Anlass zum abstreiten hätten).
    Die gesetzliche Rente soll in der GruSi aufgehen. Erwerbsverläufe bzw. existenzsichernde Rentenansprüche daraus sind, nicht zuletzt durch Hatz, zunehmend ungewiss. Dadurch ergibt sich mittelfristig eine größere Zahl von Menschen, denen eine GruSi von 500,- nicht reicht.
    In 2004 (vor Hatz) waren es 3,5 Mio Wohngeldhaushalte. Von diesen Zahlen ausgehend ergeben sich (3,5*0,482=1,687Mio + 3,5*0,214*2Personen=1,5Mio -> 1,687+1,5Mio) gut 3Mio Menschen, denen 500,- Sockel nicht reichen, die also auf Wohngeld angewiesen wären.
    Ich schlage vor zu fordern, zumindest Rentnern und Behinderten das Grundeinkommen zu gewähren sowie einen, das Lohnabstandsgebot aussetzenden, WohnG-Anspruch bei den weiteren o.g. ausschließlich an Vermögens-/Einkommenlosigkeit zu knüpfen.

    Wenn du die Bereitsschaft von Menschen, WGs zu gründen in Kauf nimmst, kannst du nicht zugleich behaupten, euer Konzept beachte das Individualitätskriterium. Die Möglichkeit zur Annahme einer Arbeit ist kein weiterer Freiheitsgrad. Ob Menschen zur Bildung von WGs, oder zur Annahme von Arbeit genötig werden, ist gleich. Jedes mindert ihre Individualität und eines von beiden müsste gewählt werden.
    Das davon verhältnismäßig wenige(r) Menschen betroffen wären, hilft da nur wenig. Zunächst reichen zum Machterhalt immer schon wenige Sklaven in einer Gesellschaft, solange deren Schiksal bei entsprechendem Verhalten (hier; bei der Einforderung der Mitbestimmung in der Wirtschaft ausserhalb des Erwerbsplatzbesitz) jedem droht.
    Weiter ist (zumindest grüne) Sozialpolitik dem Grundsatz verpflichtet, die Lage der am schlechtesten Gestellten zu verbessern. Indem Sozialpolitik diesen Grundsatz mißachtet gerät jenes Netz an den falschen Ort, an dem es auch hohe und sogar höchste Einkünfte meint schützen zu müssen.

    Das herzustellende Angebot an sinnstiftenden Tätigkeiten ist sicher ehrlich gemeint. Es ist aber kein Angebot. Ein Angebot kann ich annehmen oder ablehnen. Diese Freiheit ergibt sich aber erst aus Zusatzannahmen. Für Millionen Menschen wäre es eine Zwangsveranstaltung.
    Davor stellt sich die Frage, warum eigentlich eine bestimmte Gruppe von Menschen einem Verlangen, wie auch immer geartete Arbeit zu erbringen, nachkommen muß, während doch bekanntermaßen bloßes Rumsitzen, dem Gemeinwohlförderlichkeit höchstens als Nebeneffekt zukommt, verbreitet einträglicher ist.
    Solches zumeist unhinterfragte Verlangen ist Folge eines unzeitgemäßen, kulturwissenschaftlich bestimmten Leistungsbegriff. Dieser Leistungsbegriff erhält seine Stellung, seit er in der französischen Revolution das Abstammungsprinzip ersetzte. Die Verbindung mit einem naturwissenschaftlich bestimmten Konkurrenzbegriff erzeugt aber den Rückfall in feudale Strukturen – wenn dem nicht ein stets Ausgleich und Teilhabe verwirklichendes Prinzip mit Macht entgegentritt. Hatz war ein großer Schritt in die falsche Richtung. Sich jetzt mit Krümeln abspeisen zu lassen, halte ich schlicht für gefährlich.

    Anzubietende Tätigkeiten müssen, sollen sie nicht weiter Form des Druck sein, sich im privaten um Erwerb zu bemühen, sinnstiftend sein. Mit dem o.g. erscheint mir erheblich wichtiger, motivierende Freiheit zu ermöglichen, als bestimmte Lebens-/Arbeitsformen vorzusehen. Bevor wir über eine Art der Arbeit, zu der gezwungen werden darf, nachdenken, müssen wir nachdenken über die kontraintuitiven Konsequenzen von Zwang.
    Die ohnehin prekäre Stellung Besitzloser in unserer Gesellschaft ist wahrlich ungeeignet zu irgendwas zu motivieren. Während diese Menschen nicht selten ihr ganzes Leben in ermüdenden und zugleich gering bezahlten Tätigkeiten verbringen, werden am anderen Ende die Schreibtische vererbt. Damit erscheint mir eine Verknüpfung von Recht auf Studienplatz und Ableistung eines sozialen Pflichtjahr geeigneter, Motivation zu erhalten. Dies auch als Gegensatz zum kursierenden Bildungszwang als anspruchsbegründenden. Ausserdem könnten, wenn so aus dem Zwang eine Pflicht würde, leichter aus den ‘bloß’ sinnstiftenden Tätigkeiten konkret gemeinwohlförderliche werden.

    Du schreibst, “einen nicht ausreichenden Sockel ohne Bedürftigkeitsprüfung [wohl: ..ohne weiteren Anspruch..] haben nach unserem Modell nur” alleinstehende besitzlose gesunde Arbeitsverweigerer. Warum gerade die? Ich denke, die GruSi sollte einen Modus darstellen, nach dem es kein ‘ganz unten’ mehr gibt. Insofern es ein ‘weit oben’ gibt, sehe ich die Möglichkeit, einen solchen Modus zu verwirklichen. Es gibt genügend alleinstehende wohlhabende gesunde Arbeitsverweigerer. Liegen unsere Probleme nicht doch einfach an unserem Unvermögen/-willen, deren Bereitschaft, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, einzufordern?
    Ich denke, wir haben kein Recht, einen 45-jähigen Bauarbeiter, eine Schichtarbeiterin nach fast 30 Jahren Maloche noch zu irgendwas zu zwingen. Allerdings sehe ich auch einfach nicht die Notwendigkeit dazu. Bevor wir Menschen zu einem bestimmten Verhalten veranlassen, müssen wir doch beobachten, ob nicht anderes geeigneter ist, die gewünschten wie erforderlichen gesellschaftlichen Zustände herbeizuführen.
    Manchmal hab ich das Gefühl, die Abwehr gegenüber weiterreichender monetärer Gleichheit ist so stark durch den Glauben, es würde dadruch zu umfassender Gleichheit kommen. Es gibt ein Leben jenseits des Geldes. Geld ist das Unwesen (M. Buber). Selbst ‘gleiches Geld für jedeN’ führt ja nicht dazu. Es bleiben Krankheit hier, Talente da, und jeweilige Lebensverläufe völlig unabhängig vom Einkommen.

    liebe grüße-
    bernd

  28. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Ich möchte nochmal einige Zahlen zusammentragen:
    48%, also knapp die Hälfte der Armen sind Alleinstehend. Für diejenigen ohne Einkommen würde sich nach dem Modell von Thomas Poreski eine Kürzung von durchschnittlich 650 auf 500 Euro ergeben. Davon werden durchschnittlich 300 Euro für Warmmiete ausgegeben, was dem Wohnniveau von Studenten entspricht, die nicht in Wohnheimen leben. Der Regelsatz würde von 345 Euro um 43% auf ca.200 Euro gesenkt. Das reicht mehr oder weniger für den Mindestbedarf an Ernährung, Strom, Kleidung und Schuhe. Es reicht nicht für Möbel, Hausrat, Reinigung, Körperpflege, Frisör, Verkehr,Telefon, Porto, Bankgebühren, Gesundheit und sonstigen Bedarf des täglichen Lebens.

    Das bedeutet, dass dann ein Rechtsanspruch auf Arbeit zwingend erforderlich wäre, um überhaupt verfassungsgemäß zu sein. Von einem Rechtsanspruch auf Arbeit habe ich aber in den Papieren von Thomas Poreski nichts gefunden. Zur Verwirklichung eines solchen Rechtsanspruchs reichen weder der Wille eines Bundeskanzlers, noch ein Bundestagsbeschluss, noch die Bereitstellung von Fördermitteln, wie wir gesehn haben, noch Prügelstrafe für die Kommunalverwaltung.

    Widersprechen möchte ich Thomas Poreski dain, dass er gesagt hat, die Alleinstehenden, die gekürzt werden, seien nicht von besonderen sozialen Schwierigkeiten betroffen, weil die ja einen Mehrbedarf bekommen würden. Aus meiner Sicht haben fast alle Armen besondere soziale Schwierigkeiten. Was soll man aus der Masse der sozialen Schwierigkeiten überhaupt rechtstauglich und administrativ handhabbar herausfiltern für einen begründeten Mehrbedarf? Die Ämter können nur handeln wie Computer entsprechend ihres Inputs an Verwaltungsvorschriften. Nein, das funktioniert nicht.

  29. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Gretel, ich verstehe die Berechnung nicht — bzw. hatte Thomas so interpretiert, dass Alleinstehende ohne zusätzliches Einkommen Anspruch auf 500 Euro Sockel + bedarfsgeprüftes Wohngeld haben sollen. Wenn Du jetzt die Mietkosten vom Sockel abziehst, ignorierst Du das doch, oder?

  30. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Till,
    Das hatte ich auch einmal so verstanden, nur erklärte Thomas nun mehrfach, der WohnG-Anspruch sei nur für sehr wenige (Kranke usw.) gegeben. In seinen Berechnungen taucht das WohnG meines Wissens auch gar nicht auf. Auf die meisten der alleinstehenden Besitzlosen kämen demnach Tätigkeitsangebote als -androhungen zu. Ich will nicht behaupten, daß die meisten nicht arbeiten wollen, administrativ hergestellter Zwang unterstützt solchen Willen allerdings sicher nicht.

    lg-
    b

  31. Thomas Poreski

    Lieber Bernd,

    Till hatte recht: Ich habe NIEMALS eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo auch nur angedeutet – ich verstehe nicht, wie mensch das – siehe Gretel – unterstellen kann.
    Weil ich einen nicht (!) bedarfsgeprüften Sockel einführe (den es vorher NICHT gab) und darüber hinaus ein bedarfsgeprüftes Wohngeld (NICHT zu erschwerten Bedingungen gegenüber dem früheren Wohngeld – mensch Bernd!!!) und in der Summe dann ca. 75 Euro MEHR heraus kommt als bei Hartz IV. Alle werden also besser gestellt!!!!
    Ausgang des Missverständisses von Bernd war mein Hinweis, dass eine Bedarfsprüfung im engeren Sinn nur noch für eine kleine Minderheit notwendig sein wird. Warum? Weil die meisten Armen ein – wenn auch unzureichendes – Zusatzeinkommen haben, das sie in Kombination mit dem bedürftigkeitsgeprüften Sockel über das bisherige Niveau hebt. Die anderen Möglichekteiten außerhalb einer Bedarfsprüfung im engeren Sinn habe ich benannt.
    Anders herum: Der Grenzfall, an dem ihr Euch abarbeitet ist eine alleinstehende Person, die mittellos ist, gesund, keine besonderen sozialen Schwierigkeiten hat (Till, das kann mensch durchaus problemlos ohen Diskriminierung feststellen, da habe ich jahrelange praktische Erfahrung und bundesweit rund 350 Einrichtungen beraten, die dies tun), unbedingt alleine wohnen und KEINESFALLS eine WG gründen will, ihr Recht auf öffentlich geförderte Beschäftigung (steht bei uns drin, Till) NICHT in Anspruch nehmen will. Die würde bei uns “nur” 500 Euro bekommen, aber – da heißt es ehrlich sein – heute gar nichts außer dem physischen Existenzminimum (Essen, Dach über dem Kopf, aber keine (!!) Wohnung). Es gibt somit auch KEINEN administrativ hergestellten Arbeitszwang, sondern es gibt viele Optionen diesen und eine Bedarfsprüfung zu vermeiden.

    Der Vergleich mit den früheren WohngeldempfängerInnen, lieber Bernd, ist unsinnig. Denn die 3,5 Mio EmpfängerInnen hatten keinen nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockel und mussten deshalb aufstocken (da gab es fast NIE über 500 Euro, schon gar nicht für eine Person!!).
    Ein 4 Personen-Haushalt (2 Erw., 2 Kinder) hat einen nicht bedürftigkeitsgeprüften Sockel von 1800 Euro, das gab es mit H IV einschließlich Wohngeld NIE (und das Weniger auch nur bei voller “Sozialkontrolle”).

    Es mag ja sein, dass Ihr Euch daran stört, dass wir nicht apodiktisch behaupten, die Erwerbsgesellschaft sei am Ende, dass wir die Erwerbsgesellschaft von den Rahmenbedingungen her so verändern wollen, dass Arme nicht mehr voll erpressbar sind, aber auch ein Interesse haben, Einkommen zu erwirtschaften (nein, nicht durch Zwang, da gebe ich Bernd recht). Aber da empfehle ich meine an anderer Stelle formulierte Testfrage: Geht unser Konzept in eine Richtung, die in der Summe – nicht notwendigerweise in allen Details – in eine Richtung geht, die eher als der heutige Zustand mit Euren Vorstellungen vereinbar ist und die – weil die Geschichte damit ja nicht am Ende ist – eher als die heutige Situation ein Ausgangspunkt für das ist, was Ihr Euch als Ziel vorstellt?

  32. Till Westermayer (KV Breisgau-Hochschwarzwald)

    Thomas, ich finde diesen Grenzfall interessant, weil der einen Teil der Gruppe derjenigen umfasst, die ein Grundeinkommen nutzen würden, um sich freiwillig dem Arbeitmarkt zu entziehen. Anders gesagt: indem das Wohngeld mit der Zur-Verfügung-Stellung für den Arbeitsmarkt verknüpft wird, scheint mir ein wichtiger Grundeinkommenseffekt aus dem Modell rauszufallen. Was wäre die Alternative? Ein Wohngeld, das auf Antrag bei geringem Einkommen zur Verfügung gestellt wird, ohne dass vom Bemühen um Arbeit etc. abhängig zu machen. Ich glaube nicht, dass das von der Summe her wirklich viel mehr ausmacht (jetzt mal in Euro), vom Effekt her eröffnet das die wichtige Möglichkeit, sich mit einem im Vergleich sehr geringen Einkommen zufrieden zu geben und dafür auf die Teilhabe an Erwerbsarbeit zu verzichten (warum auch immer das jemand machen will — um ein großes Kunstwerk zu schaffen, oder um 24 Stunden am Tag fernsehen zu können).

    Dabei geht es mir gar nicht darum, dass die Erwerbsgesellschaft am Ende ist — vielmehr (und da bin ich apodiktisch) wird die Zentralität von Erwerbsarbeit für gesellschaftliche Teilhabe zunehmen — und aus der Not der weniger werdenden bezahlten Arbeit und der zunehmenden Erwerbsbeteiligung heraus — durch eine Pluralität verschiender Teilhabeformen ersetzt werden. Ein Grundeinkommen könnte diesen Prozess sozial abfedern — oder ignorieren.

    ((Das WG-Argument verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz, erstens hängt sowas ja immer von mindestens zwei Parteien ab, und zweitens sind WGs nicht mal unbedingt günstiger als Einzimmerappartments, zumindest in Städten mit einem hohen Mietpreisniveau und einem hohen Anteil an Singles/Studierenden.))

    (((Nachtrag: ich muss zugeben, dass ich nicht darüber informiert bin, zu welchen Bedingungen Wohngeld derzeit ausgezahlt wird. Vielleicht kann das jemand erläutern.)))

  33. Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)

    Hi,
    so ganz verstehe ich diese Diskussion nicht mehr. 1. Im Modell Poreski erhalten alle Alleinstehenden das bedingungslose Grundeinkommen von 500 € + Wohngeld. Im SGB II erhalten Alleinstehende 345 € + Unterkunftskosten. Warum also soll nach Thomas Modell ein Alleinstehender weniger bekommen? Thomas hat mit keinem Wort ausgedrückt, dass die Wohngeldgrenzen verschärft werden sollen. 2. Es wird in keiner Weise ausgeführt, dass Wohngeld oder sonstige Leistungen an Arbeitssuche gebunden ist! Thomas hat x-mal ausgeführt, dass Beschäftigungsangebote freiwillig sind. Wie schon das Wort sagt – Angebote. Ich habe das Gefühl, dass wenn das Wort “Beschäftigungsangebote” gesagt wird, sofort die Falle “Zwangsarbeit” zuschnappt. Das kann einfach nicht sein.
    Ich habe bislang das Modell von Thomas als Diskussionsvorschlag verstanden. Ein Vorschlag bedeutet, dass es durch Diskussionen veränderbar ist. Kurzum: Wer Kritik hat, der soll einfach Vorschläge und Begründungen bringen, wie das Modell besser wird. Konstruktive Kritik bringt die Diskussion dann auch weiter.

  34. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas, hallo ihr,

    Ich will eurem Konzept sicher nicht die Fortschrittlichkeit absprechen. Nur; gegenüber Hatz fortschrittliches zu formulieren darf, zumindest für einen Grünen, ja nicht das Kunststück sein. Euer Konzept geht schon weiter, die Schrittfolge dabei gefällt mir jedoch nicht.
    Dein Konzept ist mir zumindest zu ‘eng’. Du beschriebst (oder wars M. Kurth), wie schwierig es war, als die spd mit ihrem Hatz- daherkam. Nun befürchte ich, daß in Verhandlungen mit egal welchem Koalitionspartner wieder bestimmte Dinge nicht durchzusetzen sind, die aber für das Gelingen unerlässlich sind.

    Dir ist die Individualität der Leistung wichtig. Mir, und zwar nicht verhandelbar, die Anhebung der Regelsätze der Bedürftigsten. Grundsicherung muß bedeuten eine die körperverletzende Wirkung des Lohnabstandsgebot abschaffende Leistung an Rentner. Sie muß bedeuten eine die Teilhabe am Leben ermöglichende Leistung an Einkommens- und Vermögenslose.
    Das zuerst. Diese Forderungen stehen für mich aber selbstverständlich auf der grünen Tagesordnung. Also schließen sich daran an Forderungen nach Senkung der Bedingungen, unter denen gesellschaftliche Selbst- und wirtschaftliche Mitbestimmung gewährt wird.

    Wir möchten exakt dem “Grenzfall” (schon wieder ein Fall); nicht in Wohngemeinschaft lebend, nicht vermögend, nicht körperlich, seelisch oder geistig als krank beschieden und nicht (mehr) arbeitswillig eine Perspektive bieten. Alle haben eine, nur er nicht.
    Wir möchten, daß dieser Mensch seine Wohnstatt wählen! kann, daß er selbstbestimmt entscheiden kann, ob und wie und wo er einer Tätigkeit nachgehen möchte und tatsächlich, daß er nicht deshalb zum Arzt muß.

    Du schreibst, die ex-WohnGBerechtigten waren sockellos. Das stimmt, und es wäre die Installation eines Sockel ein Fortschritt. Dies allerdings nur, wenn zuvor die unabdingbaren flankierenden Maßnahmen installiert wären, ohne welche sich unsere Lage wie unter Hatz weiter verschlechterte. Nun könnten wir uns in Koalitionen ja schon mit der Einrichtung genügender, sinnstiftender Tätigkeitsplätze jahrzehnte befassen. Da stellt sich mir allerdings die Frage, obs nicht doch zielführender wäre, das ganze Brimborium mal beiseite zu lassen, um doch die Selbstbestimmung auch willentlich Mittelloser einzufordern. (ich bestreite nicht die Notwendigkeit, Tätigkeitsangebote zu schaffen. Es macht aber einen gewaltigen Unterschied, ob dort drohender Sucht entgangen werden kann, oder auch noch Geld verdient werden muß.

    Nochmal zurück zur selbstverständlichen grünen Forderung, die Regelsätze anzuheben. Ich wär schon hoch erfreut, würdest du die Anhebung des Wohngeld um jene 80,- (eure 500,- minus paritäts 420,-) ins Papier zu schreiben ankündigen (vlt. bin ich auch zu blind. Braver Thomas;-). Sonst hebst du zwar tatsächlich die Regelsätze an, bei unveränderter WohnGG-DV führte dies aber dazu, daß die Ämter exakt die an Regelsatz gewonnenen Leistungen einziehen. Ob ich 345,-Sozi + 300,-WohnG (auf die SHE durchaus Anspruch hatten), oder 500,-Sozi + 150,-WohnG bekomm, ändert nichts an der Summe, dh. meiner Lage. 4-Pers-Haushalte wären nach eurem Konzept zwar auskömmlich, im Vergleich mit Niedriglöhnern sind aber nicht die, sondern Singles die am schlechtesten gestellten.

    Fordern sollten wir schon, daß bestimmte wirtschaftliche Situationen natürlicher Personen nicht mehr quasi notwendig zu deren Erpressbarkeit führen.

    @Beate: Ein alleinstehender (arbeits- und zwangsarztbesuchverweigernder) Vermögensloser bekäme nicht weniger als unter Hatz. Er bekäme (zumindest behaupte ich das zZt.) genausoviel, aber das eben ist >zum Leben zu wenig

  35. Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)

    Lieber BerndK,
    jetzt wird es wieder richtig konstruktiv. Ich meine auch, dass Hartz IV zu wenig ist. Dein Beispiel oben – ich gehe davon aus, dass ein Alleinstehender 500 + 300 WohnG. bekommt. D.h. der Sockel nicht im Sinne von “Einkommen” gerechnet wird. Vielleicht sollte dies (Thomas) wirklich in deinem Konzept klarer beschrieben werden.
    Welche flankierenden Maßnahmen (in deinem 4. Absatz) meinst du denn? Aber jetzt noch kurz zum Thema “sinnstiftender Tätigkeitsplätze”: Übrigens – ich meine wir brauchen sie. Aber zu deinem Beispiel und dies ist ein richtiges gutes Beispiel. Nur ich würde dies anders ausdrücken: “ob dort drohender Sucht entgangen werden kann, oder auch noch Geld verdient werden muß” – wie wäre es denn mit der Formulierung “…… oder auch noch Geld verdient werden KANN”. Ich sehe es genauso, dass es neben normalen Beschäftigungsangebote auch solche Angebote geben muss. Aber wenn diese dann auch noch damit verbunden sind, dass der freiwillig Mittellose auch noch zusätzliches Geld bekommt, dagegen kann doch nichts sprechen? Ich weiß, es gibt verdammt viele blöde Maßnahmen – aber es gibt auch richtig Gute, die genau in deine Denke gehen. Ich habe es an anderer Stelle schon mal geschrieben: Eine Grundsicherung oder ein Grundeinkommen löst nicht alle Probleme. Wir brauchen ein Bündel an weiteren Maßnahmen und vor allem ein Umdenken weg von Hartz IV und was damit verbunden wird. Ich bin mir aber sicher, das Umdenken geht nur langsam, übrigens nicht nur in der Politik sondern auch in der Bevölkerung. Ein Sockel und Beschäftigungsangebote eben ohne Zwang, wäre schon ein gewaltiger Schritt nach vorne.

  36. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Hab ich das richtig verstanden: mittellose, erwerbsfähige Alleinstehende bekommen nicht 500 Euro plus Wohngeld, sondern 500 Euro plus ein Jobangebot?

  37. Beate Müller-Gemmeke (KV Reutlingen)

    Die Frage verstehe ich nicht. Ich meine und so habe ich es oben ausgedrückt, dass das Modell Poreski ganz klar sagt: Ein Alleinstehender bekommt 500 € + Wohngeld + wenn er will ein Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsangebot. Nicht zu vergessen – die Krankenversorgung erhält jeder inklusive.

  38. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo ihr,

    Wenn nach dem Konzept jedeR unentziehbar 500,- Sockel und darüber hinaus jeder Vermögenslose 300,- WohnG erhielte, wären wir wirklich einen Schritt weiter (bzw. ich wäre einen weiter, weil ich das zZt. nicht so verstehe).
    Aber davon ausgehend, daß jedeR Vermögenslose einen Anspruch auf zusätzliches umfängliches Wohngeld, also insgesamt 800,- zzgl. K/Pf-V bekäme (@ Thomas: Bitte um Bestätigung, evtl. Seitenangabe), wäre ich, bei nur noch einer geringfügigen Korrektur, einverstanden: Eine Grundrente von min. Nettoäquivalent*zZt.0,6 für Alte und Erwerbsunfähige.
    Thomas’ letzte Antwort find ich jedoch widersprüchlich. Zunächst soll ein (wie bisher) ausschließlich von Einkommen/Vermögen und Mietvertrag abhängiges Wohngeld gewährt werden, dieses sogar ausgehend von einem um 80,- erhöhten Sockel (Regelsatz), was die Einkünfte entsprechend steigen ließe (im Schnitt 730,- zzgl. K/Pf-V).

    Er schreibt, es würde niemand schlechter gestellt, dann aber eben auch, der Anspruch jener nicht in Wohngemeinschaft lebenden, nicht vermögenden, nicht körperlich, seelisch oder geistig als krank beschiedenen und nicht (mehr) arbeitswilligen Menschen liege bei nur 500,-. Tatsächlich sind solche Menschen bis heute anspruchslos, und also läge da eine deutliche Verbesserung.
    (Monetär sind diese Menschen bisher die am schlechtesten gestellten; absolut kein Anspruch. Nun forder(t)e ich, zuerst die Leistungen an GruSi-Rentner/Erwerbsunfähige anzuheben. Dies hat seinen Grund in der ‘Form’ ihrer monetären Situation; mittellosen Rentnern/EUe ist es schlicht unmöglich, auf ihre Situation Einfluss zu nehmen. Während man Arbeitsverweigerern dafür unter gewissen Bedingungen eine Eigenverantwortung zusprechen darf, können sich Erwerbsunfähige nicht aus ihrer Abhängigkeit befreien.)

    Weiter zu den Arbeitsverweigerern: Wenn das doch nur ganz wenige sind, warum dann denen nicht ausreichend Geld geben? Ich behaupte, daß liegt begründet in der Ansicht, diese Menschen seien schuld, daß Geld und Gut knapp sind. Tatsächlich würden wohl mit steigendem arbeitszwanglosen Einkommen mehr Menschen das Arbeiten einstellen. Aber; dies ist ein, zumindest von den Grundeinkommensbefürwortern, erwünschter Effekt. Die Wirtschaft soll demokratisiert werden. Es soll Mitbestimmung geben unterhalb des Erwerbsplatzbesitz. Den Sinn dieses Vorhaben einzusehen bedarf es der Erkenntnis, daß nicht jede Arbeit Werte schafft. Manches Arbeiten vernichtet Werte sogar direkt (Militär; Airbus ist schon Unfug, aber Diehl baut Waffen), vieles andere ist in der Bilanz eher weniger als neutral.
    Damit es nun zur Demokratisierung der Wirtschaft kommt, bedarf es unverlier-/unentziehbarer Ansprüche in ausreichender Höhe. Die Notwendigkeit ausreichender Höhe besteht ‘vom ersten Moment an’. Sonst wäre das Ergebnis kaum anders, als einen im 3 Meter tiefen Becken Ertrinkenden ins 2,5 tiefe zu bringen. Die Situation dieser Menschen ist nicht vergleichbar mit jener der ‘auf den Hügeln lebenden’. Die freuen sich einfach über 100,- mehr im Monat. Daraus darf mensch aber nicht schließen auf die gleiche Freude bei den ‘Ertrinkenden’. Natürlich freut auch die, wenn sich ihnen jemand zuwendet – sogar noch weitaus mehr – aber diese Freude gründet in Angst und zeigt sich in Hoffnung, noch nicht in Befriedigung.

    Zumindest unsere Forderung! nach einer GruSi muß einen ausreichenden unentziehbaren Betrag von Beginn an vorsehen. Eine unzureichende Höhe birgt die Gefahr eines Scheiterns des Projekt – mit fatalen Folgen. Es könnte der Eindruck entstehen, das ganze Unternehmen sei in sich nicht tragfähig.
    Bevor wir uns, in Koalitionsverhandlungen, auf zu niedrige unentziehbare Beträge einlassen, würde ich bestimmte andere Optionen vorschlagen. zB. 650,- (davon 230,- bedarfsgeprüft) ‘netto’ als Minimum und für jedeN – ab dem 28sten Lebensjahr. Soziale Pflichtjahre, Zulassung zum Studium damit verknüpfen, (Teil über) nichtmonetäre Leistungen.
    Wir sollten uns Forderungen entledigen die erklären, die Ansprüche von Arbeitsverweigerern dürften hinter denen Inhaftierter zurückbleiben.

    @beate; >Welche flankierenden Maßnahmen..
    Das geht mE. schon los mit der derzeit die Republik erfüllenden Qualmdiskussion. Solang jemand arbeiten muß (nicht nur kann, weil er will), und derartige Jobs angeboten werden, brauchts – hm naja, vlt. ein Rotationsprinzip, weil wenn da alle paar Monate die Mannschaft wechselt,.. Oder doch ein Verbot?
    Wenn Thomas aber, wie du sagst, 500,- + K/PF-V für jedeN + ca. 300,- WohnG nur nach Finanzen vorsieht, dann könnten wir uns das doch sparen. KeineR müsste da arbeiten. Aber wer will, sollt auch können. Bohrinseln gibts doch auch.

    liebe grüße-
    bernd

  39. Thomas Poreski

    Lieber Bernd,

    einen interessanten Gedanken greife ich gerne auf: “650, davon 230 bedarfsgeprüft”. Bei mir sind es 730, davon 500 unverlierbar, d.h. NICHT bedarfsgeprüft, bei ALLEINSTEHENDEN. Der unverlierbare Sockel steigt für jede erwachsene Person um 500, für jede minderjährige Person um 400. Der Vorteil daran ist, das habe ich schon ausgeführt, dass ein Mehrbedarf bei Mehrpersonenhaushalten nur selten – bei Behinderungen etc. – auftreten wird.
    Wenn ich dagegen mit Deinem Faktor 420 operiere, habe ich wieder viel mehr Personen mit Ergänzungsbedarf und Bedürftigkeitsprüfung.
    Ich will für die Bedürftigkeitsprüfung keinen Arbeitszwang, falls Dich das erleichtert. Allerdings sind bei einer Bedürftigkeitsprüfung wieder der gesamte Haushalt und die gesamten Lebensumstände relevant. Das ist relativ unproblematisch, so lange es um klare modulare Zusatzbedarfe – Behinderung, Krankheit etc. – handelt, die entsprechend gewährt werden können. Andernfalls ist allerdings wieder die volle Offenlegung der Lebensumstände, Einkommensverhältnisse und Vermögen aller Haushaltsangehörigen gefragt. Wir sagen, das ist vertretbar, weil dies nicht sehr häufig sein wird und weil das Modell so bezahlbar und ökonomisch rational bleibt – okay, da werde ich bei Euch möglicherweise wieder in ein Fettnäpfchen treten, aber dazu stehe ich. Vielleicht jedoch wird das durch die weiteren Klarstellungen (kein Zwang, aber Bedürftigkeitsprüfung mit Vermögensoffenlegung) überkompensiert. Ich habe die Hoffung, dass wir uns trotz unserer verschiedenen Herangehensweisen verständigen, weil wir hinreichend große Schnittmengen haben.

    Herzlichen Gruß

    Thomas

  40. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Korrektur: im vorletzten Absatz muß es natürlich heißen: …bestimmte andere Optionen .. zB. 730,- (davon 310,- bedarfsgeprüft) ‘netto’…
    Sorry -
    b

  41. BerndK. (KV Osnabrück-Stadt)

    Hallo Thomas,
    da schrieben wir wohl grad gleichzeitig.
    Kein Arbeitszwang beruhig mich. Beruhigt wäre ich, schriebst du, die Finanzen sind das einzige Kriterium.

    lg-
    b

  42. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Thomas, ich bin mir sicher, dass Du hier zweimal geschrieben hast, dass mittellose erwerbsfähige Alleinstehende 500 Euro plus ein Rechtsanspruch auf öffentlich geförderte Beschäftigung bekommen sollen. Deswegen war ich nicht geschockt, sondern weil das mit dem Rechtsanspruch nicht richtig bei mir angekommen ist und ich nicht so schnell gesehn habe, wie das realisierbar sein soll. Aber das ist ganz einfach realisierbar, nämlich indem man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt wie heute auch. Das würde dann für die Leute bedeuten, dass sie zuhause bleiben müssten, um jederzeit Post von der Arbeitsagentur empfangen zu können und einmal im Jahr Urlaub auf Antrag.
    Dann würden sie auch Wohngeld erhalten, sonst nicht.
    Sonst, wenn man die mildere Variante wählt, wie die anderen das hier verstanden haben, dann kann jeder ein existenzsicherndes GE in Anspruch nehmen, der sich mittellos macht, und dann würden das keine Einzelfälle bleiben, sondern viele, was den von Dir berechneten Finanzrahmen eventuell sprengen würde.
    Ich will das nicht entscheiden, sondern wollte erstmal nur die Folgen nennen, die ich sehe.
    Mir ist am Wichtigsten, dass so schnell wie möglich wieder soziale Sicherheit hergestellt wird, die zur Zeit nicht mehr gegeben ist. Damit meine ich nicht die Lebensstandardversicherung sondern die Grundversorgung. Die wäre gegeben, wenn erwerbsfähige Bedürftige mindestens 730 bekommen würden, das wäre der vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ermittelte Regelsatz von 430 Euro plus durchschnittliche Warmmiete der alleinstehenden Armen von 300 Euro. Und für alleinstehende erwerbsunfähige Bedürftige sollten das mindestens 800 Euro sein, Bernd meint 850. Ich hab mit Bernd jetzt nochmal genau ausgerechnet, was die traditionelle Grüne Grundsicherung für eine alleinstehende bedürftige Person ergeben würde. Der Regelsatz von damals 800 Mark wäre heute 463 Euro. Dazu die regionale Wohnkostenpauschale wäre durchschnittlich 300 Euro, zusammen 763 Euro. Und für Erwerbsunfähige gab es einen Mehrbedarf zum Regelsatz von 10%, das wären insgesamt 809 Euro plus Krankenversicherung. Ich finde, dass diese Zahlen sehr sorgfältig ermittelt waren und man da nicht viel von abweichen sollte.
    Ich bin natürlich für ein richtiges existenzsicherndes BGE, aber es sieht alles danach aus, dass wir das im Moment noch nicht finanziert bekommen. Und die Gefahr ist sehr groß, dass wir ein BGE bekommen, bei dem die soziale Sicherheit auf der Strecke bleibt, wie beim Althaus-Modell, wo behauptet wird, dass 600 Euro netto das soziokulturelle Existenzminimum sei, was eine Lüge ist. Das müssen wir verhindern.

  43. Thomas Poreski

    Liebe Gretel,

    wie immer in dem Versuch, mich kurz zu fassen:

    - Auch wenn es nicht mein Job ist: Der Althaus-Vorschlag ist in mancher Hinsicht kritikwürdig und sicher nicht grün, was die Verteilungswirkung angeht. Eines stimmt aber nicht: Dass dort die 600 Euro abschließend (“basta”) sind. Auch bei Althaus gibt es Zusatzbedarfe, auch fürs Wohnen ist das nicht ausgeschlossen.

    - “Alleinstehend und erwerbslos und erwerbsunfähig und bedürftig” wird in der Regel sicher bei den 800 Euro landen, die Du anforderst – da sehe ich keinen Widerspruch zu unserem Vorschlag.

    - Wenn es KEINERLEI Bedürftigkeitsprüfung gibt (wie gesagt, ein “Arbeitszwang” wird von uns als “Leitplanke” abgelehnt), dann kannst Du das BGE gleich bei 730 Euro pro Person ansetzen. Das wird, wie Du aber richtig gesagt hast, dann nicht mehr finanzierbar. Uns geht es darum, eine Brücke zu bauen – weil ein voll existenzsicherndes BGE noch nicht finanzierbar ist, weil aber ein Einstieg in eine solches schon eine dramatische Verbesserung der aktuellen sozialen und ökonomischen Situation verspricht. Veränderung beginnt damit, JETZT anzufangen und nicht (was auch völlig illusorisch wäre) auf größere Katastrophen zu warten, um dann leichter durchzudringen.

    - Zum JETZT: Die relativ niedrige UNGEPRÜFTE Sockelleistung (500 Euro) soll auch dazu anregen, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktintegration einzufordern. Hier geht es um ein Gleichgewicht: Einerseits sollen benachteiligte Menschen gestärkt werden, um nicht erpressbar sein, sondern ihre Chancen einzufordern (auch durch öffentlich geförderte Beschäftigung oder indem sie sich mit dem unverlierbaren Sockel im Hintergrund selbständig machen). Andererseits sollen sie auch ein Interesse haben, möglichst selbstbestimmt (!) ihren Lebensunterhalt möglichst selbst (!) zu erwirtschaften – zum Beispiel durch eine relativ geringe Anrechnung von zusätzlichem Verdienst. Das mag allen, die das Ende der Erwerbsgesellschaft (und nicht ihre dramatische, zu gestaltende Veränderung) zur Prämisse machen, zu “diesseitig” sein.

  44. Gretel, Grünwählerin seit Parteigründung, Westfalen

    Thomas, ich möchte Dich und alle anderen nochmal warnen vor dem Althaus-Modell. Die 600 Euro entsprechen nach meiner Berechnung dem Existenzminimum zum materiellen und bürokratischen Überleben und sind so artgerecht, wie wenn man ein Huhn in einen Käfig sperrt von der Größe von einem Blatt Papier. Der psychosoziale Mindestbedarf an sozialer Teilhabe bleibt außen vor sowie ein Spielraum zum Ausgleich normaler Alltagsdesaster, was extremen Stress erzeugen kann. Und aus meiner Sicht kann das nur über Jahre hinweg zu psychosozialer Krankheit führen und kann nicht als existenzsichernd bezeichnet werden. Und es ist für Erwerbsunfähige und Alte ohne Rentenansprüche und unfreiwillig Arbeitslose in dem Modell kein Mehrbedarf vorgesehn. Es soll wie in der Sozialhilfe individuelle Mehrbedarfe nach der Besonderheit des Einzelfalles auf Antrag geben, aber das darf man sich nicht so vorstellen, dass man da seinen psychosozialen Bedarf beantragen kann.

  45. Grüne Grundsicherungsdebatte » Blog » Politik oder Utopie des Grundeinkommens?

    [...] von Erwerbstätigkeit weitgehend entkoppelten Zahlung an alle zu bewegen. Modelle wie die “Grüne Grundsicherung” von Thomas Poreski sehen sich explizit in dieser Debattenlage: es geht darum, die Nahziele eines [...]

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